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Haftpflichtversicherung für Schneesport in Italien (Haftpflichtversicherung auf Italiens Skipisten)

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Haftpflichtversicherung für Schneesport in Italien

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Italien hat per Anfang 2022 die Sicherheitsbestimmungen für Wintersportlerinnen und Wintersportler verschärft. Neu ist in den Skigebieten eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ebenso müssen bis 18-Jährige zwingend einen Helm tragen. Gesetzlich geregelt ist auch die Promille-Grenze auf der Piste. Und: Wer in Gebieten mit Lawinengefahr unterwegs ist, muss zwingend mit LVS-Gerät, Schaufel und Sonde ausgerüstet sein.

Skifahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Diese Entwicklung widerspiegelt sich auch in den Unfallstatistiken. Italien versucht dieser Entwicklung mit zusätzlichen Pflichten und drohenden Bussen entgegenzuwirken.

Die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2022 in der Übersicht

     · LVS-Gerät, Schaufel und Sonde sind auf Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- oder Winterwanderungen in Gebieten mit    Lawinengefahr zwingend mitzuführen

     · In Skigebieten ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitzuführen

     · Für Ski-, Snowboard- oder Rodelfahrende bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht

      · Alkoholisierte Wintersportler*innen werden ab 0,5 Promille gebüsst, ab 0,8 Promille strafrechtlich verfolgt

Abseits der präparierten Pisten: Gleiche Regeln für alle

Das neue Wintersportgesetz schreibt vor, dass sich alle Wintersportlerinnen und Wintersportler abseits der präparierten Pisten über die Lawinensituation informieren und bei Lawinengefahr entsprechende Schutzausrüstung mitführen müssen. Angaben zur konkreten Lawinengefahr finden sich im Gesetzesartikel jedoch keine. Die neue Pflicht abseits der Piste betrifft nicht nur das Skitouren und das Variantenfahren, sondern auch Schneeschuhlaufen oder Winterwandern.

Nur mit gültiger Haftpflichtversicherung auf die Piste

Ebenfalls seit 1. Jänner 2022 ist in allen Wintersportgebieten Italiens eine gültige Haftpflichtversicherung von Nöten. Alle Skifahrerenden und Skitourengehenden, welche in Italien auf einer Skipiste oder abseits davon unterwegs sind, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung muss Schäden und Verletzungen an Dritten abdecken.

In der Alpenvereinsmitgliedschaft ist diese Haftpflichtversicherung inkludiert, damit ist keine weitere Versicherung notwendig. Die Bestätigung unserer Versicherung kann bei Bedarf etwa an der Liftkasse oder bei Kontrolle auf der Piste (in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis) vorgelegt werden.

Die Versicherungsbestätigung zum Download: HIER (deutsch) oder HIER (italienisch)

Regeln für die Piste

Das neue Gesetz verpflichtet die Skigebiete, vor Ort Haftpflichtversicherungen für Personen- und Sachschäden anzubieten. Wintersportlerinnen und Wintersportler können also selber entscheiden, ob sie mit einem gültigen Versicherungsschutz anreisen, oder ob sie zusätzlich zum Skipass eine entsprechende Versicherung erwerben wollen.

Helmpflicht bis 18 Jahre

Weiter regeln die neuen Sicherheitsbestimmungen in Italien auch die Helmtragepflicht. Neu müssen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einen Helm tragen. Dieser muss nicht nur CE-zertifiziert sein, sondern auch eine Zulassung fürs Alpinskifahren haben. Dies unabhängig davon, ob der Helm vor Ort fürs Snowboarden, Skifahren oder Schlitteln eingesetzt wird. Bergsportverbände wie der DAV empfehlen auch allen Erwachsenen, einen Helm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.

Promillegrenze analog Strassenverkehr

Seit Anfang Jahr gilt in den Skigebieten ein Grenzwert von 0,5 Promille. Alkoholisierte Skifahrende über diesem Wert müssen mit einer Geldstrafe rechnen, ab 0,8 Promille sogar mit einem Strafverfahren.

 
 
 

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