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Alpine Raumordnung in der Praxis

Alpine Raumordnung - Unser Auftrag

Der Begriff der „Alpinen Raumordnung“ ist in den Gesetzen weder verankert noch definiert, aber in den 1980er-Jahren aufgrund des nicht enden wollenden Erschließungsdruckes im Alpenraum zu einer gebräuchlichen Arbeitsüberschrift geworden. Die „Alpine Raumordnung“ als raumordnungspolitisches Instrument kann dahingehend verstanden werden, als dass vor allem zum Schutz der alpinen Erholungslandschaft weiteren großtechnischen Erschließungen entgegen gewirkt und der ständig zunehmenden Verdichtungstendenz bei touristischen Freiraumaktivitäten gegen gesteuert wird.
Die "Alpine Raumordnung" beinhaltet vier wichtige Aufgaben:

  • Auf die Konsolidierung des Fremdenverkehrsangebotes, insbesondere in hocherschlossenen Tourismuszentren hinzuwirken.
  • Strategien zur Vermeidung und Unterbrechung der gefährlichen Wachstumsspirale und automatisierten Engpassüberwindung der Tourismusinfrastrukturen zu entwickeln.
  • Alternativen zum technisierten Tourismus zu finden.
  • Auf eine Festlegung von Endausbaugrenzen der touristischen, energiewirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Erschließung sowie auf die Erhaltung großräumiger, naturnaher Räume als Ergänzung zu den intensiv genutzten Wirtschafts- und Tourismusregionen (= Ruhegebiete) zu pochen.

Die "Alpine Raumordnung" konzentriert sich nicht nur auf die so genannte „Alpinregion“, sondern soll gesamtregionalwirtschaftliche Belange unter Berücksichtigung der einheimischen Bevölkerung in eine räumliche Strukturierung der Naturlandschaft miteinbeziehen. Intensive Landschaftsbeanspruchung darf nur im direkten Anschluss an großräumige Vorranggebiete der Ruhe und des ökologischen Ausgleichs stehen.

Aktuelle Informationen finden sich auf der Webseite unterwww.alpenverein.at < Natur und Umwelt < Alpine Raumordnung

Eingriffe in die Natur, als Beispiel seilbahntechnische Infrastruktur. Bild: ÖAV

Skigebietserschließungen
Die Alpen sind das am stärksten touristisch erschlossene Hochgebirge der Welt. Der Alpenraum, so berichtet der Alpenzustandsbericht 2013 der Alpenkonvention, zählt nicht nur zu den ökologisch sensibelsten Gebieten Europas, sondern er ist auch eines der wichtigsten Erholungsgebiete mit rund 100 Millionen Feriengästen (Mehrtagesgäste) und weiteren 60 Millionen Tagesgästen pro Jahr. Dennoch schreitet die seilbahntechnische Erschließung dieses Hochgebirges unentwegt voran. Selbst das „ewige Eis“ der Gletscher ist vor massiven Eingriffen in den Naturhaushalt und der Ökodynamik durch die Seilbahnwirtschaft nicht sicher und wird für den Alpinskilauf „umgewidmet und präpariert“. Die zunehmende Forcierung in Richtung Winterintensivtourismus, die Ausbildung von entwicklungsschwachen Regionen, die laufende Entwertung von alpintouristisch höchst wertvollen Arealen und Schutzhüttenbereichen, die Probleme des tourismusinduzierten Verkehrs sind nur einige Eckpunkte in der Diskussion um den Ausbau / die Erweiterung von Skigebieten im Alpenraum. Eine weitere ski- und seilbahntechnische Erschließung von unberührten Naturräumen und Schutzgebieten wird vom Alpenverein dezidiert abgelehnt. Der Österreichische Alpenverein ist eine gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000  anerkannte Umweltorganisation und spricht sich gegen den weiteren Ausbau von Skigebieten im Alpenraum aus und tritt für den Erhalt von unberührten Naturräumen sowie Schutzgebieten mit all seinen Möglichkeiten ein.


Gewässerschutz und Nutzung von Wasserkraft
Wasser ist Leben! Flüsse und Seen stehen wie keine andere Naturressource in einem Spannungsfeld mehrerer konkurrierender Interessen. In Österreich wird der nationale Gewässerschutz im Rahmen des Wasserrechtsgesetz 1959 geregelt. Aber auch auf internationaler Ebene finden sich Regelwerke, die einen weiteren Schutz der heimischen Gewässer bieten bzw. fordern. An prominentester Stelle ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU (kurz WRRL) zu nennen. Diese Richtlinie wurde 2003 in nationales Recht übernommen und verpflichtet damit Österreich zur Einhaltung des grundsätzlichen „Verbesserungsgebotes“ und des „Verschlechterungsverbotes“ sowie zu einer regelmäßigen Berichtslegung über den Zustand der heimischen Gewässerlandschaft. Die WRRL gibt vor, dass alle natürlichen Oberflächengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten ökologischen Zustand“ überführt werden müssen.

[Insgesamt unterscheidet die WRRL fünf Zustandsklassen von „sehr gut“ und „gut“ über „mäßig“ bis hin zu „unbefriedigend“ und „schlecht“. Die Bewertung des Oberflächengewässers basiert auf dem Vergleich des Ist-Zustands mit dem gewässerspezifischen Referenzzustands (= sehr guter ökologischer Zustand).]

Um die Zielvorgaben der WRRL zu erreichen, sind Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Diese Maßnahmen werden alle 6 Jahre in einem Bericht – dem Nationalen Gewässerplan (kurz NGP) – zusammengefasst und an die Europäische Kommission übermittelt. Der aktuellste NGP aus 2015 muss spätestens im Jahr 2021 aktualisiert werden. Zudem sieht die WRRL vor, dass in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der Gewässer durchzuführen ist. Diese Ist-Bestandsanalyse wurde 2013 das letzte mal veröffentlicht und enthält eine Beschreibung der Gewässer, die Erhebung der Belastungen und Eingriffe in Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die Einschätzung des Risikos, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bzw. den Zielzustand zu verfehlen. Der nächste Bericht könnte 2020 oder 2021 folgen.


Angaben aus dieser Ist-Bestandsanalyse aus dem Jahr 2013:

  • 2/3 der natürlichen fließenden Oberflächengewässer weisen ein mögliches oder sicheres Risiko der Zielverfehlung bis 2021 aufgrund morphologischer Veränderungen auf;
  • 70 % der Restwasserstrecken weisen keinen ökologischen Mindestabfluss auf, sind also „Gewässer ohne Wasser“. Das sind umgerechnet ca. 10 % des gesamten Gewässernetzes;
  • 60 % aller Wasserkörper sind nicht durchgängig. Im Schnitt befindet sich auf jedem Flusskilometer mindestens ein Querbauwerk;
  • Lediglich 22,3 % bzw. 14,6 % der natürlichen Oberflächengewässer befinden sich im „guten“ bzw. „sehr guten ökologischen Zustand“ gemäß der WRRL.


Weser-Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte mit dem Entscheid im Fall C-461/13 Bund/Deutschland – kurz Weser Urteil – klar, dass konkrete Vorhaben, welche die Erreichung der Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL gefährden, nicht genehmigt werden dürfen. Eine Verschlechterung des Gewässerzustands liegt bereits dann vor, wenn sich der Zustand nur einer Qualitätskomponente (z.B. Wasserhaushalt, Durchgängigkeit, Morphologie, Temperaturverhältnisse, ....) nach Anhang V der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn das keine Veränderung der Einstufung des Zustands insgesamt nach sich zieht. Es wurde dahingehend präzisiert, dass jede Verschlechterung einer Qualitätskomponente eine Verschlechterung des Gesamtzustands mit sich bringt (Prinzip: one out, all out). Für jene Oberflächenwasserkörper, die bereits in der niedrigsten Kategorie eingeordnetet sind, stellt jede Verschlechterung einer Qualitätskomponente eine „Verschlechterung des Zustands“ dar.

Nutzung der Wasserkraft
Um die Kraft des Wassers nutzen zu können, wird hydromechanische Energie – also die Fließenergie oder auch Potentialenergie – von Gewässern in mechanische oder elektrische Energie (Strom) umgewandelt. Dabei sind die Durchflussmenge wie auch die Fallhöhe maßgebend für die Leistung von Wasserkraftanlagen. 

Für die Energiewirtschaft ergeben sich daher zwei primäre Ziele:

  • Schaffung einer möglichst hohen Fallhöhe des nutzbaren Wassers (z.B. durch Aufstau);
  • Maximierung des Durchflusses über die Turbinen (vermehrte Ableitung von Wasser für die Wasserkraftnutzung).

In Summe sind in Österreich mehr als 5.000 Wasserkraftwerke in Betrieb, welche grundsätzlich in Laufkraft- und Speicherkraftwerke unterteilt werden können. Der Umweltdachverband hebt hervor, dass damit mehr als 70 % des österreichischen Wasserkraftpotentials bereits energiewirtschaftlich genutzt werden. Dennoch kann mit der elektrischen Energie aus der Wasserkraft nur ein gewisser Anteil – etwa 1/10 – des Energiebedarfs abgedeckt werden.
Ein weiterer Ausbau der Wasserkraft bedingt daher nur eine geringe Erhöhung der Energiesouveränität. Zeitgleich wird der Zustand der heimischen Gewässer zunehmend schlechter: Wasserbauliche Eingriffe in Flussökosysteme können den Wasserhaushalt nachhaltig beeinflussen, Lebensräume verändern und den Fortbestand bestimmter Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigen. Unterbrechungen des Fließgewässerkontinuums durch Staumauern oder Wehranlagen beeinträchtigen die Durchgängigkeit von Gewässern. Querbauwerke stellen v. a. ein Wanderhindernis für Fische und andere Gewässerorganismen dar. Dies hat Auswirkungen auf den Fischbestand und in Folge auch auf den Gewässerzustand. Der Aufstau von Fließgewässern verändert den Gewässertyp in Richtung stehendes Gewässer. Mit der Verringerung der Fließgeschwindigkeit können u. a. auch Wassertemperatur und Sauerstoffverhältnisse des Gewässers beeinflusst werden.

Völlig entgegengesetzte Grundsatzziele stehen sich daher gegenüber: Ausbau der Wasserkraft oder Erhalt intakter Flussökosysteme? Energie- und Klimaziele oder Stärkung des Gewässerschutzes? Elektrische Energie oder sauberes Wasser und Artenvielfalt? Als bekanntes Instrument eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wasserkraft und Gewässerschutz ist der „Tiroler Kriterienkatalog für Wasserkraft“ zu erwähnen.



Windkraftnutzung
Der Österreichische Alpenverein begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen zu einem nachhaltigeren Umgang mit den natürlichen Ressourcen und in diesem Sinne die Bestrebungen die Energiewende herbeizuführen. Die Energiewende beginnt aber nicht mit dem schrankenlosen Ausbau der erneuerbaren Energieformen, sondern mit einem klaren Bekenntnis, dass Energieeffizienz und der bewusste Umgang mit den vorhandenen Energieressourcen an erster Stelle stehen müssen.
Die Erschließung der alpinen Landschaft durch Windkraftanlagen (kurz WKA) hat auch in Österreich eine ungeahnte Dynamik erfahren. Bis Ende 2019 wurden in Österreich 1.340 WKA mit einer Gesamtleistung von 3.241 MW Leistung installiert. Die Windkraft als erneuerbarer Energieträger kann ihre Rolle in der zukünftigen Stromversorgung Österreichs leisten und ist ein Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Im Jahr 2017 wurden rund 11 Prozent des heimischen Stromverbrauchs mittels Windenergie gedeckt.

Das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energieträger soll Anfang 2021 beschlossen werden und sieht einen weiteren Ausbau der Windenergie vor. Auf der Suche nach passenden Standorten für künftige Windkraftanlagen ist die überörtliche Raumordnung gefordert, transparente Vorgaben zum Ausbau der Windkraftnutzung unter Beteiligung der breiten Öffentlichkeit auszuarbeiten. Aus Sicht des Österreichischen Alpenvereins ist es zwingend notwendig, dabei Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der naturnahen Erholung und des sanften Alpintourismus umfassend zu berücksichtigen sowie Vorrang- als auch Ausschlusszonen der weiteren Windkraftnutzung in Österreich zu definieren.
Der Österreichische Alpenverein spricht sich nicht generell gegen den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung aus, verlangt aber aufgrund der Sensibilität der alpinen Regionen im Vorfeld eine ausgewogene und eingehende Planung und knüpft diverse Bedingungen an mögliche WKA-Standorte.
Dabei fordert der Österreichische Alpenverein insbesondere die strikte Einhaltung gewisser Tabuzonen für alpine Windkraftanlagen:

  • Schutzgebiete und deren Vorfelder,
  • Standorte mit geschützten Lebensräumen, Tieren und Pflanzen,
  • alpintouristisch bedeutende Gebiete und
  • visuell exponierte Standorte.

Der Österreichische Alpenverein ist eine der Gründungsorganisationen des Umweltdachverbandes (kurz UWD), der im Dezember 2011 das Positionspapier "Umweltfreundliche Nutzung der Windenergie" beschlossen hat. Der Österreichische Alpenverein hat maßgeblich dazu beigetragen und sieht es aus folgenden Gründen als ein wichtiges Grundsatzpapier zur weiteren Entwicklung der Windkraft in Österreich an: Windkraft spielt im Konzert der erneuerbaren Energieträger für eine zukunftsfähige Energieversorgung in Österreich eine wichtige Rolle. Doch Windkraftanlagen benötigen viel Fläche und können Ökosysteme sowie das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen. Daher ist ein weiterer Ausbau nur durch klare Planung und mit Rücksichtnahme auf Natur- und Landschaftsschutz sowie auf die betroffenene Öffentlichkeit möglich. Der Umweltdachverband und der ÖSterreichische Alpenverein sagen daher Ja zur Windkraft - doch nur, wenn der Ausbau an geeigneten naturverträglichen Standorten erfolgt.

Die aktuellen Diskussionen in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark zeigen deutlich, dass für den Windkraftausbau dringend Kriterien für eine naturverträgliche Nutzung erforderlich sind. Der UWD hat deshalb im Jahr 2016 gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen, zu denen die größten Naturschutzorganisationen und wesentliche österreichischen Ökoenergieverbände zählen, ein weiteres Positionspapier erarbeitet, das den Weg zu einer naturverträglichen Energiewende begleitet

Wegefreiheit - Besucherlenkung

Der sensible Alpenraum wird durch die Zunahme von naturbelastenden Sportarten immer mehr als reine "Spielwiese" genutzt. Die Natur als sensibles Ökosystem spielt in dieser Art der Freizeitnutzung nur mehr eine untergeordnete Rolle und dient oftmals mehr als reine Kulisse. Gerade Trendsportarten, die intakte Naturräume bevorzugen, können ein großes Störpotenzial für Fauna und Flora darstellen und immer öfter zu Konflikten mit anderen Naturnutzer*innen (Naturschutz, Jagd, Forst, usw.) führen.

Naturverträgliche Sportarten wie Wandern, Bergsteigen, Tourenskilauf, Klettern, usw., die Kernelemente der Alpenvereinsaufgaben darstellen, laufen durch die Auswüchse und zunehmenden Belastungen dadurch immer öfter Gefahr, in diesem Konfliktfeld zerrieben zu werden. Die freie Betretbarkeit des Wald- und Berggebietes wird nicht zuletzt auf Grund dieser steigenden Freizeitentwicklung durch verschiedene rechtliche Maßnahmen zunehmend eingeschränkt. Der Österreichische Alpenverein hat auf diese Entwicklung reagiert und beschäftigt sich seit 1995 intensiv mit der freien Betretbarkeit nach dem Österreichischen Forstgesetz (1975), den Landesgesetzen über die freie Begehbarkeit im Ödland (1920er-Jahren) und mit den Landesjagdgesetzen.
Die Aufgabe des Österreichischen Alpenvereins liegt darin, auf Basis der freien Betretbarkeit des Waldes nach dem Österreichischen Forstgesetz und der freien Betretbarkeit des Berggebietes oberhalb der Waldgrenze Gegenstrategien zu den immer öfter geforderten Wildschutz- und Jagdsperrgebieten zu entwickeln und diese in guter Zusammenarbeit mit den Alpenvereinssektionen und den verschiedenen Interessens- bzw. Nutzergruppen umzusetzen.
Die Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Alpenvereins ist vermehrt neben Aufklärungsmaßnahmen darauf bedacht, gemeinsam mit anderen in der Natur tätigen Gruppen (Jagd, Forst, Grundeigentum, usw.) in sensiblen Naturräumen entsprechende Besucherlenkungsmaßnahmen durchzuführen. Bei der Entwicklung derartiger Lenkungen ist es vor allem wichtig, dass diese auf freiwilliger Basis erfolgen und diese positiv von den Erholungssuchenden aufgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Raumplanung und Naturschutz, Tel. +43/512/59547-15 oder per E-Mail: Abt. Raumplanung und Naturschutz

 
 

Die Bergsteigerdörfer

Logo ÖAV Bergsteigerdörfer

"Anregung ohne Hektik - Belebtheit ohne Lärm - Nähe mit Respekt - Genuss auf hohem Niveau - Bewegung aus eigener Kraft"


Was ist ein Bergsteigerdorf?
Bergsteigerdörfer sind Gemeinden, die sich nicht am "Erschließungs-Kapital-Event-Kreisel" beteiligt haben. Das mag unterschiedliche Gründe haben, entweder weil sie aus rein topografischen Gegebenheiten für den Skitourismus nicht interessant waren, oder aber weil es  bewusst getroffene Entscheidungen waren. Eines ist diesen Gemeinden jedoch gemeinsam: Sie haben etwas, was viele andere Regionen in Österreich schon lange nicht mehr haben, eine weitestgehend unverbrauchte Natur- und Kulturlandschaft, eine jahrhundertealte alpine Tradition und ein starkes Selbstbewusstsein.

Die Bergsteigerdörfer zeichnen sich im Weiteren durch ihre Lage im alpinen Raum, durch eine gewisse Kleinheit (nicht mehr als 2.500 ständige EinwohnerInnen), durch eine bodenständig gebliebene Tourismusinfrastruktur, durch zahlreiche unberührte Berggipfel, durch eine prägende Alpingeschichte sowie durch Alpinkompetenz aus. Daneben bilden bewirtschaftete Schutzhütten alpiner Vereine oder vergleichbare Hütten, ein durchgehend beschildertes Wegenetz und ausgebildete Berg- und Wanderführer*innen die Grundlage für alle Bergsteigerdörfer.
Trotz vieler Gemeinsamkeiten haben doch alle Bergsteigerdörfer ihren ganz persönlichen Charme und legen ihre Schwerpunkte unterschiedlich, je nach lokalen Stärken und Möglichkeiten. Für Naturliebende und Alpinbegeisterte bieten die Bergsteigerdörfer der Alpenvereine ein unschlagbares Angebot - egal welche alpinistische Spielart, egal welche Jahreszeit oder welches Alter die Gäste haben, für alle ist etwas dabei!


Die Bergsteigerdörfer in Österreich (alphabetisch):

Ginzling im Zillertal, Großes Walsertal, Grünau im Almtal, Gschnitztal, Hüttschlag im Großarltal, Johnsbach im Gesäuse, Lesachtal, Lunz am See, Mallnitz, Malta, Mauthen, Region Sellraintal, Steinbach am Attersee, Steirische Krakau, St. Jodok, Schmirn- und Valsertal, Tiroler Gailtal, Vent im Ötztal, Villgratental, Weißbach bei Lofer, Zell-Sele


Von der Idee zur Initiative

Was bereits vor über 10 Jahren in der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Alpenvereins als Idee geboren und mit der Broschüre "Kleine und feine Bergsteigerdörfer zum Genießen und Verweilen" begonnen hat, konnte im Jahr 2008 auf ein solides finanzielles Fundament gestellt werden. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, dem Ministerium für ein lebenswertes Österreich bzw. dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie dem Fonds für Ländliche Entwicklung (LE 07-13, LE 14-20) und unter der Patronanz der Alpenkonvention konnten diese 20 Gemeinden und Regionen in Österreich optimal in ihrer Entwicklung im Sinne eines sanften Tourismus unterstützt werden. Vor allem die Protokolle "Tourismus", "Raumplanung und Naturschutz" aber auch die Deklaration "Bevölkerung und Kultur" der Alpenkonvention kommen bei der Umsetzung des Projektes besonders zum Tragen. Nach über 10 Jahren ist die Idee nun zur Initiative Bergsteigerdörfer und einem festen Bestandteil der Alpenvereinsarbeit gewachsen. Als Plattform für die Angebote der einzelnen Bergsteigerdörfer erreicht sie nicht nur die große Zielgruppe der Alpenvereinsmitglieder, sondern darüber hinaus eine breite Öffentlichkeit, welche durch die positiven Medienbeiträge auf das naturnahe Angebot aufmerksam gemacht wird.


Erfolgsprojekt
Auch in den Nachbarländern Deutschland, Italien und Slowenien wird die Philosophie der Bergsteigerdörfer weitergetragen. Im September 2016 wurde das erste deutsche Bergsteigerdorf  Ramsau bei Berchtesgaden begrüßt. Den Beitritt machte ein Partnerschaftsabkommen zwischen dem Österreichischen (ÖAV) und dem Deutschen Alpenverein (DAV) möglich, das sicherstellt, dass die Kriterien für alle weiteren Orte ebenso streng eingehalten werden und die Initiative weiterhin in der Hand der Alpenvereine bleibt. Weitere Abkommen mit dem Alpenverein Südtirol (AVS), dem Slowenischen (PZS) sowie dem Italienischen Alpenverein (CAI) bereiten den Weg für dieses hochgeschätzte Umsetzungsprojekt der Alpenkonvention in den Ostalpen. Neben den 20 Bergsteigerdörfern in Österreich finden sich in Deutschland Ramsau bei Berchtesgaden, Sachrang, Schleching und Kreuth; in Südtirol Matsch und Lungiarü und im Veneto Val di Zoldo; in Slowenien Jezersko und Luče. 


Rückfragen und Bestellungen an:
Österreichischer Alpenverein
Marion Hetzenauer oder Barbara Reitler
Olympiastr. 37
6020 Innsbruck
E-Mail: info@bergsteigerdorfer.org

Zudem erhalten Sie ausführliche Informationen auf der Webseite www.bergsteigerdoerfer.org

Schutzgebiete und deren Betreuung

Die Schutzgebietsbetreuung hat sich in den letzten Jahren in Österreich sehr positiv entwickelt. Hierzu hat die Abteilung Raumplanung und Naturschutz einen wichtigen Teil beigetragen. Schließlich war es der Alpenverein, der im Jahre 1992 erstmalig mit dem „Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen“ eine Schutzgebietsbetreuung initiiert und eingerichtet hat. Diese konnte sich dadurch gerade in Tirol in den letzten Jahren gut entwickeln und durch die Hartnäckigkeit des Österreichischen Alpenvereins gelang es, dass in Tirol aktuell fast alle Schutzgebiete betreut werden. Zudem wurde auch erkannt, dass Schutzgebiete ein hohes touristisches Potenzial darstellen.
Eine Kooperation zwischen Tourismus und Schutzgebieten (insbesondere der Naturparks) ist deshalb 2007 angelaufen. Dennoch ist festzuhalten, dass in anderen österreichischen Bundesländern (Ausnahmen bilden die Nationalparks) das Naturraummanagement oftmals nicht über den üblichen Rahmen der Schutzgebietsausweisung hinausgeht. Deshalb ist es unumgänglich, Schutzgebiete aller Kategorien in eine regionale Gesamtentwicklung zu integrieren. Die ökologieorientierte Betreuung von Schutzgebieten und die Vernetzung mit den unterschiedlichen Interessenbereichen aus dem Naturschutz, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Tourismus, usw. kann die zum Teil bestehenden Vorurteile gegenüber einem Schutzgebiet in der Bevölkerung abbauen. Zudem können mit einer Schutzgebietsbetreuung einerseits die Regionalentwicklung gefördert und andererseits Alternativen zum „harten“ Tourismus geschaffen werden. Der Österreichische Alpenverein ist neben dem "Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen" auch im "Naturpark Ötztal" und "Naturpark Karwendel" mit Sitz und Stimme im Vorstand vertreten.

Beispiel: Schutzgebietsbetreuung „Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen“
Durch den 10-jährigen unermüdlichen Einsatz und dem bedingungslosen Widerstand der Sektion Zillertal und des Hauptvereins gegen die Seilbahnerschließungspläne der Hintertuxer Gletscherbahnen, wurden 1991 372 km² der Zillertaler Alpen von der Tiroler Landesregierung als Ruhegebiet verordnet.
Mit der Zusicherung an die Bevölkerung, eine entsprechende Betreuungsmaßnahme für das Ruhegebiet einzurichten, erfolgte dafür bereits 1992 der Startschuss. Mit einer hauptamtlichen Betreuung und einer engen Kooperation zwischen dem Amt der Tiroler Landesregierung/Abt. Umweltschutz, der Sektion Zillertal und der Hauptvereinsleitung des Alpenvereins wurde ein neuer und sehr erfolgreicher Weg in der Gebietsbetreuung beschritten. Aufgrund der ausgezeichneten fachlichen Betreuung und der engen Verbindung zur einheimischen Bevölkerung, gehört der „Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen“ zu den bestbetreuten Schutzgebieten Tirols und hat modellhaften Charakter weit über die Landesgrenzen hinaus. 2008 konnte nicht zuletzt aufgrund des großen Engagements seitens der Abteilung Raumplanung und Naturschutz und der Sektion Zillertal das Naturparkhaus im Bergsteigerdorf Ginzling eröffnet werden. Darüber hinaus wurde der Naturpark 2016 um eine 43 km² große Naturpark- und Ruhegebietsfläche vergrößert. Da mit dem Tuxer Hauptkamm ein neuer Gebirgsstock hinzugekommen ist, bekam das Ruhegebiet folgerichtig auch einen neuen Namen und heißt jetzt „Ruhegebiet Zillertaler und Tuxer Hauptkamm“.
Folgende Arbeitsschwerpunkte prägen die Betreuung des „Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen“:

  • Besucherlenkung (Themenwege, Beschilderung)
  • Belebung und Stärkung des Alpintourismus (z.B. Bergsteigerdorf Ginzling, Erarbeitung von Trekkingrouten (z. B. Berliner Höhenweg), Einbindung der Schutzhütten, usw.)
  • Information (Info-Zentrum, Themenausstellungen, Wanderkarten, Führerliteratur)
  • Verkehr (Förderung eines ruhegebietskonformen Mobilitätsverhaltens verkehrsberuhigte Seitentäler)
  • Landschaftspflege (Verbesserung/Sanierung des Wegenetzes, Naturinventar, Vertragsnaturschutz)
  • Wissenschaftliche Untersuchungen
  • Umweltbildung (umfassendes Programmangebot, Naturparkhaus, usw.)
  • Laufende Gespräche mit Naturschutz, Forst, Landwirtschaft, Tourismus
  • usw.

Der Nationalpark Hohe Tauern

Logo Nationalpark Hohe Tauern

Im Jahre 1918 vermachte der Kärntner Holzindustrielle und Naturschutzmäzen Albert Wirth dem Alpenverein das 41 km² große Glocknergebiet (Großglockner, Pasterze, Gamsgrube) bzw. stiftetet die Kaufsumme mit dem Wunsch, diese einmalige Hochgebirgslandschaft dauerhaft unter Schutz zu stellen.
Der Alpenverein machte es sich in den 1980er-Jahren zur Aufgabe aktiv an der Entwicklung des ersten österreichischen Nationalparks mitzuarbeiten. Im Jahre 1971 unterzeichneten die Landeshauptleute von Tirol, Kärnten und Salzburg die „Heiligenbluter Vereinbarung“ mit dem Ziel, das einzigartige Gebirgsmassiv der Hohen Tauern gesetzlich zum Nationalpark erklären zu lassen. Es war dies eine turbulente Zeit für den Naturschutz, da eine Reihe geplanter großtechnischer Erschließungsvorhaben die Etablierung des Schutzgebietes zu konterkarieren drohten: die Süd-West-Abdachung des Großvenedigers sollte für den Gletscherschilauf nutzbar gemacht werden und die Beileitung von nicht weniger als 25 Gletscherbächen sollten für das Großspeicherkraftwerksprojekt Dorfertal/Matrei i.O. gefasst werden. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und intensiven Verhandlungen wurde schließlich - nach 1981 in Kärnten und 1984 in Salzburg - 1991 der letzte Teil der Hohen Tauern in Tirol zum Nationalpark erklärt.
Heute ist der Österreichische Alpenverein mit 333 km² der größte Grundeigentümer im 1.856 km² großen Nationalpark Hohe Tauern. Für den Österreichischen Alpenverein stellt die Weiterentwicklung des größten Schutzgebietes Mitteleuropas nach wie vor ein wichtiges Anliegen dar.

1) ÖAV-Patenschaft für den Nationalpark Hohe Tauern
Zu Beginn der 1980er-Jahre kam es zu vermehrten Auseinandersetzung bezüglich des
geplantem Großspeicherkraftwerk im Kalser Dorfertal – auf dem Gebiet des bereits geplanten Nationalparks Hohe Tauern. Der Österreichische Alpenverein trat maßgeblich dafür ein, dieses in seiner Größe einmalige noch intakte Ökosystem der Hohen Tauern unter Schutz zu stellen. Nicht zuletzt als größter Grundbesitzer war der Alpenverein sehr daran interessiert, seinen Grundbesitz nachhaltig zu sichern und vor technischen Eingriffen zu bewahren. Während einer kritischen Phase im Prozess der geplanten Nationalparkausweisung und drohender Kraftwerksprojekte führte der Österreichische Alpenverein 1982 die Aktion „Patenschaft für den Nationalpark Hohe Tauern“ ein. Sie wurde mit dem Ziel eingerichtet, möglichst viele Naturliebhaber*innen und Bergbegeisterte auf die Probleme bei der Verwirklichung des überregionalen Nationalparks Hohe Tauern hinzuweisen und diese durch die symbolische Übernahme der Patenschaft für einen oder mehrere Quadratmeter Alpenvereinsgrund im Nationalpark zu einem aktiven Einsatz für diesen zu motivieren. Auch wenn der Nationalpark Hohe Tauern in seiner gesamten Ausdehnung heute Wirklichkeit ist und die damals geplanten Großprojekte keine Realisierungschance mehr haben, sieht sich der Österreichische Alpenverein verpflichtet, (Naturschutz-)Projekte in der Nationalparkregion zu finanzieren und zu fördern. Für eine Spende von EUR 10,- pro Quadratmeter kann die Patenschaft aus dem ÖAV-Grundbesitz symbolisch erworben werden. Das Geld fließt dabei ausschließlich in Projekte zur Stärkung der Nationalparkregionen im Nationalpark Hohe Tauern.

Über die ÖAV-Patenschaftsaktion für den Nationalpark Hohe Tauern wurden bereits mehr als 120 Projekte mit einem Volumen von knapp EUR 1,7 Mio. (Stand: 12.2014) zur sinnvollen und langfristigen Sicherung des Nationalparks Hohe Tauern in den Ländern Salzburg, Kärnten und Tirol umgesetzt. Zu den finanzierten Projekten zählen u.a.:

  • Revitalisierung alter Bauernhöfe
  • Informationszentren für den Nationalpark
  • Naturkundliche Lehrpfade und Broschüren
  • Filmprojekte
  • Sanierungen und Adaptierungen von Lehrwegen
  • Unterstützung von Diplomarbeiten und Dissertationen in Bezug auf den NPHT
  • Besucherlenkungsmaßnahmen
  • Informationsbroschüren
  • Ankauf landschaftlicher Kleinode
  • Grundlagenerhebungen im Nationalpark Hohe Tauern für dessen Weiterentwicklung


Die ÖAV-Patenschaftsaktion läuft unbefristet weiter und lebt durch die finanzielle Unterstützung der Pat*innen sowie die ehrenamtliche Mithilfe der örtlichen Alpenvereinssektionen  weiter.

Wie Pate/Patin werden?
Mit einer Spende von EUR 10,- pro Quadratmeter kann man Pate oder Patin werden - oder auch für jemand anderen ein nachhaltiges Geschenk erwerben. Somit werden die Pat*innen symbolische „Grundbesitzer“ und tragen für den Erhalt des/der geförderten Quadratmeter/s auf Alpenvereinsgrund bei.


Alle Informationen (Kontakt, Abwicklung, Geschenk, etc.) finden Sie unter www.alpenverein.at
< Natur & Umwelt < Alpine Raumordnung < Nationalpark Hohe Tauern < Nationalpark Patenschaft

Die Spenden fließen in den Nationalparkfond und dienen ausschließlich der Projektumsetzung zur Stärkung der Nationalparkregionen im Nationalpark Hohe Tauern.
Als Dank für Ihren Einsatz für den Nationalpark Hohe Tauern erhalten die Pat*innen

  • eine Patenschafts-Urkunde
  • eine Lageskizze des/der geförderten Quadratmeter im Nationalpark Hohe Tauern
  • einen Aufkleber "Ich fördere den Nationalpark Hohe Tauern" sowie
  • eine Auflistung aller geförderten Aktivitäten im Nationalpark Hohe Tauern von 1983 bis heute

Überweisungen bitte unter Angabe aller relevanten Informationen (Name des/der Paten,
Adresse des/der Paten, etc.) und in gut leserlicher Schrift an den Österreichischen Alpenverein,
Kennwort: "ÖAV-Patenschaft-Nationalpark Hohe Tauern", Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, IBAN: AT96 3600 0003 0050 5404, BIC: RZTIAT22

ÖAV-Patentreffen im Nationalpark Hohe Tauern
Seit der Einführung der ÖAV-Aktion „Patenschaft für den Nationalpark Hohe Tauern“ im Jahre 1982 finden regelmäßig Treffen der Nationalparkpat*innen in unterschiedlichen und abwechselnden Nationalparkgemeinden statt. Dabei wechseln sich die drei Bundesländer als Gastgeber ab. Sie werden von der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Österreichischen Alpenvereins in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Sektionen, Tourismusverbänden, Gemeinden und Nationalparkverwaltungen organisiert und veranstaltet.
Als Termin ist im Zwei-Jahresrhythmus jeweils die letzte Augustwoche oder erste
Septemberwoche für das ÖAV-Patentreffen vorgesehen. Die Detailinformationen zum Treffen für interessierte Nationalparkpat*innen werden rechtzeitig im Bergauf bekannt gegeben und online zur Verfügung gestellt.

2. GlocknerRunde - Bergwandern in 7 Tagen rund um den Großglockner
Der Österreichische Alpenverein hat in Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Hohe Tauern und den örtlichen Tourismusorganisationen von Salzburg, Kärnten und Tirol eine faszinierende Weitwanderroute rund um den Großglockner konzipiert: In 7 Tagen kann der/die geübte BergwandererIn auf bestehenden Wanderwegen, Gletscher- und kletterfrei in einer eindrucksvollen Gebirgslandschaft den majestätischen Großglockner umrunden. Entlang der GlocknerRunde laden nach jeder Etappe Schutzhütten oder Gasthöfe/Pensionen in den Nationalparkgemeinden zur Übernachtung ein. Der Alpenverein hat begleitend zur GlocknerRunde eine umfassende Broschüre mit vielen Informationen (Routenbeschreibung, Gehzeit, Höhenmeter, Kartengrundlagen, Adressen, Verhaltenshinweise, Kilometerdistanzen, Höhenrelief, usw.) herausgegeben. Dieser Weitwanderweg ist eine Ergänzung zu den oftmals schwierigen Berg- und Klettertouren im Hochgebirge, bietet aber gleichermaßen ein unbeschreibliches Bergerlebnis. Die Broschüre kann auf der Alpenvereinsseite gratis heruntergeladen oder als Druckwerk angefordert werden.
www.alpenverein.at < Berg Aktiv < Wege & Touren < Trekkingrouten

3. Öffentlicher Verkehr im Nationalpark Hohe Tauern – Klimaschutz
Die Ausdünnung des ländlichen Raumes hat zu einem starken Rückgang des öffentlichen Verkehrs geführt. Insbesondere in der Nationalparkregion Hohe Tauern in Osttirol war die Situation dramatisch, da gerade an den Wochenenden ein Erreichen der Seitentäler nicht mehr möglich war. Die Erfahrung der letzten Jahre haben den Österreichischen Alpenverein in seinen Anstrengungen bestätigt, dass ein gutes öffentliches Verkehrsnetz nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt, sondern auch einen breiten Zuspruch genießt. Deshalb unterstützt der Alpenverein die Wanderbusse aus dem Nationalpark-Patenfonds. Für den Tiroler Teil des Nationalparks Hohe Tauern wurde ein attraktives Busangebot ausgearbeitet, welches speziell für wanderbegeisterte Menschen und Bergsteiger*innen, aber auch für die einheimische Bevölkerung das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern soll. Auch im Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern hat man sich dieses Themas angenommen und bietet einen Shuttleservice vom Bahnhof Mallnitz in die Nationalparkregion an. Weitere Informationen zu den angeführten Themen finden Sie unter www.hohetauern.at (Tirol) bzw. www.nationalpark-hohetauern.at (Kärnten) sowie unter www.alpenverein.at > Natur & Umwelt > Sanfter Tourismus und Mobilität

Das Kleinelendtal im Nationalpark Hohe Tauern (Foto: Ch. Schwann)
Das Kleinelendtal im Nationalpark Hohe Tauern (Foto: Ch. Schwann)

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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