Erwachsene 28 bis 64 Jahre | € 63,50 |
Einmalige Aufnahmegebühr (*Entfällt für Raiffeisen-Kunden beim Bezahlen mit Ihrer Raiffeisen Debitkarte) | € 3,00* |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Ehe- bzw. Lebenspartner*innen von Mitgliedern | € 49,00 |
Senior*in ab 65 Jahre | € 49,00 |
Junior*in ab 19 bis 27 Jahre | € 49,00 |
Kinder/Jugend bis 18 | € 26,50 |
Mensch mit Beeinträchtigung | € 26,50 |
Gastmitglied Mitglieder anderer Sektionen (AVS, CAI, SAC, DAV etc.) | € 26,50 |
(inkl. Zuschläge: Unkostenpauschale € 3,30.- )
Erwachsene 28 bis 64 Jahre | € 66,80 |
Einmalige Aufnahmegebühr | € 3,00 |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Ehe- bzw. Lebenspartner*innen von Mitgliedern | € 49,00 |
Senior*innen ab 65 Jahren | € 52,30 |
Junior*in ab 19 bis 27 Jahre | € 52,30 |
Kinder/Jugend bis 18 | € 29,80 |
Mensch mit Beeinträchtigung | € 29,80 |
Gastmitglied Mitglieder anderer Sektionen (AVS, CAI, SAC, DAV etc.) | € 29,80 |
Erwachsene 28 bis 64 Jahre | € 69,50 |
Einmalige Aufnahmegebühr | € 3,00 |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Ehe- bzw. Lebenspartner*innen von Mitgliedern | € 49,00 |
Senior*innen ab 65 Jahren | € 55,00 |
Junior*in ab 19 bis 27 Jahre | € 55,00 |
Kinder/Jugend bis 18 | € 32,50 |
Mensch mit Beeinträchtigung | € 32,50 |
Gastmitglied Mitglieder anderer Sektionen (AVS, CAI, SAC, DAV etc.) | € 32,50 |
Kündigung der Mitgliedschaft: Bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres (siehe Sektionsstatuten) - bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrer Sektion.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder/Jugendliche/Studenten bis zum 27. Lebensjahr, wo beide Elternteile in der gleichen Sektion Mitglied sind und den Mitgliedsbeitrag im aktuellen Vereinsjahr bezahlt haben, ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz kostenlos.
Dies gilt auch für Kinder von Alleinerzieher*nnen. Alle Familienmitglieder müssen derselben Sektion angehören.
Ab dem 18. Lebensjahr muss jährlich ein Ausbildungsnachweis (Schulbesuchsbestätigung, Studienbestätigung, Bestätigung der Familienbeihilfe, Bundesheer oder die Bestätigung einer Lehre), an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht, oder einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Ab dem Stichtag 1. September 2022 eines Jahres können InteressentInnen die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Kalenderjahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Vereinsjahr bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft auch für Kinder im Sinne der „Familienermäßigung“.