Ziele sind SMART! Dabei steht jeder Buchstabe für ein weiteres Wort. Werden alle Stichworte gewissenhaft ausformuliert, ist ein Ziel vollumfassend beschrieben. Eine Zielbeschreibung sollte nicht länger als 1 bis 2 Sätze sein, damit man es sich gut merken kann bzw. anderen es gut vermitteln kann. Die einzelnen Buchstaben bedeuten:
S für spezifisch: So genau wie möglich das Ziel beschreiben, damit es eindeutig ist!
M für messbar: Der schwierigste Punkt: Woran erkenne ich, dass das Ziel erreicht wurde?
A für attraktiv: Wofür willst du dieses Ziel erreichen?
R für realistisch: Ist das Ziel tatsächlich zu erreichen? (Wenn nicht, dann ist es eine Vision)
T für Termin: Bis wann soll das Ziel erreicht worden sein? (Verhindert „Aufschieberitis“)
Anzahl von Zielen
Weniger ist mehr! Zwischen 3 bis 5 Ziele sind im Regelfall vollkommend ausreichend.
Werden es mehr verliert man leicht den Überblick, verzettelt sich und schafft eventuell nicht alles so wie man es sich gewünscht hatte.
Unterscheidung von Zielen
Bei Zielen gibt es auch eine Vielzahl von Charakteren. Allen ist gemein, dass die oben genannte Definition und Art der Beschreibung angewendet werden kann. Es wird unterschieden in:
- Vereinsziele: Mir übergeordnete und orientierungsstiftende Ergebnis- und/oder Entwicklungsziele.
- Ergebnisziele (operatives Ziel): Beschreiben den Sollzustand von unternehmensrelevanten
- Arbeitsaufgaben (Ich will xy erreichen!).
- Entwicklungsziele (strategisches Ziel): Beschreiben die Weiterentwicklung von persönlichen
- Fertigkeiten (Ich will xy lernen, damit ich z kann).
- Zwischenziele: Auf einzelne Zeithorizonte heruntergebrochene Ergebnis- und/oder Entwicklungsziele (Meilensteine).
- Persönliche Ziele: Ziele von Einzelpersonen für den persönlichen Nutzen und/oder Fortschritt.
Stimmen die Vereinsziele mit den persönlichen Werten und Vorstellungen von Einzelpersonen in großen Umfängen überein, so fällt es (neuen) Personen leicht sich für Tätigkeiten und Aufgaben im Verein zu engagieren und einzubringen.
Aufgaben (-felder) sind die Summe aller fachspezifischen Arbeitseinheiten (Tätigkeiten), die zur
Sicherstellung der Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich sind.
Tätigkeiten sind die kleinsten Arbeitseinheiten (Handlungen) bei der Umsetzung der anvertrauten Aufgaben.