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für Mitglieder

Alpenverein Weltweit Service (AWS)

Der Alpenverein Weltweit Service (AWS) gewährt Versicherungsschutz für alle Alpenvereinsmitglieder. Der Versicherungsschutz im Rahmen des AWS ist im Mitgliedsbeitrag bereits inkludiert.

Versicherungsumfang
Der Alpenverein Weltweit Service (AWS) gewährt Versicherungsschutz für alle Alpenvereinsmitglieder bei Freizeitunfällen im Bereich Bergung. Der Deckungsschutz im Ausland für die Leistung aus dem Bereich Rückholung und Heilbehandlung gilt bei Freizeit- und Berufsunfällen sowie bei Krankheit. Der Alpenverein Weltweit Service ist weltweit gültig, mit Ausnahme der Haftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung, die sich auf Europa beschränken.


  • Bergungskosten aus unwegsamem Gelände bis EUR 25.000,- in der Freizeit im In- und Ausland, weltweit
  • Rückhol- und medizinische Heilbehandlungskosten im Ausland
    Gültig während der ersten acht Wochen jeder Auslandsreise, weltweit, bei Freizeit- und Berufsunfällen sowie bei Krankheit.
    - Rückholdienst aus dem Ausland: ohne Summenbegrenzung
    - medizinisch notwendige Heilbehandlungen (inkl. des medizinisch notwendigen Transportes ins Krankenhaus) im Ausland: bis zu EUR 10.000,–


Achtung: Vor Rückholung, Überführung, stationärer medizinischer Heilbehandlung im Ausland und Verlegung im Inland (nicht bei Bergung) unbedingt Kontaktaufnahme mit dem 24-h-Notfallservice (ansonsten werden max. EUR 750,- ersetzt)


Europ Assistance

T +43/1/253 3798 | F +43/1313 89 1304 | aws@alpenverein.at


  • Haftpflichtversicherung in Europa für viele Sportarten bis EUR 3.000.000,- (Selbstbehalt bei  Sachschäden EUR 200,-)
  • Rechtsschutzversicherung in Europa für viele Sportarten bis EUR 35.000,- (Strafrechtsschutz bis EUR 35.000,- für Anwalts- und Gerichtskosten, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschaden Kosten für anwaltliche Beratung bis EUR 500,-)


Die Leistungen für die Haftpflicht- sowie Rechtsschutzversicherung schützen alle in- und ausländischen Mitgliedern bei Leistungsfällen, welche aus ihrer Vereinstätigkeit entstehen.


  • die Teilnahme an jedweden von den Sektionen des Alpenvereins ausgeschriebenen Veranstaltungen;
  • die Ausübung (auch private, außerhalb von Sektionsveranstaltungen) von folgenden Sportarten: Wandertouren, Bergsteigen, Klettern, Klettersteiggehen, Skifahren, Skitourengehen, Langlaufen, Snowboarden, Wildwasserpaddeln, Canyoning und Mountainbike-/Trekkingbiketouren. Als Mountainbike-/ Trekkingbiketouren werden solche Touren verstanden, die auf Radwegen, Forststraßen, Waldwegen, Bergwegen und sonstigen unbefestigten Wegen sowie auf einem ausgewiesenen Übungs- oder Trainingsgelände unternommen werden. Somit besteht kein Versicherungsschutz für Fahrten außerhalb der vorgenannten Forststraßen und Wege, wie etwa auf allgemein öffentlichen Verkehrsflächen gemäß StVO, Gehsteigen, Zufahrtsstraßen und Zufahrtswegen, etc.


Detailinformationen zum Versicherungsschutz sowie Formulare für den Leistungsfall finden Sie unter: www.alpenverein.at/versicherungen



Hinweis zur Beitragszahlung:

Grundsätzlich gilt seit Einführung des AWS, dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist, sofern der laufende Mitgliedsbeitrag vor einem Schadenereignis bezahlt ist. Die Ausnahme bildet der Jänner eines jeden Jahres. Tritt ein Schadenereignis in diesem Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr noch nicht bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch bezahlt wird und für das Vorjahr der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde. Bei Einzahlung des Mitgliedsbeitrages nach dem 31. Jänner beginnt der Versicherungsschutz mit dem der Einzahlung folgenden Tag 0 Uhr.
Für beitragsfreie Mitglieder (Kinder usw.) gilt sinngemäß dasselbe, sofern sie beim Verein gemeldet sind und damit eine gültige Mitgliedskarte besitzen.

  • Neubeitritt ab 1. September (Septemberaktion)
    Neumitglieder, die ab 1. September eines jeden Jahres beitreten, gelten bis zum darauffolgenden 1. Jänner auch als versichert, obwohl für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag verrechnet wird.
    Der Mitgliedsbeitrag, der für das darauffolgende Jahr verrechnet wird, muss jedoch vor Eintritt eines Schadenfalles bezahlt sein, ansonsten mangels Beitragszahlung kein Versicherungsschutz besteht.
  • Neubeitritt auf Hütten
    Neumitglieder, die auf Hütten beitreten, sind mit Zahlung des Beitrages an den Hüttenwirt am darauffolgenden Tag 0 Uhr versichert. Der Hüttenwirt sollte sämtliche Beitrittsunterlagen ehestmöglich an die Sektion zur Erfassung der Daten weiterleiten.
  • Neubeitritt mit Einzugsermächtigung
    Mit Unterfertigung der Einzugsermächtigung und Aushändigung der Beitrittsunterlagen an die Sektion oder an den Hüttenwirt beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls am darauffolgenden Tag 0 Uhr. Die in der Folge vom ÖAV vorzunehmende Abbuchung des Beitrages vom Konto des Neumitgliedes muss allerdings durchführbar sein. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein (z.B. Konto nicht gedeckt) ist auch bis zur tatsächlich erfolgten Zahlung des Beitrages kein Versicherungsschutz gegeben.

Zusätzlich zum AWS können Mitglieder optional folgende Versicherungen abschließen:

Zusatzangebot „Hundeversicherung"

Zusatzangebot „Sportgeräteversicherung"

Zusatzangebot „Alpenverein Unfall-Lebensrente“

Nach Freizeitunfall mit Dauerinvalidität ab 50 % monatliche lebenslange Invaliditätsrente.

  • Prämie EUR 10,- im Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember)
  • Leistung EUR 500,- monatliche lebenslange Rente
  • Leistung auch bis zum 3-fachen Versicherungsschutz erweiterbar.


Detailinformationen und die Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Alpenvereins unter Versicherungen | Alpenverein Unfall-Lebensrente.

Zusatzangebot „Alpenverein Reiseversicherungen“

Alpenverein Premium-Jahresreiseschutz oder Premium-Einzelreiseschutz als praktische Zusatzversicherung zum Alpenverein Weltweit Service.


Alpenverein Premium-Jahresreiseschutz
• Erhöhung der Versicherungssumme für Behandlungskosten im Ausland auf EUR 500.000,-
• für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise im Kalenderjahr
• Der Vertragsabschluss ist nur für Personen möglich, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Alpenverein Premium-Einzelreiseschutz
• Erhöhung der Versicherungssumme für Behandlungskosten im Ausland auf EUR 500.000,- für
eine Einzelreise
• Verlängerung des Versicherungsschutzes für Reisen über 8 Wochen
• Versicherungsschutz für touristisch organisierte und von einem befugten Tourenführer geführte Besteigungen von Bergen mit einer Gipfelhöhe über 6.000 m
• Der Vertragsabschluss ist nur für Personen möglich, die ihren Hauptwohnsitz in Europa haben.

Detailinformationen und die Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Alpenvereins unter Versicherungen | Alpenverein Reiseversicherung

Zusatzangebot „Alpenverein Sonderklasse"

Nach einem Unfall bei stationären Aufenthalt als Privatpatient in der Sonderklasse:

  • Monatsprämie für Erwachsene EUR 8,59
  • für Kinder bis zum 18. Lebensjahr EUR 4,24

Detailinformationen und die Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Alpenvereins unter Versicherungen | Alpenverein Sonderklasse

AWS Versicherungsvergleich (intern) geschützte Inhalte

Geschützte Inhalte sind nur sichtbar, wenn Sie sich angemeldet haben!

Drei gute Gründe für die im Mitgliedsbeitrag inkludierte Versicherung, den Alpenverein Weltweit Service

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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