Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des Österreichischen Alpenvereins. Ihr gehören alle Mitglieder des Alpenvereins im Alter bis zu 30 Jahren an sowie alle Jugend-FunktionärInnen. Die Alpenvereinsjugend zählt derzeit etwa 2.000 ehrenamtliche MitarbeiterInnen und rund 130.000 Mitglieder bis zu 30 Jahren und stellt damit eine der größten verbandlichen Jugendorganisation in Österreich dar. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des ÖAV. Die Alpenvereinsjugend ist Mitgleid in der Österreichischen Bundesjugendvertretung.
Als Mitglieder der Alpenvereinsjugend Österreich gelten alle Angehörigen des Österreichischen Alpenvereins (OeAV) im Alter bis zu 30 Jahren sowie deren Funktionärinnen. Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des ÖAV. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des ÖAV.
Die Alpenvereinsjugend
Ziele und Aufgaben
Hinführen junger Menschen zu aktiver und vielfältiger Freizeitgestaltung in der Natur, in bewusster Verantwortung für Mitmenschen und Umwelt.
Die Mitglieder der Alpenvereinsjugend
Die geführten Gruppen der Alpenvereinsjugend
Bundesjugendausschuss
Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Leiterin des Bundesteams, ihren beiden Stellvertreterinnen, den Leiterinnen der Landesteams und deren Stellvertreterinnen.
Kooptiert ohne Stimmrecht sind in den Bundesjugendausschuss die Bundesjugendsekretärin, die Schriftleiterin der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend und die Vertreterinnen der Alpenvereinsjugend in anderen Gremien.
Er wird von der Leiterin des Bundesteams einberufen und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Sitzungen sind von der Leiterin des Bundesteams einzuberufen, wenn dies von mindestens zwölf stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesjugendausschusses oder vom Bundesausschuss verlangt wird. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende.
Aufgaben:
Bundesteam
Das Bundesteam besteht aus seiner Leiterin, ihren beiden Stellvertreterinnen, der Bundesjugendsekretärin und weiteren Mitarbeiterinnen, die von der Leiterin des Bundesteams für besondere Aufgaben heran gezogen werden. Die Leiterin des Bundesteams und die beiden Stellvertreterinnen dürfen nicht drei Männer oder drei Frauen sein.
Aufgaben:
Leiterin des Bundesteams
Die Leiterin des Bundesteams wird vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Sie wird der Hauptversammlung zur Wahl in das Präsidium vorgeschlagen. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben:
Stellvertretende Leiterin des Bundesteams
Der Leiterin des Bundesteams stehen zwei Stellvertreterinnen zur Seite. Sie werden vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Bundesausschuss bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Sie unterstützen die Leiterin des Bundesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung. Eine der beiden Stellvertreterinnen nimmt an den Sitzungen des Bundesausschusses mit Sitz und Stimme teil.
Mitarbeiterinnen
Für weitere Aufgaben im Rahmen der Arbeit auf Bundesebene kann die Leiterin des Bundesteams Mitarbeiterinnen heranziehen.
Bundesjugendsekretärin
Ihr obliegt hauptamtlich die Jugendarbeit nach den Weisungen der Leiterin des Bundesteams. Sie untersteht dienstrechtlich der Generalsekretärin des ÖAV.
Team des Zweigvereins (Sektion)
Die Jugend-Teamleiterin, ihre beiden Stellvertreterinnen, die Jugendleiterinnen und –anwärterinnen sowie weitere Mitarbeiterinnen, die von der Jugend-Teamleiterin für bestimmte Aufgaben heran gezogen werden, bilden das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Dieses wird von der Jugend-Teamleiterin geleitet.
Aufgaben:
Jugend-Teamleiterin
Die Jugend eines Zweigvereins wird von der Jugend-Teamleiterin geleitet. Die Jugend-Teamleiterin wird für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern im Alter ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsvorstand vorgeschlagen.
Falls Ortsgruppen bestehen, sind deren Teams bei der Wahl der Jugend-Teamleiterin ebenfalls stimmberechtigt.
Falls in einem Zweigverein keine Jugendgruppe besteht, ist vom Zweigvereinsausschuss eine Jugend-Teamleiterin zu bestellen, die die Belange der Jugend wahrnimmt, und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsausschuss vorzuschlagen.
Sie ist stimmberechtigtes Mitglied des Zweigvereinsvorstandes. Sie hat Sitz und Stimme im Landesjugendtag.
Aufgaben:
Stellvertretende Jugend-Teamleiterin
Der Jugend-Teamleiterin können zwei Stellvertreterinnen zur Seite gegeben werden. Sie werden für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt. Sie sollen von der Mitgliederversammlung in den Zweigvereinsausschuss gewählt werden. Sie haben Sitz und Stimme im Landesjugendtag.
Jugendleiterinnen
Jugendleiterinnen leiten die ihnen anvertrauten Mitglieder einer Gruppe der Alpenvereinsjugend und tragen damit die Hauptaufgabe und größte Verantwortung für die Jugendarbeit im Alpenverein.
Sie werden von der Jugend-Teamleiterin über den Zweigverein der Leiterin des Landesteams zur Bestellung vorgeschlagen.
Voraussetzungen für die Bestellung zur Jugendleiterin sind:
• Vollendung des 18. Lebensjahres;
• persönliche Eignung;
• Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung der jeweiligen Gruppe durch die für Jugendleiterinnen vorgesehene oder eine gleichwertige Ausbildung (gemäß Ausbildungskonzept);
• Die Bestellung zur Jugendleiterin wird im Jugendleiterausweis vermerkt. Der Ausweis kann bereits für Jugendleiteranwärterinnen ausgegeben werden. Die Gültigkeit des Jugendleiterausweises wird von der Leiterin des Landesteams auf Antrag der Jugend-Teamleiterin bei nachgewiesener Tätigkeit jährlich verlängert.
Das Abzeichen „Alpenvereins-Jugendleiter“ besteht zusätzlich zum Jugendleiterausweis. Dieses Abzeichen kann auf Antrag der Jugend-Teamleiterin in zwei Stufen vergeben werden:
1. als Funktionsabzeichen für die Dauer der Tätigkeit;
2. nach mindestens 5-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Ehrenzeichen.
Aufgaben:
• Führung der ihr anvertrauten Gruppe im Sinne der Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Alpenvereinsjugend.
• Mitarbeit im Team des Zweigvereins (Sektionsteam).
• Übernahme anderer Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit.
Jugendleiteranwärterinnen
Jugendleiteranwärterinnen bereiten sich auf die Aufgabe als Jugendleiterin vor. Sie werden von der Jugend-Teamleiterin im Einvernehmen mit dem Zweigvereinsvorstand durch die Leiterin des Landesteams bestellt.
Sie unterstützen die Jugendleiterinnen, arbeiten unter deren Anleitung, führen aber nicht eigenverantwortlich eine Gruppe.
Voraussetzung für die Bestellung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Mit der Bestellung erhalten sie einen Ausweis, in dem ihre Funktion als Jugendleiteranwärterin vermerkt ist.
Mitarbeiterinnen in Jugendteam der Sektion
Für weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eines Zweigvereins kann die Jugend-Teamleiterin Mitarbeiterinnen heranziehen. Sie gehören dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) an, wenn sie Mitglieder des ÖAV sind.
Ortsgruppen
Die Leitung der Jugendarbeit in einer Ortsgruppe außerhalb vom Sitz des Zweigvereins ist so aufgebaut wie im Zweigverein.