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Unterstützung für die Praxis

Sektionsberatung

Naturschutzreferent*innen des Österreichischen Alpenvereins können jederzeit ihre Anliegen und Wünsche an die Abteilung Raumplanung und Naturschutz richten! Gerne beraten wir Sie bei aktuellen Herausforderungen und Problemen in Ihrem Arbeitsgebiet.

Alle Kontaktdaten zu den Mitarbeiter*innen der Abteilung finden Sie unter www.alpenverein.at > Der Verein > Über Uns


Seit 2014 bietet die Abteilung auch handfeste Unterstützung vor Ort: Im Rahmen des Sektions-Coachings wird nun auch gezielt ein Programm im Naturschutzbereich angeboten. Egal, ob es z.B. um eine Überarbeitung der Naturschutzthemen in der Sektionsarbeit oder um die Umstrukturierung eines Naturschutz-Teams geht - interessierte Sektionen und Naturschutzreferent*innen können sich jederzeit unverbindlich melden und informieren. Anfragen bitte an die Abteilung Raumplanung und Naturschutz richten.

Informationen zum Coaching finden Sie unter www.alpenverein.at > Der Verein > Ehrenamt > Coaching


Naturschutzaktivitäten - Vorgangsweise, Strategien und Umsetzung
Das Aufgabengebiet für den/die Naturschutzreferent*in wird durch den ständig steigenden Nutzungsdruck bzw. Bodenverbrauch immer umfangreicher und schwieriger. Nicht selten sind durch komplizierte Verstrickungen Lösungsfindungen äußerst schwierig. Naturschutzaktivitäten erfordern meist einen langen Atem und recht viel Engagement, um zu einem positiven Abschluss zu kommen. Rückschläge müssen einkalkuliert werden, sollen aber nicht zur Resignation führen. Um dem/der Naturschutzreferent*in bei seinen/ihren Tätigkeit zu helfen, wurde einerseits der Lehrgang "Naturschutz im Alpenverein" mit seinen vier Modulen entwickelt. Es wurden außerdem zwölf Thesen für eine Erfolg versprechende Vorgehensweise bei Naturschutzaktivitäten zusammengefasst, die eine Richtschnur darstellen:

Teamwork im Naturschutzteam - ein Coaching des Hauptvereins unterstützt dabei. Foto: ÖAV
 
 

Ideen und Anregungen zur aktiven Naturschutzarbeit

  • Mache eine Bestandsaufnahme über die schützenswerten Besonderheiten in deinem Arbeits- oder Interessensgebiet. Informiere und sensibilisiere die Vorstands- und Sektionsmitglieder sowie andere Lebensraumpartner*innen und Umweltbewegte in persönlichen Gesprächen und Informationsveranstaltungen. Gibt es Pläne, die diese Juwelen bedrohen oder beeinträchtigen, so versuch frühzeitig gemeinsame Strategien über die weitere Vorgangsweise zu entwickeln, damit nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden. Interessiere dich für relevante Gesetze (z.B. Naturschutzgesetz, Raumordnungsgesetz, usw.). Gewinne Fachleute, die dich unterstützen können.


  • Ist Gefahr im Verzug bzw. ein dem Naturschutz zuwiderlaufendes Projekt zu verhindern, so gilt es, Partner zu suchen und eine Aktionsgemeinschaft zu gründen! Informiere den Hauptverein, alle politischen Kräfte (Umweltschutz hat kein schwarzes, rotes, blaues oder grünes Mascherl), die Printmedien, den ORF sowie Privatsender und sonstige wichtige Meinungsbildner (z.B. Wissenschafter*innen) aber auch andere interessierte Vereine und Umweltinitiativen aller Richtungen. Infolge der Information sollte keinesfalls auf andere Nutzungsinteressent*innen und die Grundeigentümer* innen vergessen werden. Formuliere die Wünsche und Ziele so, dass es allen Bevölkerungsschichten möglich ist mitzuarbeiten und die Aktion voll und ganz zu unterstützen! Innerhalb der Aktionsgemeinschaft sei besonders demokratisch und tolerant. Die Ziele und Aktionen müssen gemeinsam erarbeitet und formuliert werden, bevor diese in die Medien gebracht werden. Versuche dabei soviel wie möglich Unterlagen, Pläne, usw. bei Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Landesregierung zu bekommen, um mit stichfesten Argumenten arbeiten zu können. Ein Vorsprung gegenüber der Gegnerschaft verschafft einen Argumentationsvorsprung und dadurch Vorteile. Je unterschiedlicher die Aktionsgemeinschaft zusammengesetzt ist, desto größere Kreise spricht sie an, desto größer ist aber auch die Möglichkeit, dass versucht wird, diese verschiedenen Gruppen gegeneinander auszuspielen und aus der Aktionsgemeinschaft herauszubrechen.
  • Formuliere nicht nur negativ „Wir wollen verhindern ...“, sondern sei aktiv und setze positive Akzente „Wir wollen etwas schaffen ... für die Allgemeinheit, ... für eine bessere Zukunft“. Die Zukunft in einer intakten Umwelt sollte besonders für nachfolgende Generationen Perspektiven bieten und dadurch noch erstrebenswerter sein und nicht in einer zerstörten, verbetonierten Natur mit trockengelegten Flüssen oder verdrahteten Landschaften enden.
  • Betrachte das Ganze, denn nicht nur den Schutz von Einzelheiten, Tieren oder Pflanzen, sondern die unversehrte Gesamtheit der Natur, der Landschaft, des Biotops (zu der auch der Mensch gehört) sind wichtig. Die Sensibilität des Alpenraumes erfordert neben dem Arten- und Biotopschutz auch besonders den flächenbezogenen Naturschutz. Betone, dass schöne Landschaften, interessante Biotope und besondere Erholungsgebiete mindestens genauso schützenswert sind wie der Stephansdom oder ein klassisches Gemälde, alle diese Werte können unwiederbringlich verloren gehen und sind später auch mit viel Geld nicht wieder herstellbar.
  • Verhandle nie alleine, fertige nach Abschluss der Gespräche immer Protokolle und Gesprächsnotizen an. Es wird dir allzu leicht das Wort im Munde umgedreht!
  • Lass dir keine Arbeiten und Aufgaben aufbürden, die Pflicht der Behörde (Gemeinde) sind. Binde die gesamte Aktionsgemeinschaft und sonstige Unterstützer*innen in die laufenden Aktivitäten ein. Versuche, nicht alles allein zu regeln, du verlierst nur Zeit und Schaffenskraft!
  • Auch wenn du persönlich und in deiner Privatsphäre angegriffen und diffamiert wirst, bleibe sachlich, achte den Andersdenkenden. Persönliche Angriffe zeigen, dass die Gegenseite große Schwierigkeiten hat und dass du richtig liegst.
  • Sei misstrauisch, Aussagen, wie: „Wir werden uns sehr bemühen ...“ oder „Wir werden das Möglichste tun ...“ kannst du vergessen, sie sind wertlos.
  • Sei kein "Sektierer". Deine Aussagen und dein Auftreten sollen für alle akzeptabel sein, Natur- und Umweltschutz ist Dienst an der Allgemeinheit, wie die Feuerwehr und das Rote Kreuz es tun.
  • Drohungen der Gegenseite gehören zur Taktik der Gegnerseite, diese werden aber nach Bekanntwerden in den Medien sehr oft als „Versehen“ bezeichnet und zurückgenommen.
  • Lade immer Zeitungen aller Richtungen ein, informiere sie gleichzeitig (Pressekonferenzen, Presseaussendungen). Der Informationsvorsprung einer Zeitung vergrämt die anderen. Die Brisanz der Thematik kann dadurch abgeschwächt ausfallen und dadurch die Gegner nicht in Unruhe versetzen. Lass dich von den Medien nicht auf bestimmte Formen des Protestes festlegen. Betone aber immer, dass alle Möglichkeiten, welche die Demokratie und der Rechtsstaat bieten, ausgeschöpft werden. Mit Postwurfsendungen kann man zudem die Bevölkerung auf breiter Ebene informieren.
  • Wenn sich deine Ansichten durchgesetzt haben, versuche mit den Andersdenkenden zusammenzuarbeiten, denn das Leben geht weiter.

Finanzen und Beihilfen

1. Förderungen aus dem Naturschutzfonds des Österreichischen Alpenvereins

Die Hauptversammlung in Freistadt beschloss 1976 über Antrag der Sektion Gratkorn/ Gratwein die Errichtung eines Naturschutzfonds, dessen Mittel zweckgebunden für Belange des Natur- und Umweltschutzes verwendet werden müssen. Damit steht den Sektionen für „Feuerwehraktionen“ (Ankauf von gefährdeten Grundstücken, Einholung wissenschaftlicher Gutachten, Veröffentlichung von Drucksorten, Plakaten, usw. für verschiedene brennende Naturschutzaktivitäten, usw.) ein dafür reservierter Fonds zur Verfügung.


  • Die Satzung des Naturschutzfonds 1986 lautet:

§ 1
Um die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, zur Pflege des Naturschutzes, für den Erwerb und die Erhaltung von Naturschutzgebieten und für alle diesen Zielen dienenden Tätigkeiten (Einholung wissenschaftlicher Gutachten, Veröffentlichungen usw.) von Gesamtverein, Sektionenverbänden und Sektionen, besteht neben den Haushaltsmitteln ein zweckgebundener Naturschutzfonds des ÖAV, der die hiefür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.
§ 2
Seine Mittel bestehen:
1. aus den Eingängen eines jeweils von der Hauptversammlung zu beschließenden Zuschlages zum (bzw. Anteiles am) Mitgliedsbeitrag;
2. aus Zuweisungen im Rahmen des Haushaltes, Überweisungen aus Rücklagen und allfälligen sonstigen Zuwendungen (z. B. Spenden, Legate, Zinserträgnisse, Überschüsse aus Veröffentlichungen usw.).
§ 3
Der Verwaltungsausschuss kann aus dem Naturschutzfonds auf Ansuchen von Sektionen oder Sektionenverbänden nach Anhören des Landesnaturschutzwwartes nicht rückzahlbare Beihilfen vergeben, sowie über Antrag des Sachwalters für Natur- und Umweltschutz Projekte und Aktionen des Gesamtvereins finanzieren.
§ 4
Über den Stand und die Bewegung des Naturschutzfonds ist der Hauptversammlung jährlich
mit der Jahres- und Vermögensrechnung eine gesonderte Abrechnung vorzulegen.
§ 5
Eine allfällige Auflösung des Fonds beschließt die Hauptversammlung. Ansuchen sind an die Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Österreichischen Alpenvereins zu richten. Handelt es sich beispielsweise um ein Ansuchen, das einen Grunderwerb betrifft, so ist dieses ausführlich zu begründen (Lage, Größe, Gefährdung, naturkundliche Besonderheit) und vom Landesnaturschutzreferenten zu befürworten. Es wäre auch sehr begrüßenswert, wenn eine amtliche Stellungnahme (beispielsweise des/der Naturschutzbeauftragten des jeweiligen Bezirkes bzw. einer entsprechend fachlich geiegneten Person) beiläge. Damit könnte der Gesamtablauf der Förderungsabwicklung beschleunigt werden.


2. Beihilfen aus dem Budget der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des ÖAV

  • Beihilfen bis EUR 1.000,–
    Für Aktivitäten in den Bereichen der Ausbildung auf Landesebene, Öffentlichkeitsarbeit, Drucksorten, Lehrwege, usw. können den Sektionen bzw. Landesverbänden bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit kleinere Beihilfen aus dem Budget der Abteilung Raumplanung und Naturschutz zur Verfügung gestellt werden. Das schriftliche Ansuchen mit einer kurzen Projektbeschreibung ist unbürokratisch an die Abteilung zu richten.
  • Beihilfen über EUR 1.000,–
    Betragen die Kosten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Drucksorten, Gutachten, usw. mehr als EUR 1.000,–, so ist dies ebenfalls der Abteilung Raumplanung und Naturschutz in schriftlicher Form zu übermitteln. Sie ist dann jedoch verpflichtet, dem Präsidium und mitunter auch dem Bundesausschuss das zu fördernde Projekt in gut aufbereiteter schriftlicher Form zur Genehmigung vorzulegen.


3. Förderungen für Sektionsaktivitäten in den Arbeitsgebieten des Nationalparks Hohe Tauern und anderen österreichischen Nationalparken
Für Umweltschutzaktivitäten auf Hütten (Verbesserung der Ver- und Entsorgung, Dacheindeckung, usw.), Ausbesserungsarbeiten von Steigen und Wegen (auch Abschneider), Nationalparkinformation auf AV-Hütten, Altablagerungen, usw. kann bei den Nationalparkverwaltungen (Adressen siehe unten) um Förderungen angesucht werden.


Nationalparkverwaltungen Hohe Tauern


Salzburg: 

Nationalparkverwaltung Salzburg | Gerlos Straße 18 | 5730 Mittersill |Tel: +43/6562-40849-0; Fax: +43/65625-40849-40 | E-Mail: nationalpark@salzburg.gv.at | www.hohetauern.at


Kärnten: 

Nationalparkverwaltung Kärnten | Region „Oberes Mölltal“ | Nationalparkzentrum „Alte Schmelz“  | 9843 Großkirchheim  | Tel: +43/4825-6161-0 | Fax: +43/4825-6161-16 | E-Mail: nationalpark@ktn.gv.atwww.hohetauern.at


Nationalparkverwaltung – Zweigstelle Mallnitz | 9822 Mallnitz | Tel. & Fax: +43/4784-701 | E-Mail: nikolaus.eisank@ktn.gv.at | www.hohetauern.at

Tirol: 

Nationalparkverwaltung Tirol

Kirchplatz 2 | 9971 Matrei in Osttirol | Tel: +43/4875-5161; Fax: +43/4875-5161-20 | E-Mail: npht@tirol.gv.at | www.hohetauern.at

Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen GesmbH

Oberösterreich: Nationalpark Kalkalpen | Nationalpark Allee 1 | 4591 Molln | Tel: +43/7584-3651-0 | Fax: +43/7584-3654 | E-Mail: nationalpark@kalkalpen.at | www.kalkalpen.at


Nationalpark Donau-Auen
Niederösterreich: Nationalparkverwaltung Donau-Auen
Schloss Orth | 2304 Orth an der Donau | Tel: +43/2212-34 50-0 | Fax: +43/2212-3450-17 | E-Mail: nationalpark@donauauen.at | www.donauauen.at

Nationalpark Thayatal

Niederösterreich: Nationalparkverwaltung Thayatal | 2082 Hardegg | Tel: +43/2949-7005; Fax: +43/2949-7005-50 | E-Mail: office@np-thayatal.at | www.np-thayatal.at


Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel

Burgenland: Nationalparkverwaltung Neusiedler See-Seewinkel | Apetloner Hof | 7143 Apetlon | Tel: +43/2175-3365 | E-Mail: verwaltung@nationalpark-neusiedlersee-seewinkel.at | www.nationalpark-neusiedlersee-seewinkel.at


Nationalpark Gesäuse GmbH

Steiermark: Nationalparkverwaltung Gesäuse | Weng 2 | 8913 Weng im Gesäuse

Tel: +43/3613-2100-0 | Fax: +43/3613-2100-18 | E-Mail: info@nationalpark.co.at | www.nationalpark.co.at

Projekte, die sich auf den Nationalpark Hohe Tauern beziehen und von den oben genannten Stellen nicht gefördert werden, können um Förderungen bei der Abteilung Raumplanung und
Naturschutz des Alpenvereins ansuchen. Förderwürdig sind Nationalparkaktivitäten wie z.B. AV-Informationszentren für den Nationalpark, Naturkundliche Lehrpfade, Informationsbroschüren, Revitalisierung alter Bauernhöfe, Ankauf landwirtschaftlicher Kleinode, Erhaltung von Naturkleinoden, usw.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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