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Empfehlungen

Empfehlungen zur Durchführung von Veranstaltungen (03.2020)

Die Sektionen des Österreichische Alpenvereins bieten ihren Mitgliedern Unternehmungen an. Diese sind Satzungsauftrag und zentraler Bestandteil des Vereinslebens:


"Es ist Zweck des Vereines, das Bergsteigen, alpine Sportarten und das Wandern zu fördern und zu pflegen (...), die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch auch die Liebe zur Heimat zu pflegen sowie die Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich zu fördern. Er ist dem alpinen Natur- und Umweltschutz verpflichtet." - Satzung des Österreichischen Alpenvereins, § 2 (1)


Aber auch diesem Auftrag folgende Angebote stehen nicht im rechtsfreien Raum und wir müssen uns verstärkt mit gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen. Bei den Unternehmungen ist zu prüfen, welche Bestimmungen und Gesetze die einzelne Veranstaltung betreffen. Ein grober Überblick und Empfehlungen für den Umgang damit sind im untenstehenden PDF-Dokument zusammengefasst:

ERLAUBT

NICHT ERLAUBT*

Kinder-, Familien- und Jugendarbeit im Verein

Tätigkeit als Reiseveranstalter


Durchführung und Organisation von Ausbildungsveranstaltungen (z.B. von Seminaren, Vorträgen usw.)

Tätigkeit als Reisevermittler


Trennung der Reiseleistungen (z.B. Hütte buchen und zahlen TN separat selbst, Anreise organisieren und zahlen TN separat selbst, etc.)

Tätigkeit als Anbieter von „verbundenen Reiseleistungen“

Durchführung von Indoor-Kursen (z.B. Kletterkurse, Volkstanzkurse usw.)

Nichteinhaltung der Bestimmungen von Landegesetzen über Berufsausübungen (z.B. Tiroler Bergsportführergesetz)


Fahrgemeinschaften ohne finanzielle Abwicklung durch die Sektion

Sonstige, der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeiten (z. B. Beförderung von Personen gegen Entgelt)

Abwicklung einer Pauschalreise durch einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro


nicht öffentliches Anbieten von Reisen nur wenige Male im Jahr


sonstige Tätigkeiten im Rahmen des Vereinsprivilegs


*gilt nicht falls Sektionen ein aufrechtes Reisebürogewerbe zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen haben bzw. eine Ausnahmegenehmigung der Finanzbehörden, oder mit legitimierten Reisebüros, -veranstalter zusammenarbeiten.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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