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EmpfehlungenEmpfehlungen zur Durchführung von Veranstaltungen (03.2020)Die Sektionen des Österreichische Alpenvereins bieten ihren Mitgliedern Unternehmungen an. Diese sind Satzungsauftrag und zentraler Bestandteil des Vereinslebens: "Es ist Zweck des Vereines, das Bergsteigen, alpine Sportarten und das Wandern zu fördern und zu pflegen (...), die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch auch die Liebe zur Heimat zu pflegen sowie die Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich zu fördern. Er ist dem alpinen Natur- und Umweltschutz verpflichtet." - Satzung des Österreichischen Alpenvereins, § 2 (1) Aber auch diesem Auftrag folgende Angebote stehen nicht im rechtsfreien Raum und wir müssen uns verstärkt mit gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen. Bei den Unternehmungen ist zu prüfen, welche Bestimmungen und Gesetze die einzelne Veranstaltung betreffen. Ein grober Überblick und Empfehlungen für den Umgang damit sind im untenstehenden PDF-Dokument zusammengefasst:
*gilt nicht falls Sektionen ein aufrechtes Reisebürogewerbe zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen haben bzw. eine Ausnahmegenehmigung der Finanzbehörden, oder mit legitimierten Reisebüros, -veranstalter zusammenarbeiten. |
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