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Richtlinien der Alpenvereinsjugend

Die Alpenvereinsjugend ist eine organisatorische Teileinheit des Alpenvereins die ein Leben nach "eigenen Gesetzen" führt. In der Satzung des Hauptvereines, der Landesverbände und Sektionen findet man dazu bei den Mitteln zur Erreichung des Vereinszweckes:


"Der Vereinszweck wird verwirklicht durch: Heranbildung der Jugend, die sich nach eigenen Richtlinien organisiert, sowie Förderung einer umfassenden Jugendarbeit;"


Diese Richtlinien der Alpenvereinsjugend beschreiben Ziele und Aufbauorganisation unserer Organisation. Sie wurden bei der Jahres-Hauptversammlung 2000 beschlossen.


Personenbezogene Bezeichnungen sind im weiblichen Geschlecht formuliert, gelten aber generell für beide Geschlechter.

Grundsätze

Als Mitglieder der Österreichischen Alpenvereinsjugend gelten alle Angehörigen des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) im Alter bis zu 30 Jahren sowie deren Funktionär*innen. Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des ÖAV. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des ÖAV.

Die Alpenvereinsjugend

  • bekennt sich zur Republik Österreich. Die Erörterung und Verfolgung parteipolitischer Angelegenheiten liegt außerhalb ihres Tätigkeitsbereiches;
  • verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihre Führung erfolgt ehrenamtlich;
  • wird nach demokratischen Grundsätzen geleitet;
  • wird auf Bundes-, Länder- und Zweigvereinsebene tätig.

Ziele und Aufgaben

Hinführen junger Menschen zu aktiver und vielfältiger Freizeitgestaltung in der Natur, in bewusster Verantwortung für Mitmenschen und Umwelt.

  • Als Schwerpunkt Wandern, Bergsteigen und Skifahren in seinen verschiedenen Ausprägungen.
  • Naturbezogene Lebensführung und aktiver Natur- und Umweltschutz.
  • Erziehung zu aktiven, engagierten Staatsbürgerinnen.
  • Beschäftigung mit Kultur und Pflege kultureller Traditionen.
  • Förderung der Gemeinschaft und der Entwicklung eigenverantwortlicher Persönlichkeiten.
  • Zusammenarbeit und Meinungsaustausch innerhalb der österreichischen Jugend.
  • Pflege internationaler Beziehungen.

Mitglieder Alpenvereinsjugend

  1. Mitglied der Alpenvereinsjugend ist jede*r Angehörige des ÖAV im Alter bis zu 30 Jahren. Der Beitritt erfolgt durch die Aufnahme als Mitglied in einen Zweigverein. Die Funktionär*innen in den Teams der Zweigvereine (Sektionsteams), den Landesteams und im Bundesteam gehören ebenfalls der Alpenvereinsjugend an.
  2. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder gegenüber dem Hauptverein ergeben sich aus der Satzung des Österreichischen Alpenvereins, die Rechte und Pflichten gegenüber dem Zweigverein aus dessen Satzung. Jedes Mitglied der Alpenvereinsjugend erhält entsprechend seinem Alter oder seiner Funktion einen Mitgliedsausweis.
  3. Die Mitgliedschaft bei der Alpenvereinsjugend endet:
  • ab dem vollen 30. Lebensjahr, wobei die Mitgliedschaft beim Zweigverein aufrecht bleibt;
  • für Funktionär*innen mit Beendigung ihrer Tätigkeit (für Träger*innen des Jugendleiter-Ehrenzeichens gelten auf Dauer ihrer Mitgliedschaft dieselben Rechte wie für aktive Jugendleiter*innen. Für alle weiteren Jugendleiter*innen, Jugend-Teamleiter*innen und Mitarbeiter*innen gelten nach Beendigung der Funktion dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Mitglieder;
  • mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Zweigverein

Die geführten Gruppen der Alpenvereinsjugend

  1. In jedem Zweigverein werden Gruppen der Alpenvereinsjugend eingerichtet. Diese Gruppen bilden den Schwerpunkt der Jugendarbeit im ÖAV. Deshalb ist jeder Zweigverein verpflichtet, mindestens eine geführte Gruppe einzurichten. Jede Gruppe wird von einer oder mehreren Jugendleiter*innen geleitet.
  2. Jedes Mitglied der Alpenvereinsjugend hat das Recht, einer oder mehreren geführten Gruppen seines Zweigvereins anzugehören. Jedes Gruppenmitglied hat das Recht auf Mitsprache in allen, die Gruppe betreffenden, Angelegenheiten. Die in Gruppen erfassten Mitglieder haben ab dem vollendeten 10. Lebensjahr das aktive und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auch das passive Wahlrecht für die Jugend-Teamleiter*in und deren Stellvertreter*innen.

Zweigvereinsebene

Team des Zweigvereins (Sektion)

Die Jugend-Teamleiter*in, ihre beiden Stellvertreter*innen, die Jugendleiter*innen und –anwärter*innen sowie weitere Mitarbeiter*innen, die von der Jugend-Teamleiter*in für bestimmte Aufgaben heran gezogen werden, bilden das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Dieses wird von der Jugend-Teamleiter*in geleitet.

Aufgaben:

  • Erarbeitung und Durchführung eines Jahresprogramms für die Jugendarbeit.
  • Beratung der Jugend-Teamleiter*in bei der Beschaffung der für die Jugendarbeit notwendigen Mittel und Entscheidung über deren Verwendung.
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend-Teamleiter*in und ihrer beiden Stellvertreter*innen. Die Wahlleitung obliegt einem vom Team des Zweigvereins (Sektionsteam) zu benennenden Mitglied des Zweigvereinsvorstandes.


Jugend-Teamleiter*in
Die Jugend eines Zweigvereins wird von der Jugend-Teamleiter*in geleitet. Die Jugend-Teamleiter*in wird für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern im Alter ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsvorstand vorgeschlagen.

Falls Ortsgruppen bestehen, sind deren Teams bei der Wahl der Jugend-Teamleiter*in ebenfalls stimmberechtigt.
Falls in einem Zweigverein keine Jugendgruppe besteht, ist vom Zweigvereinsausschuss eine Jugend-Teamleiter*in zu bestellen, die die Belange der Jugend wahrnimmt, und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsausschuss vorzuschlagen.
Sie ist stimmberechtigtes Mitglied des Zweigvereinsvorstandes. Sie hat Sitz und Stimme im Landesjugendtag.

Aufgaben:

  • Sie leitet mit dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) die Jugendarbeit im Zweigverein.
  • Sie beantragt die Gründung von Gruppen und schlägt dem Zweigvereinsvorstand geeignete Jugendleiterinnen vor, die von der Leiterin des Landesteams bestellt werden.
  • Sie sorgt für die Aus- und Weiterbildung der Jugendleiter*innen.
  • Sie sorgt für die Mitarbeit der Jugend bei der Erfüllung der Aufgaben des Zweigvereins.
  • Sie vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Zweigverein, dem Landes- und Bundesteam und nach außen.
  • Die Jugend-Teamleiter*in erstellt mit dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) einen Jahresvoranschlag, der als selbstständiger Teil des Sektionsbudgets (mit eigenen Einnahmen und Ausgaben) dem Zweigvereinsvorstand zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Aufbringung der für die Jugendarbeit erforderlichen Mittel erfolgt durch Zuweisungen des Zweigvereins, des Landes- und Bundesteams, aus Subventionen und Spenden sowie aus sonstigen Erträgnissen. Über die Verwendung der aufgebrachten Mittel entscheidet das Team des Zweigvereins (Sektionsteam). Die Jahresrechnung ist dem Zweigvereinsvorstand zur Genehmigung vorzulegen.


Stellvertretende Jugend-Teamleiterin
Der Jugend-Teamleiter*in können zwei Stellvertreter*innen zur Seite gegeben werden. Sie werden für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt. Sie sollen von der Mitgliederversammlung in den Zweigvereinsausschuss gewählt werden. Sie haben Sitz und Stimme im Landesjugendtag.

Jugendleiterinnen
Jugendleiter*innen leiten die ihnen anvertrauten Mitglieder einer Gruppe der Alpenvereinsjugend und tragen damit die Hauptaufgabe und größte Verantwortung für die Jugendarbeit im Alpenverein.
Sie werden von der Jugend-Teamleiter*in über den Zweigverein der Leiter*in des Landesteams zur Bestellung vorgeschlagen.

Voraussetzungen für die Bestellung zur Jugendleiter*in sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • persönliche Eignung;
  • Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung der jeweiligen Gruppe durch die für Jugendleiter*innen vorgesehene oder eine gleichwertige Ausbildung (gemäß Ausbildungskonzept);
  • Die Bestellung zur Jugendleiter*in wird im Jugendleiterausweis vermerkt. Der Ausweis kann bereits für Jugendleiteranwärter*innen ausgegeben werden. Die Gültigkeit des Jugendleiterausweises wird von der Leiter*in des Landesteams auf Antrag der Jugend-Teamleiter*in bei nachgewiesener Tätigkeit jährlich verlängert.


Das Abzeichen „Alpenvereins-Jugendleiter“ besteht zusätzlich zum Jugendleiterausweis. Dieses Abzeichen kann auf Antrag der Jugend-Teamleiter*in in zwei Stufen vergeben werden:
1. als Funktionsabzeichen für die Dauer der Tätigkeit;
2. nach mindestens 5-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Ehrenzeichen.

Aufgaben:

  • Führung der ihr anvertrauten Gruppe im Sinne der Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Alpenvereinsjugend.
  • Mitarbeit im Team des Zweigvereins (Sektionsteam).
  • Übernahme anderer Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit.


Jugendleiteranwärter*innen
Jugendleiteranwärter*innen bereiten sich auf die Aufgabe als Jugendleiter*in vor. Sie werden von der Jugend-Teamleiter*in im Einvernehmen mit dem Zweigvereinsvorstand durch die Leiter*in des Landesteams bestellt.
Sie unterstützen die Jugendleiter*innen, arbeiten unter deren Anleitung, führen aber nicht eigenverantwortlich eine Gruppe.
Voraussetzung für die Bestellung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Mit der Bestellung erhalten sie einen Ausweis, in dem ihre Funktion als Jugendleiteranwärter*in vermerkt ist.


Mitarbeiter*innen im Jugendteam der Sektion
Für weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eines Zweigvereins kann die Jugend-Teamleiter*in Mitarbeiter*innen heranziehen. Sie gehören dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) an, wenn sie Mitglieder des ÖAV sind.


Ortsgruppen
Die Leitung der Jugendarbeit in einer Ortsgruppe außerhalb vom Sitz des Zweigvereins ist so aufgebaut wie im Zweigverein.

auf Landesebene

Landesjugendtag

Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der Jugendleitung in einem Bundesland. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Landesteams und der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) der im Bundesland bestehenden Zweigvereine und Ortsgruppen.
Antrags- und stimmberechtigt sind die Leiter*in des Landesteams, ihre beiden Stellvertreter*innen und je Zweigverein und Ortsgruppe die Jugend-Teamleiter*in und deren Stellvertreterinnen. Mindestens eine Vertreter*in je Zweigverein oder Ortsgruppe muss einen gültigen Ausweis als Jugend-Teamleiter*in, Jugendleiter*in oder –anwärter*in vorweisen können.
Der Landesjugendtag wird mindestens einmal jährlich von der Leiterin des Landesteams einberufen. Bei Bedarf oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten sind zusätzliche Tagungen anzusetzen.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Leiter*in des Landesteams als Vorsitzende.

Aufgaben:

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Voranschlages vor Vorlage an die Leiterin des Bundesteams.
  • Entlastung des Landesteams.
  • Erstellung des Arbeitsprogramms.
  • Erstellung von Anträgen an den Bundesjugendausschuss und an den Landesverband.
  • Beratung besonderer Probleme der Alpenvereinsjugend.
  • Wahl der Leiterin des Landesteams und ihrer Stellvertreterinnen.


Leiter*in des Landesteams

Die Leiter*in des Landesteams wird vom Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Präsidium bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Funktionsdauer ist auf höchstens 12 Jahre begrenzt.
Sie hat Sitz und Stimme im Bundesjugendausschuss und im Ausschuss des Landesverbandes. Sie hat Anrecht auf einen Jugendleiterausweis während der Dauer ihrer Funktion mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Aufgaben:

  • Leitung der Jugendarbeit und Vertretung der Alpenvereinsjugend im Bundesland.
  • Vorsitz beim Landesjugendtag und im Landesteam.
  • Bestellung der Jugendleiter*innen und –anwärter*innen.
  • Überprüfung der Beihilfenabrechnung.
  • Förderung der Jugendarbeit in den Zweigvereinen.
  • Aufsicht über die Landesjugendsekretärin.


Stellvertretende Leiterin des Landesteams

Der Leiter*in des Landesteams stehen zwei Stellvertreter*innen zur Seite. Sie werden vom Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Funktionsdauer ist auf höchstens 12 Jahre begrenzt.
Die Stellvertreter*innen unterstützen die Leiter*in des Landesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung. Sie haben Sitz und Stimme im Bundesjugendausschuss. Sie haben Anrecht auf einen Jugendleiterausweis während der Dauer ihrer Funktion mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.


Landesjugendsekretärin

Sie wird vom Landesteam bestellt und vom Ausschuss des Landesverbandes bestätigt. Ihr obliegt die Durchführung der Jugendarbeit im Bundesland nach den Weisungen der Leiterin des Landesteams.

auf Bundesebene

Bundesjugendausschuss
Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Leiter*in des Bundesteams, ihren beiden Stellvertreter*innen, den Leiter*innen der Landesteams und deren Stellvertreter*innen.
Kooptiert ohne Stimmrecht sind in den Bundesjugendausschuss die Bundesjugendsekretärin, die Schriftleiterin der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend und die Vertreter*innen der Alpenvereinsjugend in anderen Gremien.

Er wird von der Leiter*in des Bundesteams einberufen und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Sitzungen sind von der Leiter*in des Bundesteams einzuberufen, wenn dies von mindestens zwölf stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesjugendausschusses oder vom Bundesausschuss verlangt wird. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende.

Aufgaben:

  • Planung und Koordinierung der Jugendarbeit.
  • Beratung und Unterstützung des Bundesteams in allen Jugendangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
  • Beratung über den Einsatz der finanziellen Mittel und Verteilung der Beihilfen an die Landesteams.
  • Vorbereitung von Anträgen an den Bundesausschuss.
  • Vorbereitung von Anträgen an die Hauptversammlung.


Bundesteam
Das Bundesteam besteht aus seiner Leiter*in, ihren beiden Stellvertreter*innen, der Bundesjugendsekretär*in und weiteren Mitarbeiter*innen, die von der Leiter*in des Bundesteams für besondere Aufgaben heran gezogen werden. Die Leiter*in des Bundesteams und die beiden Stellvertreter*innen dürfen nicht drei Männer oder drei Frauen sein.

Aufgaben:

  • Leitung der Alpenvereinsjugend.
  • Beschaffung, Verteilung und Abrechnung der finanziellen Mittel zur Durchführung der Jugendarbeit.
  • Durchführung von Ausbildungslehrgängen (gemäß Ausbildungskonzept)
  • Durchführung von Veranstaltungen auf Bundesebene.
  • Herausgabe der Zeitschrift der Alpenvereinsjugend, von Lehrschriften und sonstigen Veröffentlichungen.
  • Beratung der Landesteams, der Teams der Zweigvereine (Sektionsteams) und der Gruppen in den Zweigvereinen.
  • Kontaktpflege mit anderen Jugendorganisationen im In- und Ausland.
  • Nominierung von Delegierten in Gremien.


Leiterin des Bundesteams
Die Leiter*in des Bundesteams wird vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt. Sie wird der Hauptversammlung zur Wahl in das Präsidium vorgeschlagen. Wiederwahl ist möglich.

Aufgaben:

  • Leitung der Jugendarbeit.
  • Vorsitz im Bundesjugendausschuss und im Bundesteam.
  • Vertretung der Alpenvereinsjugend im Verein und nach außen.
  • Überprüfung der Jahresrechnungen der Landesteams und der Beihilfen.
  • Aufsicht über das Jugendsekretariat.
  • Antragstellung an Präsidium und Bundesausschuss.


Stellvertretende Leiterin des Bundesteams
Der Leiter*in des Bundesteams stehen zwei Stellvertrete*rinnen zur Seite. Sie werden vom Bundesjugendausschuss mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von jeweils höchstens 6 Jahren gewählt und vom Bundesausschuss bestätigt. Wiederwahl ist möglich. Sie nehmen an den Sitzungen des Bundesausschusses mit beratender Stimme teil. Sie unterstützen die Leiter*in des Bundesteams bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertreten sie bei Verhinderung.

Mitarbeiterin im Bundesteam
Für weitere Aufgaben im Rahmen der Arbeit auf Bundesebene kann die Leiter*in des Bundesteams Mitarbeiter*innen heranziehen.

Bundesjugendsekretärin
Ihr obliegt hauptamtlich die Jugendarbeit nach den Weisungen der Leiter*in des Bundesteams. Sie untersteht dienstrechtlich dem Generalsekretär des ÖAV.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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