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Hallenordnung Boulderanlage (Hallenordnung Boulderanlage Vorau)

Ortsgruppe Vorau

Hallenordnung Boulderanlage


Abschnitt 1: Hallenzutritt

1.1 ) Die Boulderanlage des AV-Vorau ist täglich von 6 bis 22 Uhr geöffnet. Veranstaltungen oder besondere betriebliche Gegebenheiten können zur Beeinflussung der üblichen Öffnungszeiten führen. Diese werden im Eingangsbereich der Boulderanlage angeschlagen oder auf der Website des AV-Vorau veröffentlicht.

1.2 ) Der Zutritt zur Anlage erfolgt elektronisch mittels Chips oder Zugangscode. Nähere Infos wo diese erhältlich sind sowie zur Preisliste gibt es unter www.alpenverein.at/hartberg-vorau.

1.3 ) Kinder von 0 bis 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Jugendliche von 15 bis 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit dem schriftlichen Einverständnis eines Erziehungsberechtigten nutzen. Erwachsene ab 18 Jahren benutzen die Anlage in Eigenverantwortung.

1.4 ) Vor der Benutzung der Anlage muss sich JEDER Besucher ins Hallenbuch eintragen. Auch Saisonkartenbesitzer. Hiermit wird das Einverständnis mit der Hallenordnung erklärt.

1.5 ) Für Tageseintritte können Chips an verschiedenen Ausgabestellen abgeholt werden. Diese sind unbedingt wieder zurückzubringen.

1.6 ) Es ist nicht gestattet nicht registrierte Personen in die Boulderhalle mitzunehmen (außer Aufsichtspersonen oder Zuschauer). Bouldern ohne Eintragung ins Hallenbuch ist nicht gestattet.

Abschnitt 2: Umkleide und Zugangsbereich

2.1 ) Die Umkleidekabinen sind sowohl für die Nutzer der Boulderanlage als auch für die Nutzer des Fitnesscenters und der Tennishalle zugänglich. Für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände wird KEINE Haftung übernommen.

2.2 ) Die Sanitärräume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.

2.3 ) In der Boulderanlage sind eventuell Regalfächer vorhanden um Kleingegenstände abzulegen. Auch hier wird KEINE Haftung übernommen.

Abschnitt 3: Verhalten in der Halle

3.1 ) In der gesamten Anlage besteht Alkohol- und Rauchverbot. Die Verwendung von Gläsern und Glasflaschen ist untersagt (Verletzungsgefahr). Nichtalkoholische Getränke dürfen nur im Aufenthaltsbereich deponiert und konsumiert werden.

3.2 ) Der Boulderraum darf NICHT mit Straßenschuhen betreten werden. Der dafür vorgesehene Umkleideraum ist zu verwenden. Der Außenbereich ist sauber zu halten.

3.3 ) Klettern ist nur mit Kletter-, sauberen Sportschuhen oder Gymnastikschuhen gestattet.

3.4 ) Jeder Benutzer hat sich in der Boulderanlage des AV--Vorau so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört oder gefährdet. Dies gilt besonders bei einer höheren Besucherfrequenz.

3.5 ) Die Mitnahme von Haustieren ist generell untersagt, sowohl im Boulderbereich, als auch im Zugangs- oder Umkleidebereich.

3.6 ) Es dürfen keine harten Gegenstände (Flaschen, Rucksäcke, Taschen etc.) auf den Matten deponiert werden. Diese können in den Umkleiden abgestellt werden.

3.7 ) Das selbstständige Versetzen/Umschrauben von Griffen ist nicht gestattet.

3.8 ) Die bestehenden Bouldermarkierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

3.9 ) Bei Verstoß gegen die Hallenordnung erklärt der Benützer der Boulderanlage sowohl die Marktgemeinde Vorau als Eigentümerin der Freizeit- Sportanlage als auch den ÖAV Sektion Hartberg für erwachsene Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Abschnitt 4: Risiko und Sicherheit

4.1 ) Bouldern ist ein Risikosport.

4.2 ) Es ist Sache des Benutzers, vor Benutzung einer Route die Griffe und Tritte auf festen Sitz und ordentliche Verankerung zu prüfen. Es gelten hier die gleichen Bedingungen wie im alpinen Gelände.

4.3 ) Das Bouldern sowie das Spotten (sichern der kletternden Person) erfordern ein entsprechendes Maß an Konzentration und Erfahrung. Jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er und ggf. sein Spotter dieses nötige Maß an Kenntnissen und Erfahrung besitzt. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotter, der für seine Sicherheit selbst zu sorgen hat, verboten. Die Nutzer der Boulderanlage haben selbst auf ihre Sicherheit zu achten.

4.4 ) Die Aufsichtspersonen üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstandes des Alpenvereins Vorau aus. Sie sind berechtigt Nutzer bei Fehlverhalten aus der Anlage zu verweisen. Dies gilt besonders bei Missbrauch der Zugangsberechtigung (Chip oder Code), Verstoß gegen die Hallenordnung oder gegen die Inhalte des Registrierungsformulars oder bei Nichtbefolgung von Weisungen. Bei beharrlichem Verstoß gegen die Weisungen sind Zutrittsrecht versagt und Benützungsgebühren nicht refundiert bekommt. Sie sind auch berechtigt die Gültigkeit der Zugangserlaubnis der Nutzer durch Einsicht in deren Ausweisdokumente zu überprüfen.

4.5 ) Beschädigungen oder Mängel sind im Hallenbuch zu vermerken. Lockere Griffe können mit dem in der Halle verfügbaren Werkzeug wieder befestigt werden.

4.6 ) Gröbere Mängel bitte umgehend beim Platzwart oder beim Alpenverein Vorau unter alpenverein.vorau@gmail.com melden.

 Die Boulderhalle ist videoüberwacht.
Der entsprechende Hinweis gem. DSGVO ist an der Eingangstür angeschlagen.


Diese Hallenordnung wird mit der Unterschrift im Hallenbuch zur Kenntnis genommen und bestätigt.

Stempel

Der Vorstand des Alpenvereins Vorau

 
 
 
 

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