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Alpenvereinsjugend in den Sektionen und Ortsgruppen

Jugendgruppen

In jedem Zweigverein (Sektion und Ortsgruppe)  werden Gruppen der Alpenvereinsjugend eingerichtet. Diese Gruppen bilden den Schwerpunkt der Jugendarbeit im Alpenverein. Deshalb ist jeder Zweigverein verpflichtet, mindestens eine geführte Gruppe einzurichten. Jede Gruppe wird von einer oder mehreren Jugendleiter*innen geleitet.

Jugendteam in der Sektion/Ortsgruppe

Die Jugend-Teamleiter*in, ihre beiden Stellvertreter*innen, die Jugendleiter*innen und –anwärter*innen sowie weitere Mitarbeiter*innen, die von der Jugend-Teamleiter*in für bestimmte Aufgaben heran gezogen werden, bilden das Team des Zweigvereins (Sektions-/Ortsgruppenteam). Dieses wird von der Jugend-Teamleiter*in geleitet.

Jugend-Teamleiter*in

Die Jugend eines Zweigvereins wird von der Jugend-Teamleiter*in geleitet. Die Jugend-Teamleiter*in wird für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern im Alter ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsvorstand vorgeschlagen.

Falls Ortsgruppen bestehen, sind deren Teams bei der Wahl der Jugend-Teamleiter*in ebenfalls stimmberechtigt.
Falls in einem Zweigverein keine Jugendgruppe besteht, ist vom Zweigvereinsausschuss eine Jugend-Teamleiter*in zu bestellen, die die Belange der Jugend wahrnimmt, und der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Zweigvereinsausschuss vorzuschlagen.
Sie ist stimmberechtigtes Mitglied des Zweigvereinsvorstandes. Sie hat Sitz und Stimme im Landesjugendtag

Stellvertretende Jugend-Teamleiter*in

Der Jugend-Teamleiter*in können zwei Stellvertreter*innen zur Seite gegeben werden. Sie werden für die in der Zweigvereinssatzung festgelegte Funktionsperiode von den in Gruppen erfassten Mitgliedern ab 10 Jahren und vom Jugendteam des Zweigvereins (Sektionsteam) gewählt. Sie sollen von der Mitgliederversammlung in den Zweigvereinsausschuss gewählt werden. Sie haben Sitz und Stimme im Landesjugendtag.

Jugendleiter*innen

Jugendleiter*innen leiten die ihnen anvertrauten Mitglieder einer Gruppe der Alpenvereinsjugend und tragen damit die Hauptaufgabe und größte Verantwortung für die Jugendarbeit im Alpenverein.
Sie werden von der Jugend-Teamleiter*in über den Zweigverein der Leiterin des Landesteams zur Bestellung vorgeschlagen.

Voraussetzungen für die Bestellung zur Jugendleiter*in sind:
• Vollendung des 18. Lebensjahres;
• persönliche Eignung;
• Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung der jeweiligen Gruppe durch die für Jugendleiter*innen vorgesehene oder eine gleichwertige Ausbildung (gemäß Ausbildungskonzept);
• Die Bestellung zur Jugendleiter*in wird im Jugendleiterausweis vermerkt. Der Ausweis kann bereits für Jugendleiteranwärter*innen ausgegeben werden. Die Gültigkeit des Jugendleiterausweises wird von der Leiter*in des Landesteams auf Antrag der Jugend-Teamleiter*in bei nachgewiesener Tätigkeit jährlich verlängert.
Das Abzeichen „Alpenvereins-Jugendleiter“ besteht zusätzlich zum Jugendleiterausweis. Dieses Abzeichen kann auf Antrag der Jugend-Teamleiter*in in zwei Stufen vergeben werden:
1. als Funktionsabzeichen für die Dauer der Tätigkeit;
2. nach mindestens 5-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Ehrenzeichen.

Jugendleiteranwärter*innen

Jugendleiteranwärter*innen bereiten sich auf die Aufgabe als Jugendleiter*in vor. Sie werden von der Jugend-Teamleiter*in im Einvernehmen mit dem Zweigvereinsvorstand durch die Leiterin des Landesteams bestellt.
Sie unterstützen die Jugendleiter*innen, arbeiten unter deren Anleitung, führen aber nicht eigenverantwortlich eine Gruppe.
Voraussetzung für die Bestellung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Mit der Bestellung erhalten sie einen Ausweis, in dem ihre Funktion als Jugendleiteranwärter*in vermerkt ist.

Mitarbeiterinnen in Jugendteam der Sektion/Ortsgruppe

Für weitere Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eines Zweigvereins kann die Jugend-Teamleite *in Mitarbeiter*innen heranziehen. Sie gehören dem Team des Zweigvereins (Sektionsteam) an, wenn sie Mitglieder des ÖAV sind.

Wahlen in der Sektion/Ortsgruppe

Wie in den Richtlinien der Alpenvereinsjugend beschrieben, werden die Jugend-Teamleiter*innen und Stellvertreter*innen gewählt. Stimmberechtigt sind die in Gruppen erfassten Mitglieder im Alter ab 10 Jahren und das Jugendteam (Jugendleiter*innen, Mitarbeiter*innen, Familiengruppenleiter*innen,….) der Sektion/Ortsgruppe.


Beim Ablauf der Wahl kann man sich ans Wahlprozedere in der Sektion/Ortsgruppe halten bzw. wie in der Mustersatzung für Sektionen beschrieben:


  • Einberufung Jugend-Versammlung durch den/die bisherige Jugendteam-Leiter*in mit einer Frist von mindestens „xxx“ Tagen (Orientierung an den Fristen in der Sektion/Ortsgruppe); dies erfolgt schriftlich oder auf eine andere ortsübliche Weise
  • Stimmberechtigt: die in Gruppen erfassten Mitglieder ab 10 Jahren und das Jugendteam
  • Grundsätzlich leitet der/die Jugendteam-Leiter*in die Versammlung, die Wahl kann jedoch auch von einer anderen Person geleitet werden.
  • Die Beschlussfassung/Wahl erfolgt durch einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmrecht ist persönlich auszuüben; Stimmübertragungen sind nicht zulässig.
  • Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Jugendleiter*innen Ehrenabzeichen

Für besonders engagierte Jugendleiter*innen gibt es in der Alpenvereinsjugend als Wertschätzung ein Ehrenabzeichen. Mit diesem Ehrenabzeichen sind die Personen Jugendleiter bzw. Jugendleiterin auf Lebenszeit und genießen auch nach ihrer aktiven Laufbahn die Vorteile (ermäßigter Mitgliedsbeitrag, Zusendung des 3D-Magazins und bergundsteigen,...).

Ehrenzeichen der Alpenvereinsjugend
Ehrenzeichen der Alpenvereinsjugend

Kriterien:

  • Besondere Leistungen/Verdienste in einer Sektion/Ortsgruppe
  • Mindestens 5 Jahre aktive Jugendleiter*in in einer Ortsgruppe/Sektion
  • Die aktive Zeit darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen


Vorgangsweise der Meldung für Sektionen/Ortsgruppen:


  • Jugendteamleiter*in der Sektion/Ortsgruppe

melden die in Frage kommenden Personen an 1. Vorsitzenden der Sektion/Ortsgruppe


  • 1. Vorsitzende der Sektion/Ortsgruppe

geben zeitnah an Jugendteamleiter*in ein Feedback, Begründung bei negativer Rückmeldung; soll der oder die Jugendteamleiter*in ausgezeichnet werden (Voraussetzung: abgeschlossene Jugendleiterausbildung), können diese direkt vom 1. Vorsitzenden an das Landesjugendteam gemeldet werden.


  • Jugendteamleiter*in oder 1. Vorsitzende

melden die Personen an das Landesjugendteam (E-Mail mit kurzer Begründung warum die Person vorgeschlagen wurde genügt)


  • das Landesjugendteam

prüft die Angaben, reflektiert den Bescheid (positiv/negativ); bei negativem Bescheid unbedingt Begründung angeben und melden die positive Entscheidung dem Jugendteamleiter*in und dem Bundesjugendteam (jugend@alpenverein.at) in gesammelter Form (bitte 2- 3 Wochen vor Ehrungsdatum)


  • das Bundesjugendteam

prüft die Angaben, reflektiert den Bescheid (positiv/negativ inkl. Begründung) zeitgerecht und schickt bei positivem Bescheid die Urkunde und das Abzeichen an die Sektion/Ortsgruppe bzw. auf Wunsch an die Landesjugendteams


Ehrung

In welchem Rahmen und zu welchem Anlass diese Ehrung stattfindet steht den Sektionen/Ortsgruppen offen; üblicherweise werden Ehrenabzeichen bei den Jahresversammlungen der Sektionen/Ortsgruppen überreicht oder auch beim jeweiligen Landesjugendtag


Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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