A-Mitglied Jahresbeitrag 2021 (Kalenderjahr) | € 62,00 |
Einmalige Aufnahmegebühr | € 3,00 |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
B-Mitglied - Ehepartner/Lebenspartner eines Mitgliedes und Senioren ab 65 | € 48,00 |
B-Mitglied Junior bis 27 | € 48,00 |
Jugend bis 18 | € 26,00 |
Gastmitglied | € 24,50 |
Mensch mit Beeinträchtigung | € 26,00 |
(inkl. Zuschläge: Unkostenpauschale € 3,30.- / Service € 1,70.-)
A-Mitglied Jahresbeitrag 2021 (Kalenderjahr) | € 67,00 |
Einmalige Aufnahmegebühr | € 6,00 |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
B-Mitglied - Pensionisten ab 65, Studenten, Junior | € 53,00 |
B-Partner | € 48,00 |
Jugend | € 29,50 |
Gastmitglied | € 24,50 |
Mensch mit Beeinträchtigung | € 31,00 |
(inkl. Zuschläge: Unkostenpauschale € 3,30.- / Service € 6,70.-)
A-Mitglied Jahresbeitrag 2021 (Kalenderjahr) | € 72,00 |
Einmalige Aufnahmegebühr | € 6,00 |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
B-Mitglied - Pensionisten ab 65, Studenten, Junior | € 58,00 |
B-Partner | € 48,00 |
Jugend Einzelmitgliedschaft | € 29,50 |
Gastmitglied | € 24,50 |
Mensch mit Beeinträchtigung | € 36,00 |
Kündigung der Mitgliedschaft: Bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres (siehe Sektionsstatuten) - bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrer Sektion.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder/Jugendliche/Studenten bis zum 27. Lebensjahr, wo beide Elternteile in der gleichen Sektion Mitglied sind und den Mitgliedsbeitrag im aktuellen Vereinsjahr bezahlt haben, ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz kostenlos.
Dies gilt auch für Kinder von Alleinerzieher*nnen. Alle Familienmitglieder müssen derselben Sektion angehören.
Ab dem 18. Lebensjahr muss jährlich ein Ausbildungsnachweis (Schulbesuchsbestätigung, Studienbestätigung, Bestätigung der Familienbeihilfe, Bundesheer oder die Bestätigung einer Lehre), an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht, oder einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Ab dem Stichtag 1. September eines Jahres können InteressentInnen die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Kalenderjahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Vereinsjahr bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft auch für Kinder im Sinne der „Familienermäßigung“.