1.1 ) Die Boulderanlage des AV-Vorau ist täglich von 05 bis 22 Uhr geöffnet. Veranstaltungen oder besondere betriebliche Gegebenheiten können zur Beeinflussung der üblichen Öffnungszeiten führen. Diese werden im Eingangsbereich der Boulderanlage angeschlagen oder auf der Website des AV-Vorau veröffentlicht.
1.2 ) Der Zutritt zur Anlage erfolgt elektronisch mittels Chips oder Zugangscode. Nähere Infos zu deren Erhalt sowie zur Preisliste gibt es unter www.alpenverein.at/hartberg-vorau
1.3 ) Kinder von 0 bis 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Jugendliche von 15 bis 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit dem schriftlichen Einverständnis eines Erziehungsberechtigten nutzen (Formulare liegen vor der Halle auf). Die Einverständniserklärung ist IMMER mitzuführen.
Erwachsene ab 18 Jahren benutzen die Anlage in Eigenverantwortung.
1.4 ) Vor der Nutzung der Halle muss sich jeder Besucher in das Hallenbuch eintragen. Wer dies nicht tut darf die Halle NICHT benutzen.
1.5 ) Tageseintritte können vor Ort mittels Kuvert bezahlt werden. Das Kuvert ist mit dem Datum, den Namen und dem Betrag zu beschriften und in der Kassa in der Halle einzuwerfen.
1.6 ) Saisonkarten können ausschließlich über die Website des Alpenvereins erworben werden und sind per Überweisung zu bezahlen.
1.7 ) Es ist nicht gestattet minderjährigen Personen ohne erwachsene Aufsichtsperson oder Einverständniserklärung (siehe oben) den Zutritt zur Halle zu gewähren.
1.8 ) Für den Fall des Erwerbs einer Kombikarte für die Boulderanlage in Vorau und die Kletterhalle in Hartberg ist für die Kletterhalle Hartberg eine separate Registrierung bei der ersten Nutzung vor Ort zu unterschreiben. Wir bitten hierfür um ihr Verständnis.
2.1 ) Die Umkleidekabinen sind sowohl für die Nutzer der Boulderanlage als auch für die Nutzer des Fitnesscenters und der Tennishalle zugänglich. Für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände wird KEINE Haftung übernommen.
2.2 ) Die Sanitärräume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
2.3 ) Für den Verlust persönlicher Gegenstände in der Boulderhalle wir KEINE Haftung übernommen.
3.1 ) In der gesamten Anlage besteht Alkohol- und Rauchverbot. Die Verwendung von Gläsern und Glasflaschen ist untersagt (Verletzungsgefahr). Nichtalkoholische Getränke dürfen nur im Aufenthaltsbereich deponiert und konsumiert werden.
3.2 ) Der Boulderraum darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Der dafür vorgesehene Umkleideraum ist zu verwenden. Der Außenbereich ist sauber zu halten.
3.3 ) Klettern ist nur mit Kletter- oder sauberen Sportschuhen (also nicht barfuß) und Chalkballs (kein offenes Magnesia) gestattet.
3.4 ) Jeder Benutzer hat sich in der Boulderanlage des AV--Vorau so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört oder gefährdet. Dies gilt besonders bei einer höheren Besucherfrequenz.
3.5 ) Die Mitnahme von Haustieren ist generell untersagt, sowohl im Boulderbereich als auch im Zugangs- oder Umkleidebereich.
3.6 ) Es dürfen keine harten Gegenstände (Flaschen, Rucksäcke, Taschen etc.) auf den Matten deponiert werden.
3.7 ) Das selbstständige Versetzen/Umschrauben von Griffen ist nicht gestattet.
3.8 ) Das Markieren von eigenen Boulderrouten ist nicht zulässig. Die bestehenden Bouldermarkierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
3.9 ) Bei Verstoß gegen die Hallenordnung erklärt sich der Benutzer der Boulderanlage sowohl die Marktgemeinde Vorau als Eigentümerin der Sport- und Freizeitanlage als auch den ÖAV Sektion Hartberg als Betreiber gegenüber für entstandene Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten.
3.10 ) Müll und Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
3.11 ) Das Hallenequipment (Besen, Bürsten, Pylonen, …) ist KEIN Spielzeug und ist pfleglich zu behandeln.
3.12 ) Die Leitern dürfen ausschließlich vom Hallenpersonal für Wartungszwecke verwendet werden.
3.13 ) Das Klettern oder Sitzen auf den Kästen, Heizkörpern oder Fensterbänken ist NICHT erlaubt.
3.14 ) Die Halle soll im selben Zustand oder einem besseren verlassen werden, als sie vorgefunden wurde.
4.1 ) Bouldern ist ein Risikosport.
4.2 ) Es ist Sache des Benutzers, vor Benutzung einer Route die Griffe und Tritte auf festen Sitz und ordentliche Verankerung zu prüfen. Es gelten hier die gleichen Bedingungen wie im alpinen Gelände.
4.3 ) Das Bouldern sowie das Spotten (Sichern der kletternden Person) erfordern ein entsprechendes Maß an Konzentration und Erfahrung. Jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er und ggf. sein Spotter dieses nötige Maß an Kenntnissen und Erfahrung besitzen. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist verboten. Ausgenommen davon ist der Spotter, der für seine Sicherheit selbst zu sorgen hat. Die Nutzer der Boulderanlage haben selbstständig darauf zu achten.
4.4 ) Es ist darauf zu achten, dass Minderjährige (insbesondere kleinere Kinder) sich nicht in gefährlichen Bereichen (Sturzräume) aufhalten.
4.5 ) Die Aufsichtspersonen üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstandes des Alpenvereins Vorau aus. Sie sind berechtigt Nutzer bei Fehlverhalten aus der Anlage zu verweisen. Dies gilt besonders bei Missbrauch der Zugangsberechtigung (Chip oder Code), Verstoß gegen die Hallenordnung oder gegen die Inhalte des Registrierungsformulars oder die Nichtbefolgung von Weisungen. Bei beharrlichem verstoß gegen die Weisungen können Zutrittsrechte versagt werden. Benützungsgebühren werden in diesem Fall nicht refundiert. Sie sind auch berechtigt die Gültigkeit der Zugangserlaubnis der Nutzer durch Einsicht in deren Ausweisdokumente zu überprüfen.
4.6 ) Beschädigungen oder Mängel sind im Hallenbuch zu vermerken. Lockere Griffe können mit dem in der Halle verfügbaren Werkzeug wieder befestigt werden.
4.7 ) Gröbere Mängel bitte umgehend beim Platzwart oder beim Alpenverein Vorau unter alpenverein.vorau@gmail.com melden.
Die Boulderhalle ist videoüberwacht. Der entsprechende Hinweis gem. DSGVO ist an der Eingangstür angeschlagen. |
Diese Hallenordnung wird mit der Unterschrift auf dem Registrierungsformular bzw. dem Eintrag ins Hallenbuch zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Der Vorstand des Alpenvereins Vorau