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Beitritt und Austritt

Beitritt in der Geschäftsstelle

Im Rahmen der Geschäftsstellen-Öffnungszeiten der einzelnen Sektionen besteht für Interessenten die Möglichkeit persönlich Mitglied zu werden. Die Mitgliedskarte wird sofort ausgestellt. Die Inanspruchnahme der Vorteile, insbesondere die Versicherungsleistung ist aber erst nach Einzahlung des Beitrages gegeben. Bezahlung ist entweder bar, per Überweisung oder Einzugsermächtigung möglich.

Online Beitritt

Über die Homepage www.alpenverein.at besteht die Möglichkeit unter „Mitglied werden“ eine Mitgliedschaft abzuschließen. Einige der ermäßigten Kategorien sind beim Online-Beitritt nicht zulässig, weil Nachweise zur Inanspruchnahme der Beitragsreduktion erforderlich sind.



Die Begleichung des Mitgliedsbeitrages erfolgt mit Kreditkarte, oder per Bankeinzug (Abbuchung). Im Gegenzug erhält das Neumitglied einen Link an seine Mailadresse zum Ausdruck einer Vorläufigen Mitgliedskarte, die für die sofortige Inanspruchnahme der Leistungen des Alpenvereins verwendet werden kann.

Die Daten der neu angemeldeten Mitglieder werden automatisch in die Software zur Mitgliederverwaltung übernommen. Sie müssen dort von der Sektion bearbeitet werden, um anschließend die Beitrittsunterlagen an das Mitglied (Mitgliedskarte, Informationsmaterial der Sektion) zu versenden.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb von 5 Tagen in der Sektion erledigt, dann scheint diese im Hauptverein auf und wird dort in der Software ÖAV-Office akzeptiert und auch die Zusendung der Unterlagen vorgenommen.

Mitglied werden auf Hütten

Die Abwicklung eines Beitritts potentieller Mitglieder auf den Hütten gestaltet sich sinngemäß wie in der Geschäftsstelle (Neuaufnahmeformular).

Bei Beitritt auf Hütten beginnt der Versicherungsschutz am darauf folgenden Tag 00 Uhr.
Selbstverständlich muss dieser Beitritt nachweisbar dokumentiert werden können.
Der Mitgliedsbeitrag kann bei Beitritt beim Hüttenwirt bezahlt werden, oder praktisch per Abbuchungsauftrag erledigt werden.

Einige Sektionen bieten als Anreiz für den Neubeitritt auf Hütten die erste Nacht gratis an. Der Hauptverein unterstützt diese Aktion inhaltlich. Die Hütte ist der Kontaktpunkt schlechthin, wo potentielle Mitglieder für eine Mitgliedschaft gewonnen werden könnten. Die Vorteile "Hüttenermäßigung" und "Versicherung" können unmittelbar konsumiert werden.

Austritt

Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt (Kündigung), durch Ausschluss, Streichung, oder durch Ableben.
Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Verein. Der Austritt ist standardmäßig bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres zu erklären, um für das folgende Vereinsjahr wirksam zu werden. Sektionen können laut ihren spezifischen Satzungen anderslautende Kündigungsfristen für eine Mitgliedschaft haben.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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