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Beiträge und Kategorien

Mitgliedsbeiträge & Kategorien

Die Mitgliedsbeiträge werden in der Hauptversammlung beschlossen. Es handelt sich laut Satzung um Mindestbeiträge. Sie dürfen nicht unterschritten werden, um eine Konkurrenzierung innerhalb der Zweigvereine (Sektionen, Bezirke) zu vermeiden. Sektionen mit Geschäftsstellen können höhere Beiträge für Mitglieder festsetzen, um die Kosten aus dem erhöhten Service abzudecken.     

Das Beitragsschema ist in Kategorien eingeteilt. Kriterium für die Einteilung in Kategorien ist das Lebensalter bzw. gibt es zusätzliche Ermäßigungsgründe.

Mitgliedsbeiträge ab 2024

In der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2023 wurden folgende neuen Mitgliedsbeiträge beschlossen, die offiziell ab 01.01.2024 bzw. mit der "Septemberaktion 2023" gelten.

Beitragstabelle ab 2024

Bez.

Kategorie

Alter *)

Beitrag

A

Mitglied

28 bis 64 

69,-

B

Partner*in


53,-

B

Bergrettung

ab 16

53,-

B

Jugendleiter*in


53,-

SEN

Senior

ab 65

53,-

B

Menschen mit Beeinträchtigung


26,-

JUN

Junior*in

19 bis 27

53,-

JUN

Student*in in Familie

19 bis 27

0,-

KDJ

Kinder/Jugendliche

0 bis 18

26,-

KDJ

Kinder/Jugendliche in Familie

0 bis 18

0,-

FM

Treuemitglied (nach 50 Beitragsjahren)

ab 70

11,-

FM

Ehrenmitglied


11,-

C

Gastmitglied


18,-

C

Gast/Leistungsbezieher*in


18,-

*) Die Angabe des Alters bezieht sich auf jenes Kalender-/Beitragsjahr, indem das Mitglied den angegebenen Geburtstag feiert. Beispiel: wer im Jahr der Mitgliedschaft seinen 19. Geburtstag feiert (z.B. am 1.1.), fällt für dieses Beitragsjahr in die Kategorie „Junior“.

Allgemeines

Die letzte Anhebung des Mitgliedsbeitrages stammt aus dem Beitragsjahr 2020 – nämlich von damals EUR 57,– auf EUR 62,–. Mit Beginn der „September-Aktion“ werden die Mindestbeiträge nun ab dem Vereinsjahr 2024 für die Kat. A um plus EUR 7,– auf EUR 69,– und für die Kat. B (inkl. Junior-/Senior*innen) um plus EUR 5,– auf EUR 53,- angehoben.

Die restlichen Beitragskategorien wie Kinder/Jugendliche, Treue-/Ehren- und Gastmitglieder … werden ohne Erhöhung weitergeführt und bleiben unverändert.
Mit der Beitragsanpassung wird somit die bereits 2021 beschlossene zweckgebundene Hüttenumlage in der Höhe von EUR 2,5 bei A-Mitgliedern und EUR 1,5 bei B-Mitgliedern (inkl. Sen./Jun.) realisiert. Das bedeutet: Vom jeweiligen Mindestbeitrag werden die Hüttenumlage und der Versicherungsbeitrag abgezogen, bevor der restliche Betrag zwischen Sektionen und Hauptverein geteilt werden.
Somit entfallen von 7 Euro, 2,5 zweckgebunden für Alpenvereinshütten und 4,5 für den Kostenausgleich als Indexierung.

Aufgrund des im Mitgliedsbeitrages enthaltenen Versicherungsschutzes ist jede Mitgliedschaft personenbezogen zu erfassen. Dies gilt auch für eine Familie mit beitragsfreien Kindern. Alle Mitglieder, auch beitragsfreie Mitglieder haben eine Mitgliedsnummer und somit eine Mitgliedskarte.

Beitragsfreie Mitgliedschaft von Kindern

Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Freiwilliges Soziale Jahr, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos, wenn beide Elternteile in derselben Sektion Alpenvereinsmitglieder sind. 

Beitragsfrei sind auch Kinder von Alleinerzieher*innen, wenn die Erziehungsperson Mitglied ist.

  • Die Beitragsfreiheit ist nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.
  • Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion bzw. via mein.alpenverein übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.

Voraussetzung für die aufrechte Mitgliedschaft beitragsfreier Kinder/Jugendlicher ist:

  • alle Familienmitglieder müssen derselben Alpenvereinssektion angehören
  • die Mitgliedsbeiträge der Eltern müssen bezahlt sein
  • die beitragsfreien Kinder/Jugendlichen müssen eine gültige Mitgliedskarte besitzen 
  • bei Jugendlichen ab dem 19. Lebensjahr ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe oder eine Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung der Sektion vorzulegen


Die Beitragsfreiheit gilt für Schüler, Studenten, Zivil- und Präsenzdiener und Lehrlinge.
Sollte nur ein Elternteil Mitglied in einer Sektion sein, dann sind die Kinder/Jugendliche beitragspflichtig, ausgenommen Alleinerzieher*innen.

Begünstigte Mitgliedschaft

Gastmitglieder

Gastmitglieder sind jene Mitglieder, die bereits bei einer anderen Sektion des ÖAV/DAV/AVS Vollmitglied sind. Sie sind berechtigt an den Veranstaltungen der Gastsektion teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht aber ausschließlich aus der Vollmitgliedschaft. Gastmitglieder zahlen bei der zweiten Sektion nur einen ermäßigten Beitrag.

Die Kategorie Gast/Leistungsbezieher wird speziell vergeben, wenn die Sektion ein für die Gastmitglieder besonderes Zeitschriften-Service anbietet.

Treuemitglieder

Treuemitglieder, die bereits über 50 Beitragsjahre habe und mind. 70 Jahre alt sind, bzw. auch Ehrenmitglieder bezahlten nur mehr einen stark ermäßigten Beitrag in der Höhe von 11,- Euro.

Menschen mit Beeinträchtigung

Für Menschen mit Beeinträchtigung, ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 %, gilt der ermäßigte Beitrag von 26,- Euro.

Gültigkeit der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Kündigungen können bis Oktober bei der jeweiligen Sektion eingebraucht werden.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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