|
Beiträge und KategorienInhalt: Mitgliedsbeiträge & KategorienDie Mitgliedsbeiträge werden in der Hauptversammlung beschlossen. Es handelt sich laut Satzung um Mindestbeiträge. Sie dürfen nicht unterschritten werden, um eine Konkurrenzierung innerhalb der Zweigvereine (Sektionen, Bezirke) zu vermeiden. Sektionen mit Geschäftsstellen können höhere Beiträge für Mitglieder festsetzen, um die Kosten aus dem erhöhten Service abzudecken. Das Beitragsschema ist in Kategorien eingeteilt. Kriterium für die Einteilung in Kategorien ist das Lebensalter bzw. gibt es zusätzliche Ermäßigungsgründe. Mitgliedsbeiträge ab 2024In der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2023 wurden folgende neuen Mitgliedsbeiträge beschlossen, die offiziell ab 01.01.2024 bzw. mit der "Septemberaktion 2023" gelten.
Die letzte Anhebung des Mitgliedsbeitrages stammt aus dem Beitragsjahr 2020 – nämlich von damals EUR 57,– auf EUR 62,–. Mit Beginn der „September-Aktion“ werden die Mindestbeiträge nun ab dem Vereinsjahr 2024 für die Kat. A um plus EUR 7,– auf EUR 69,– und für die Kat. B (inkl. Junior-/Senior*innen) um plus EUR 5,– auf EUR 53,- angehoben. Die restlichen Beitragskategorien wie Kinder/Jugendliche, Treue-/Ehren- und Gastmitglieder … werden ohne Erhöhung weitergeführt und bleiben unverändert. Mitgliedsbeiträge 2020 - 2023Bei der Hauptversammlung am 20. Oktober 2018 wurden die neuen Mitgliedsbeiträge beschlossen, die offiziell ab 01.01.2020 bzw. mit der "Septemberaktion 2019" gelten. Die letzte Erhöhung erfolgte 2015, also vor fünf Jahren. Die Steigerung enthält eine moderate Anpassung des A-Beitrags um 5,- Euro bzw. 4,- Euro für B-Beiträge. Neben der Inflationsanpassung musste zudem auch der Versicherungsanteil erhöht werden.
*) Die Angabe des Alters bezieht sich auf jenes Kalender-/Beitragsjahr, indem das Mitglied den angegebenen Geburtstag feiert. Beispiel: wer im Jahr der Mitgliedschaft seinen 19. Geburtstag feiert (z.B. am 1.1.), fällt für dieses Beitragsjahr in die Kategorie „Junior“. AllgemeinesAufgrund des im Mitgliedsbeitrages enthaltenen Versicherungsschutzes ist jede Mitgliedschaft personenbezogen zu erfassen. Dies gilt auch für eine Familie mit beitragsfreien Kindern. Alle Mitglieder, auch beitragsfreie Mitglieder haben eine Mitgliedsnummer und somit eine Mitgliedskarte. Beitragsfreie Mitgliedschaft von KindernFür Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos, wenn beide Elternteile in derselben Sektion Alpenvereinsmitglieder sind. Beitragsfrei sind auch Kinder von Alleinerzieher*innen, wenn die Erziehungsperson Mitglied ist.
Voraussetzung für die aufrechte Mitgliedschaft beitragsfreier Kinder/Jugendlicher ist:
Begünstigte MitgliedschaftGastmitgliederGastmitglieder sind jene Mitglieder, die bereits bei einer anderen Sektion des ÖAV/DAV/AVS Vollmitglied sind. Sie sind berechtigt an den Veranstaltungen der Gastsektion teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht aber ausschließlich aus der Vollmitgliedschaft. Gastmitglieder zahlen bei der zweiten Sektion nur einen ermäßigten Beitrag. Die Kategorie Gast/Leistungsbezieher wird speziell vergeben, wenn die Sektion ein für die Gastmitglieder besonderes Zeitschriften-Service anbietet. TreuemitgliederTreuemitglieder, die bereits über 50 Beitragsjahre habe und mind. 70 Jahre alt sind, bzw. auch Ehrenmitglieder bezahlten nur mehr einen stark ermäßigten Beitrag in der Höhe von 11,- Euro. Menschen mit BeeinträchtigungFür Menschen mit Beeinträchtigung, ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 %, gilt der ermäßigte Beitrag von 26,- Euro. Gültigkeit der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Kündigungen können bis Oktober bei der jeweiligen Sektion eingebraucht werden.
Geschützte Inhalte sind nur sichtbar, wenn Sie sich angemeldet haben!
|
Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail