Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpenvereinsjugend Oberösterreich
des Österreichischen Alpenvereins
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Veranstaltungen, die der Österreichische Alpenverein im Rahmen der Alpenvereinsjugend Oberösterreich erbringt.
1.2. Neben Bildungs-und bildungswirksamen Veranstaltungen (in der Folge „Veranstaltungen“) sind dies auch Reiseveranstaltungen. Eine Reiseveranstaltung liegt nur dann vor, wenn eine im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen – (i) Beförderung, (ii) Unterbringung, (iii) andere touristische Dienstleistung – zu einem Gesamtpreis angeboten wird. Andernfalls handelt es sich um eine sonstige Veranstaltung.
1.3. Sofern nicht ausdrücklich auf einen anderen Veranstalter hingewiesen wird, werden die im Prospekt, im Katalog, auf der Homepage und in anderen Werbeunterlagen angebotenen Veranstaltungen von der Alpenverein-Akademie durchgeführt. Bei ausdrücklichem Hinweis auf einen anderen Veranstalter dient das jeweilige Medium lediglich als Werbeplattform und der Vertrag wird mit dem jeweiligen Veranstalter, und nicht mit der Alpenverein-Akademie, abgeschlossen. Die Alpenverein-Akademie tritt in einem solchen Fall lediglich als Vermittlerin auf – in diesem Fall gelten diese AGB nur für die Vermittlungstätigkeit – für die Veranstaltung selbst gelten die AGB des durchführenden Veranstalters.
1.4. Vertragspartner ist derjenige der die Buchung vornimmt und mit dem der Vertrag zustande kommt.
1.5. Teilnehmer ist derjenige, der aufgrund des Vertragsabschlusses berechtigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.
1.6. Teilnahmevoraussetzungen sind jene Anforderungen, die ein Teilnehmer erfüllen muss, um eine Leistung in Anspruch nehmen zu können. Diese sind bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet nach Aufforderung die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen.
1.7. Etwaige Abweichungen und Änderungen von diesen AGB sind in den entsprechenden Werbeunterlagen ersichtlich gemacht. Darüber hinaus können Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der Alpenverein-Akademie erfolgen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich über das auf der Homepage www.alpenverein-akademie.at bereitgestellte Buchungsformular.
2.2. Mit der Buchung wird erklärt, dass der Teilnehmer alle in der Ausschreibung geforderten Teilnahmevoraussetzungen (siehe auch 1.6) erfüllt.
2.3. Ein Vertrag kommt durch Buchung des Vertragspartners und schriftlicher Buchungsbestätigung/Rechnung durch die Alpenvereinsjugend Oberösterreich für beide Vertragsparteien verbindlich zustande.
3. Vertragsgegenstand und Nebenleistungen
3.1. Gegenstand des Vertrages sind jene Leistungen, die sich zum Zeitpunkt der Buchung aus den Leistungsbeschreibungen in Prospekten, in Katalogen, auf der Homepage und in ähnlichen Werbeunterlagen ergeben.
3.2. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
4. Preise
4.1. Es gelten die am Tag der Buchung angegebenen Preise. Für individuelle Angebote gelten die jeweils vereinbarten Preise.
4.2. Leistungen, die in der Veranstaltungsbeschreibung nicht angeführt sind, wie beispielsweise die Anreise oder Transferfahrten, hat der Teilnehmer auf eigene Kosten zu organisieren.
4.3. Die angebotenen Preise stellen die vom Vertragspartner (Mitglieder, Nicht-Mitglieder und Funktionäre) zu zahlenden Bruttopreise (inkl. aller Steuern) dar.
5. Zahlung
5.1. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung, frühestens jedoch elf Monate vor Ende der Veranstaltung, wird eine Anzahlung in der Höhe von 20% zur Zahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt frühestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn, Zug um Zug gegen Aushändigung der Veranstaltungsunterlagen.
5.2. Für Teilnehmer, die sich im Rahmen der Funktionärsausbildung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausbilden lassen, werden der Selbstbehalt und/oder der Sektionsbeitrag unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig.
6. Abtretung des Anspruchs auf die Veranstaltungsleistung
6.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser nachweislich die geforderten Teilnehmervoraussetzungen erfüllt. Die Übertragung ist der Alpenvereinsjugend Oberösterreich binnen einer angemessenen Frist vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.
6.2. Im Falle einer Abtretung haften der Vertragspartner und der Dritte für noch ausstehende Zahlungen sowie für die Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 solidarisch.
7. Versicherung
7.1. Der Abschluss einer Stornoversicherung wird empfohlen. Bei der Buchung kann der Direktlink zu der Europäischen Reiseversicherung genutzt werden.
7.2. Für Nichtmitglieder wird zusätzlich eine Reiseversicherung dringend empfohlen. (Mitglieder des Oesterreichischen Alpenvereins sind im Rahmen des Alpenverein Weltweitservice versichert)
8. Gewährleistung
8.1. Der Teilnehmer hat bei nicht oder nur mangelhaft erbrachten Leistungen einen Anspruch auf Gewährleistung. Die Alpenvereinsjugend Oberösterreich leistet primär Gewähr durch die Behebung des Mangels oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung.
8.2. Der Teilnehmer hat einen Mangel, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung lässt die Gewährleistungsansprüche zwar unberührt, kann aber zu einem Mitverschulden des Teilnehmers führen.
8.3. Die Alpenvereinsjugend Oberösterreich leistet jedoch keine Gewähr für die Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele (z.B. Gipfelerfolg).
9. Schadenersatz
9.1. Die Alpenvereinsjugend Oberösterreich haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen
Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet die Alpenvereinsjugend Oberösterreich nicht. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird
ausgeschlossen, außer bei Personenschäden. Die Alpenvereinsjugend
Oberösterreich haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen der Alpenvereinsjugend Oberösterreich nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt, oder nicht ausreichenden persönlichen oder technischen Voraussetzungen des Teilnehmers verursacht wurden, oder für Verlust und Diebstahl von Gegenständen, welche die Teilnehmer mitführen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Teilnehmern als Verbrauchern iSd KSchG gegenüber unberührt.
9.2. Der Teilnehmer haftet der Alpenvereinsjugend Oberösterreich für Schäden, insbesondere durch Verlust und Beschädigung der Leihausrüstung.
10. Datenschutz, Werbung, Zustimmung des Kunden
10.1. Die Alpenvereinsjugend Oberösterreich ist berechtigt, personenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz 2000) im Rahmen der Vertragsabwicklung und für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecke zu speichern und zu verarbeiten.
10.2. Die Alpenvereinsjugend Oberösterreich ist berechtigt für jede Veranstaltung eine Liste mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer für organisatorische Zwecke anzulegen. Diese Teilnehmerliste darf an Kursleiter, Unterkunftsgeber und andere Teilnehmer weitergegeben werden.
10.3. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Vor- und Familiennamen, akademischer Grad, Wohnadresse, E-Mail-Adresse) für Marketingaktivitäten ausschließlich von der Alpenvereinsjugend Oberösterreich verwendet werden können. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
10.4. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Fotos und Filme, die während der Veranstaltung gemacht werden, für die Bewerbung der AAlpenvereinsjugend Oberösterreich verwendet werden dürfen.
11. Rücktritt vom Vertrag und Fernbleiben des Teilnehmers
11.1. Rücktritt des Teilnehmers vor Antritt der Veranstaltung
11.1.1. Der Teilnehmer ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei der Alpenvereinsjugend Oberösterreich einlangt.
11.1.2. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Vertrag bis längstens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 30,00 zu bezahlen. Bei Rücktritt von der Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 20 % des Veranstaltungspreises, bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100 % des Veranstaltungspreises. Für Teilnehmer, die sich im Rahmen der Funktionärsausbildung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausbilden lassen, werden Stornogebühren vom Selbstbehalt und Sektionsbeitrag einbehalten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei TourenführerInnen und JugendleiterInnen vom Selbstbehalt, bei allen anderen Funktionärsseminaren (mit Kostenbeteiligung) vom Sektionsbeitrag einbehalten. Bei Rücktritt ab dem 29 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden Selbstbehalt undSektionsbeitrag zur Gänze als Stornogebühr verwendet.
11.2. Fernbleiben des Teilnehmers
11.2.1. Wenn der Teilnehmer der gebuchten Veranstaltung fern bleibt, bleibt der gesamte Preis fällig.
11.3. Rücktritt des Teilnehmers während der Veranstaltung
11.3.1. Bei vorzeitiger Abreise des Teilnehmers aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung besteht ein Anspruch auf Rückvergütung in Höhe jener Aufwendungen, die sich die Alpenvereinsjugend Oberösterreich dadurch erspart.
11.4. Rücktritt des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung
11.4.1. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn
a) eine in der Ausschreibung von vornherein festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und dem Kunden die Stornierung innerhalb angemessener Fristen schriftlich mitgeteilt wurde,
oder
b) die Vertragserfüllung aufgrund Höherer Gewalt nicht möglich ist. Höhere Gewalt ist ein nicht vom Veranstalter beeinflussbares Ereignis, wie beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen oder Streiks.
In den Fällen unter Punkt 11.4.1. a) und b) erhält der Teilnehmer den von ihm bezahlten Preis zurück. Wenn der Teilnehmer dennoch die Durchführung der Veranstaltung
wünscht, stellt dies eine neue Buchung dar, welche die
Alpenvereinsjugend Oberösterreich wiederum mittels schriftlicher
Buchungsbestätigung annehmen kann.
11.5. Rücktritt des Veranstalters während der Veranstaltung
11.5.1. Der Veranstalter ist von der weiteren Vertragserfüllung gegenüber jenen Teilnehmern befreit, welche die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Mahnung, vorsätzlich oder durch grob ungebührliches Verhalten nachhaltig stören. Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen berechtigt die Alpenvereinsjugend Oberösterreich jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag.
11.5.2. In einem solchen Fall (gemäß Punkt 11.5.1.) ist der Teilnehmer zur vollständigen Zahlung des Preises verpflichtet und nicht berechtigt, den Preis aliquot zurück zu fordern.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.2. Die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992, siehe www.wko.at) gelten, soweit in diesen AGB keine davon abweichenden Regelungen enthalten sind.
12.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Vertragspartner aus Drittstaaten (außerhalb der EU) und für Unternehmer ist Innsbruck. Hat ein Verbraucher seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern dieser eine Reiseveranstaltung in Anspruch genommen hat, ansonsten ist der Gerichtsstand Innsbruck. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
12.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist österreichisches Recht anzuwenden.
Allgemeine Informationen
Reisebürosicherungsverordnung
Alle geleisteten Anzahlungen im Sinne von Punkt 5.1. der AGB und die Rückreise der Reisenden – sofern eine Pauschalreise vorliegt - sind entsprechend den Bestimmungen der Reisebürosicherungsverordnung für den Fall der Insolvenz des Veranstalters gesichert. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
Abwickler ist die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien,
Telefon +43 1 3172500, Fax +43 1 3199367, E-Mail info@europaeische.at, 24 Stunden
Notruf +43 1 50 444 00, www.europaeische.at.
Oesterreichischer Alpenverein
Alpenvereinsjugend Oberösterreich
Hauptplatz 23/1
4020 Linz
ZVR: 868090396
Stand: 17. November 2014