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KatastrophenfondsFür Wege, die nach Lawinenabgängen, Gewittern, Hagelschlag, Überschwemmungen, etc. zerstört werden, können aus dem so genannten Katastrophenfonds des Hauptvereins Beihilfen bis zu 50 % der Gesamtkosten gewährt werden (Wanderwege 50 %, befahrbare Wege 40 %). |
Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail