Teilnahmebedingungen
für das Tourenprogramm und
Sicherheits – und Hygieneleitfaden bei Alpenvereins-Führungen
unter Einfluss von Covid19
”Tourenprogramm
2020 und 2021”
Das Touren- und Ausbildungsprogramm des Alpenverein Innsbruck
Das AlpinTeam des Alpenverein Innsbruck bietet seinen
Mitgliedern jedes Jahr schöne und anspruchsvolle Veranstaltungen. Die geführten
Touren und Kurse aus unserem Programm „Tourenprogramm 2019 und 2020“ werden im
Interesse Ihrer Sicherheit von speziell geschulten Führern/innen und
Ausbildnern/innen (staatlich geprüften Berg- und Skiführern/innen, staatlich
geprüften Instruktoren/innen und autorisierten Bergwanderführern/innen und
Übungsleiter/innen) durchgeführt. Für das Jahr 2019 und 2020 hat das AlpinTeam
des Alpenverein Innsbruck für Sie wieder interessante Touren und Kurse
zusammengestellt. Der Kostenbeitrag beinhaltet die Organisation und Führung
durch unsere AlpinTeam Führer/innen. Bei zwei- oder mehrtägigen Touren oder
Kursen, sofern Nächtigungen notwendig, sind die Kosten für die Nächtigung
und/oder Verpflegung durch die Teilnehmer auf direktem Wege an den/die
jeweiligen Beherbergungsbetrieb/e zu bezahlen.
Bitte beachten Sie das für jede Veranstaltung hinsichtlich
technischer und konditioneller Schwierigkeiten festgelegte Anforderungsprofil.
Spezielle Entscheidungen bezüglich der Anforderungen können unter Umständen
erst bei der Vorbesprechung mitgeteilt werden. Die allgemeinen
Anforderungsprofile sowie eine Ausrüstungscheckliste finden Sie auf den
nächsten Seiten.
Veranstaltungsbedingungen
Anmeldung:
- Das
Programm des Alpenverein Innsbruck kann von Mitgliedern des Alpenverein
Innsbruck genützt werden. Teilnehmer/innen von anderen Sektionen können am
Programm teilnehmen, sofern noch Plätze frei sind. Mitglieder ausländischer
Alpenvereine (DAV, AVS, CAI, SAC usw.) müssen eine Gastmitgliedschaft beim
Alpenverein Innsbruck erwerben. Mitglieder des Alpenverein Innsbruck haben
das Vorrecht gegenüber Mitgliedern anderer Sektionen.
- Die
Höhe des Kostenbeitrages wird je nach Schwierigkeit der Veranstaltung und
Anzahl der notwendigen Führer/innen festgesetzt.
- Die
Anmeldung gilt ab Bezahlung der Anzahlung in Höhe von 10 % des
Kostenbeitrages, aufgerundet auf ganze Euro, als verbindlich. Es sind
mindestens 10 € anzuzahlen, das ist zugleich der günstigste Betrag für
eine Eintagestour. Die Restzahlung ist aus organisatorischen Gründen bis
spätestens 14 Tage vor der Vorbesprechung zu begleichen. Bei Säumnis der
termingerechten Restzahlung werden die Teilnehmer/innen von der Warteliste
vorgereiht.
- Bei
mehrtägigen Veranstaltungen gelten gesonderte Anmelde- und
Anzahlungsbedingungen. Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
- Die
Reihung der Anmeldungen erfolgt nach Einlangen der Zahlung. Eine
verbindliche Reservierung ohne Zahlung ist leider nicht möglich. Sollte
alle Plätze vergeben sein, können Sie sich jedoch auf einer Warteliste
vormerken lassen. Sie erhalten mit Ihrer verbindlichen Anmeldung (mit
Zahlung) oder mit Ihrer Vormerkung (ohne Anzahlung) eine Veranstaltungsbestätigung.
- Touren
sind im laufenden Monat für das laufende und die nächsten drei Folgemonate
im Voraus buchbar.
z.B. 01.01.2020 – Anmeldung für Februar 2020, März 2020 und April
2020.
- Für
Veranstaltungen, die auf unserer Homepage unter dem Reiter „Programm -
online buchen“, „Kurse 2019/20“, „Mehrtägige Touren 2019/20“ angeführt
sind, sind Anmeldungen jederzeit möglich:
Tourenvorbesprechung:
- Die
Tourenvorbesprechung für die Mittwoch-Veranstaltung findet für
Senioren/innen und Junggebliebene am Montag statt. Für das
Wochenendprogramm erfolgt die Vorbesprechung am jeweiligen Donnerstag vor
der Veranstaltung um 18:00 Uhr in der Geschäftsstelle statt. Sollte der
Vorbesprechungstermin auf einen Feiertag fallen, beachten Sie bitte die
Details, die sie bei der Buchung erfahren. Muss der Vorbesprechungstermin
verschoben werden, erfolgt eine rechtzeitige Verständigung. Die Teilnahme
an der Vorbesprechung ist zwingend notwendig, um alle Informationen an die
Teilnehmer/innen weitergeben zu können. Für Teilnehmer/innen, die nach
vorheriger Bekanntgabe die Vorbesprechung nicht besuchen können, besteht
die Verpflichtung, sich am Folgetag in der Geschäftsstelle über den Ablauf
der Tour zu informieren. Es sind alle Änderungen, die bei der
Vorbesprechung mit den Teilnehmern/innen vereinbart wurden, zu
akzeptieren. Teilnehmer/innen, die nicht zur Vorbesprechung kommen, müssen
geänderte Tourenziele akzeptieren und erhalten keine Kostenrückerstattung,
falls sie dem geänderten Tourenziel nicht zustimmen.
- Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonisch oder mittels Email
eingeholte Informationen zur Tour die Vorbesprechung nicht ersetzen
können.
Stornobedingungen:
- Im
Falle einer Stornierung der gebuchten Veranstaltung entstehen Ihnen keine
Kosten, wenn eine Ersatzperson statt Ihnen die Veranstaltung besucht. Für
die Nennung der Ersatzperson sowie für die Übertragung des Kostenbeitrages
sind Sie selber verantwortlich. Die Geschäftsstelle wird Ihnen jedoch
dabei gerne behilflich sein. Ohne Ersatzperson sind wir leider gezwungen,
einen Manipulationsbetrag in Höhe der Anzahlung bzw. der Einzahlung (bei
Tagestouren) einzubehalten.
- Nach
der Tourenvorbesprechung ist es nicht mehr möglich, den Kostenbeitrag
zurückzuerstatten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden zusätzlich zum
einbehaltenen Manipulationsbetrag die aufgrund Ihrer Absage entstandenen
Stornogebühren für Führungskosten an Sie weiter verrechnet.
- Situationsbedingte
Stornierungsvorgänge und die dadurch anfallenden Kosten bei mehrtägigen
Veranstaltungen für durch Teilnehmer/innen vorgenommene und noch
ausstehende Zahlungen und Anzahlungen an Hotels und Hütten, sind von den
Teilnehmer/innen durchzuführen und zu übernehmen.
- Wird
das Tourenziel nicht erreicht, kann der Kostenbeitrag nicht rückerstattet
werden. Die Gründe dafür sind unerheblich (Bsp. Witterung, Eigenkönnen
oder Kondition der Teilnehmer/innen…).
- Selbstverständlich
wird die Anzahlung oder der gesamte Kostenbeitrag bei Absage der
Veranstaltung durch den Alpenverein Innsbruck rückerstattet.
Fahrtkosten:
- Die
Fahrtkosten sind, wenn nicht ausdrücklich angegeben, nicht im
Kostenbeitrag enthalten. Da bei den meisten Veranstaltungen
Fahrgemeinschaften gebildet werden, sind von den Mitfahrern/innen €
0,42/km den/der jeweiligen Fahrer/innen zu bezahlen. Diese Kosten werden
durch die Gesamt-Teilnehmerzahl dividiert, ungeachtet dessen, wie sich die
Personen auf die Autos aufteilen. Instruktoren/innen und Fahrer/innen sind
von der Zahlung ausgenommen.
- Wird
die angebotene Fahrgemeinschaft von Teilnehmer/innen nicht genutzt, sind
die anteiligen Fahrtkosten von ihnen trotzdem mitzutragen.
Teilnehmeranzahl:
- Im
Interesse Ihrer Sicherheit und um die bekannt hohe Qualität bei den Touren
und Kursen zu gewährleisten, wird entsprechend der Schwierigkeit oder der
Länge der Tour, die Höchst- und Mindestteilnehmerzahl pro Führer/innen
festgelegt.
Versicherung:
- Bei
allen Veranstaltungen sowie bei privaten Unternehmungen sind Sie als
Alpenvereinsmitglied mit dem „Alpenverein-Weltweit-Service“ durch die
rechtzeitige Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages versichert.
Sonstige Hinweise:
- Das
Jugendprogramm steht unter der Leitung und Verantwortung von Herrn
Matthias Gschwendtner.
- Alle
vom Alpenverein Innsbruck angebotenen Wander- und den Bergsport
betreffenden Aktivitäten und Angebote liegen im Entscheidungs- und
Verantwortungsbereich des Alpinreferenten. (ausgenommen Jugendbereich,
siehe oben)
- In
Hinblick auf die Sicherheit aller bleibt es dem Alpenverein Innsbruck
sowie den Führern/innen und Ausbildnern/innen des AlpinTeams vorbehalten,
aus witterungsbedingten Gründen bzw. bei unvorhergesehenen Ereignissen
Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen.
- Bergsportaktivitäten
beinhalten immer Risiken. Der Alpenverein Innsbruck versucht bei seinen
Veranstaltungen, diese Risiken so gering wie möglich zu halten. Eine
gewisse Eigenverantwortung muss jedoch auch von den Teilnehmern/innen
erwartet werden können.
- Der
Alpenverein Innsbruck oder der/die Tourenführer/in muss aufgrund der
Sorgfaltspflicht Personen, deren Eigenkönnen oder Kondition nach
Einschätzung des/der Führers/in nicht ausreicht, von Veranstaltungen
ausschließen, da ansonsten die Sicherheit der Teilnehmer/innen nicht
gewährleistet ist.
- Da
unsere geführten Touren und Kurse sehr beliebt und kostengünstig sind,
kann es aufgrund der festgelegten Höchstteilnehmerzahl vorkommen, dass
Veranstaltungen frühzeitig ausgebucht sind. Wir bitten Sie daher um
rechtzeitige Anmeldung Ihrer gewünschten Veranstaltungen.
- Sämtliche
Angaben bezüglich der Touren und Kurse sind ohne Gewähr und können
jederzeit geändert werden.
- Mit
der verbindlichen Anmeldung für eine unserer Veranstaltungen akzeptieren
Sie unsere Anmelde- und Veranstaltungsbedingungen.
Informieren
Sie sich in Ruhe über das Touren- und Ausbildungsprogramm 2020 und 2021 des
Alpenverein Innsbruck und genießen Sie die Vorfreude auf ein oder mehrere
schöne Bergerlebnisse oder einen unserer Ausbildungskurse. Das AlpinTeam des
Alpenverein Innsbruck wünscht allen Mitgliedern unfallfreie und schöne
Bergjahre 2020 und 2021.
Sicherheits- und Hygieneleitfaden
bei Alpenverein-Führungen unter Einfluss von COVID19
1.
Eigenschutz
Wir sind verpflichtet
sicherzustellen, dass die Führung einer Veranstaltung nur dann erfolgen kann,
wenn FührerIn und TeilnehmerInnen gesund bzw. keine Anzeichen einer Erkrankung
erkennbar sind.
Beachte bitte folgenden Punkte:
•
Achte während der Reise auf das
Auftreten von Symptomen, die auf eine Infektion mit Covid19 hindeuten könnten:
trockener Husten, Müdigkeit, Fieber, Atembeschwerden, Druckgefühl im
Brustbereich, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns;
•
Sollten sich Anzeichen von
Krankheitssymptomen während der Reise einstellen, ist dem/der FührerIn umgehend
davon zu berichten;
•
Beobachte auch nach Ende der Reise
weiterhin deinen Gesundheitszustand;
•
Informiere umgehend den Alpenverein
Innsbruck, wenn bei Dir nach der Reise eine Covid19-Infektion festgestellt
wurde.
2.
Umgang bei unseren mehrtägigen Veranstaltungen
Es
wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Behörden im jeweiligen
Zielgebiet zum Verhalten in der Öffentlichkeit, in Hotels und Gaststätten, in
Verkehrsmitteln und Seilbahnen (Abstandsgebote, Desinfektionshinweise,
Mund-Nasenschutzpflicht, Registrierungspflicht von Kontaktdaten etc.) unbedingt
einzuhalten sind.
Darüber
hinaus beachte bitte die folgenden Hinweise zum Umgang mit den Teilnehmerinnen
untereinander:
•
Abstand und Distanz innerhalb der
Gruppe bewahren;
•
Bei Fahrgemeinschaften (= Bus) ist während
der gesamten Fahrdauer der Mund-Nasenschutz zu tragen;
•
Bei mehrmaligen Fahrten mit dem
gleichen Bus, sollen die TeilnehmerInnen immer die gleichen Plätze einnehmen.
Ebenso beim Frühstück und Abendessen im Hotel;
•
Keine Trinkflaschen weiterreichen;
•
Keinen Gipfelschnaps oder ähnliches
herumreichen;
•
Kein Gipfelbusserl, keine Umarmungen,
kein Händeschütteln beim Erreichen eines Ziels;
•
Auf Abstand zu anderen Personen und
Gruppen achten, insbesondere bei kleinräumigen Gipfeln, Passübergängen,
Aussichtspunkten oder Sehenswürdigkeiten.
3.
Umgang bei Fällen von Krankheitsverdacht
Kontaktiere
zuallererst Deine/n FührerIn. Diese/r wird alle weiteren Maßnahmen mit Dir und
der Gruppe besprechen.
Mit den
besten Grüßen
Ihr Thomas
Heiseler - Alpinreferent des Alpenvereins Innsbruck