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Gremien und FunktionärInnen

Hütten- und Wege- Ausschuss (HuWA)

Der Hütten- und Wege-Ausschuss ist ein beratendes Organ des Bundesausschusses und tritt üblicherweise drei Mal jährlich zusammen.
Er bereitet unter anderem die jährliche Verteilung der Beihilfen und Darlehen für Hütten, Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime, sowie Beschlüsse über Grundsatzgenehmigungen von Großbauvorhaben für den Bundesausschuss vor.
Darüber hinaus berät er über alle Fragen grundsätzlicher Art bezüglich der Hütten und Wege des ÖAV. Das Präsidium nominiert den Vorsitzenden des HuWA und zwei weitere VertreterInnen aus seinen Reihen. Weiters gehören dem HuWA der/die BundesjugendleiterIn, sowie die von den Landesverbänden nominierten und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellten LandesreferentInnen für Hütten und Wege an. Wiederbestellungen sind möglich. 
Darüber hinaus können BeraterInnen zu den Sitzungen beigezogen werden. In Einzelfällen können die Sektionen außergewöhnliche oder auch strittige Projekte im Hütten- und Wegeausschuss selbst vorstellen. 

LandesreferentIn für Hütten und Wege

Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege fungiert als Schnittstelle zwischen den Sektionen und der Abteilung Hütten und Wege des Hauptvereins.  Er/Sie wird vom jeweiligen Landesverband nominiert und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind möglich. Die Kernaufgaben des/der LandesreferentenIn für Hütten und Wege sind landesverbandsspezifische Aufgaben, sowie alle Beihilfenansuchen (Hütten, Wege, Kletteranlagen, Geschäftsstellen und Jugendräume) termingerecht zu sammeln und auf Richtigkeit, sowie Notwendigkeit des Vorhabens zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung sind die gesammelten Ansuchen an die Abteilung Hütten und Wege zu übermitteln. Des weiteren ist er/sie ein Mitglied des Hütten- und Wegeausschusses welcher drei mal pro Kalenderjahr tagt. Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege präsentiert in diesem Gremium die zu grundsatzgenehmigenden Projekte seines Bundeslandes. 
Des Weiteren ist er ein Teil der Jury bei Umweltgütesiegelprüfungen (siehe Kapitel Umweltgütesiegel).

WegewartIn

Die Arbeit des/r WegewartIn hat nicht nur für die Sektion, sondern auch für den Alpenverein und letztendlich für die gesamte Bergnatur eine enorme Bedeutung. Die WegewartInnen müssen sich dieser Bedeutung bewusst sein und dürfen sich nicht in nobler Zurückhaltung üben. Es ist ihr Recht, die notwendige Unterstützung einzufordern und auf das Geleistete hinzuweisen. Auch wenn sich der/die „typische“ WegewartIn nicht als VereinspolitikerIn, sondern eher als PraktikerIn an der Front sieht. Der/Die WegewartIn trägt bei seiner/ihrer Arbeit viel Verantwortung, sowohl gegenüber den Wegbenützern als auch gegenüber dem Sektionsvorstand. Ziel ist es nicht, „besenreine“ Wege zu schaffen, denn die Eigenverantwortlichkeit der BergsteigerInnen muss auch in Zukunft verlangt werden können. Die Qualität der ausgeführten Arbeiten muss stimmen, Fahrlässigkeit darf man sich nicht erlauben.

Grundvoraussetzung für das Amt des/r WegewartIn ist handwerkliches Geschick und natürlich eine gute körperliche Verfassung. 

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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