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Haftpflichtversicherung auf Italiens Skipisten (Haftpflichtversicherung auf Italiens Skipisten)

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Haftpflichtversicherung auf Italiens Skipisten

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Seit Jänner 2022 ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten. Alle Skifahrerenden und Skitourengehenden, welche in Italien auf einer Skipiste unterwegs sind, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung muss Schäden und Verletzungen an Dritten abdecken.

In der Alpenvereinsmitgliedschaft ist diese Haftpflichtversicherung inkludiert, damit ist keine weitere Versicherung notwendig. Die Bestätigung unserer Versicherung kann bei Bedarf etwa an der Liftkasse oder bei Kontrolle auf der Piste (in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis) vorgelegt werden.

Die Versicherungsbestätigung zum Download: HIER (deutsch) oder HIER (italienisch)


 
 
 

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