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Gamsblindheit!

Betroffene Gams

Betroffene Gams

Aktuell verzeichnet die Tiroler Jägerschaft vermehrt Fälle von Gamsblindheit. Die infektiöse Krankheit kann innerhalb von kürzester Zeit eine ganze Population befallen und Sterberaten von bis zu 40 % verursachen. Die beste Medizin ist absolute Ruhe!

Die Gamsblindheit oder auch Infektiöse Keratokonjunktivitis (IKK) ist eine höchst ansteckende Augenkrankheit, die vorübergehende und im schlimmsten Fall dauerhafte Blindheit bei Gämsen und Steinböcken verursacht. Aktuell wurden vermehrt Fälle von Gamsblindheit-Erkrankungen bei Gamswild und teilweise auch bei Steinwild im Gebiet der Stubaier Alpen sowie aus dem Tiroler Oberland an der Grenze zu Südtirol gemeldet. Die für den Menschen ungefährliche Krankheit kann sich selbst bei geringen Bestandsdichten sehr rasch weit verbreiten und hohe Ausfälle in den heimischen Beständen von Gams- und Steinwild hervorrufen.

Starker Tränenausfluss und verklebte, geschwollene Augen zeigen das typische Krankheitsbild. Der Tiroler Jägerverband bittet daher in den betroffenen Gebirgsregionen um Rücksichtnahme: „Solange die Tiere erblindet sind, sind sie ihrer Umgebung mit allen Gefahren ausgeliefert – oft stürzen die erkrankten Tiere über Felswände ab oder sind geschwächt, da sie keine Nahrung finden. Absolute Rücksichtnahme und Vermeidung von Störungen sind die einzige Medizin, welche wir den Wildtieren bieten können.“

Man soll sich daher erkrankten Tieren auf keinen Fall nähern, denn für befallene Tiere gibt es dank ihrer natürlichen Abwehrkräfte, je nach Verlauf der Krankheit, relativ gute Überlebenschancen. Voraussetzung dafür sind ruhige Rückzugsorte, an denen die Gämsen verweilen können, bis die Krankheit im besten Fall vollständig ausheilt. Fühlt sich die Gams bedroht, flieht sie naturgemäß ins steile Gelände, in dem sie sich durch die verminderte Sehfähigkeit einem hohen Verletzungsrisiko aussetzt.

Die Jägerschaft ist gemeinsam mit den Behörden für die Überwachung von Wildtierkrankheiten in Tirol zuständig. Ein Hegeabschuss ist erst bei verletzten oder dauerhaft, vollständig erblindeten Tieren sinnvoll und vor allem aus Tierschutzgründen notwendig.


· Fotonachweise: © E. Zauser

· Videoerstellung: TJV

 
 
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