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Strukturen und Funktionen

Fachausschuss Bergsteigen

Die acht Landesalpinreferent*innen und deren Stellvertreter*innen bilden gemeinsam mit dem zuständigen Vizepräsidenten und dem Leiter der Abteilung Bergsport den Fachausschuss Bergsteigen.

Alpinteam

Das Alpinteam einer Sektion bzw. Ortsgruppe setzt sich zusammen aus dem Alpinreferenten bzw. der Alpinreferentin und den Tourenführer*innen und Tourenführer-Anwärter*innen. Der/Die AlpinreferentIn ist Mitglied im Vorstand. In der Zuständigkeit und Verantwortung des Alpinteams liegt das bergsportliche Sektionsprogramm: die Planung, Kommunikation, Gestaltung und Durchführung von Führungstouren und Ausbildungskursen für Alpenvereinsmitglieder.

Alpinreferent*in

Alpinreferent*innen sind aktive, vielseitige und risikobewusste Bergsteiger*innen mit Führungsqualitäten, ausgeprägter Teamfähigkeit und großem Organisationstalent. Sie werden idealerweise aus dem Kreis der Tourenführer*innen bzw. vom Alpinteam vorgeschlagen und gemäß den Vereinssatzungen in den Vorstand gewählt.
Als Leiter*in des Alpinteams ist er bzw. sie für alle bergsportrelevanten Entscheidungen und Vorhaben in der Sektion/Ortsgruppe zuständig. Der Schwerpunkt der Arbeit besteht darin, mit den Tourenführer*innen ein attraktives Veranstaltungsprogramm (Führungstouren, Gemeinschaftstouren, alpine Ausbildungskurse) für die Alpenvereinsmitglieder zu erstellen und dieses in hoher Qualität umzusetzen.

Aufgaben der Alpinreferent*innen

Alpinreferent*innen …

  • sind in ihren Sektionen/Ortsgruppen die Fachleute für den Bereich Bergsport und vertreten die Interessen des Alpinteams im Vorstand.
  • motivieren umsichtige, erfahrene und engagierte Bergsteiger*innen zur Mitarbeit in den Alpinteams, die sie leiten.
  • erstellen in Zusammenarbeit mit dem Alpinteam ein attraktives Touren- und Ausbildungsprogramm für die Mitglieder der Sektion/Ortsgruppe. Sie wirken darauf hin, dass Tourenziele, Qualifikation der Tourenführer*innen, Gruppengröße und Ausrüstung den aktuellen Alpenverein-Sicherheitsstandards entsprechen.
  • fördern und koordinieren die Ausbildung und Weiterbildung der Tourenführer*innen, insbesondere die Ausbildung zum Übungsleiter und zum staatlichen Instruktor (Zustimmung mit seiner Unterschrift …).
  • fördern die Kommunikation und stellen einen möglichst optimalen Informationsfluss innerhalb des Alpinteams sicher.
  • evaluieren das Tourenprogramm gemeinsam mit dem Alpinteam.
  • organisieren in Zusammenarbeit bzw. Absprache mit den Sportkletterreferenten*innen die Sanierung und die Wartung von Kletteranlagen, die im Verantwortungsbereich der Sektion liegen (Klettergärten, Klettersteige, künstliche Kletteranlagen).
  • erstellen und verantworten in enger Zusammenarbeit mit den Finanzreferent*innen ein Budget für den Bereich Bergsport.
  • erstellen mit dem Alpinteam das konkrete Entschädigungsmodell (Spesenersatz) für Tourenführer*innen und stimmen dieses mit dem Vorstand ab.
  • legen mit dem Alpinteam die Unkostenbeiträge der Teilnehmer*innen an Führungstouren und Ausbildungen der Sektion fest und stimmen diesen Vorschlag mit dem Vorstand ab.
  • pflegen sektionsinterne Kontakte, insbesondere zu den Jugend-Teamleiter*innen, zu den Sportkletterreferent*innen, sowie extern zu den Ortsgruppen, zu den Landesalpinreferent*innen und zur Abteilung Bergsport im Hauptverein.
  • vertreten die Sektion beim jährlichen Alpinreferententag in ihrem Bundesland.
  • beraten den Vorstand im Bereich Leihausrüstung und klären die personelle Zuständigkeit für die regelmäßige Kontrolle und den Austausch der Ausrüstungsgegenstände.
  • unterstützen die Sektion im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei der Präsentation des Alpinprogramms und bei Medienanfragen, die Bergsportthemen betreffen (z.B. Unfälle, Sicherheit, Tourentipps etc.).

Tourenführer*in und Tourenführer-Anwärter*in

TourenführerInnen bilden zusammen mit dem/der AlpinreferentIn das Alpinteam einer Sektion/Ortsgruppe.
Tourenführer*innen sind ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Sektion/Ortsgruppe. Diese Funktion ist aber an eine Bergsport-Qualifikation gekoppelt und kann nur an Personen vergeben werden, die einen Übungsleiterkurs oder eine Instruktorausbildung bzw. einen äquivalenten bzw. höherwertigen Ausbildungslehrgang (z.B. Zivil-, Heeres- oder Polizeibergführer*in, Bergwanderführer*in, Bergretter*in, staatl. geprüfter Skilehrer*in, etc.) erfolgreich abgeschlossen haben.

Fortbildungspflicht
Um die Qualität der Ausbildungs- und Führungstätigkeit im Alpenverein langfristig sicherzustellen, ist die Funktion Tourenführer*in mit einer Fortbildungspflicht verknüpft: Tourenführer*innen sind seit 2012 verpflichtet, alle 4 Jahre eine Bildungsveranstaltung aus dem Programmsegment "Führen & Leiten" der Alpenverein-Akademie zu besuchen (alternativ können auch Fortbildungsveranstaltungen auf Landesebene anerkannt werden, wenn diese mit der Bergsport-Abteilung abgesprochen sind).

Tourenführer-Anwärter*in
Dieser Status ermöglicht den Sektionen die Aufnahme engagierter und an der Mitarbeit im Alpinteam interessierter Personen. Die Funktion "Tourenführer-Anwärter*in" kann von der Sektion/Ortsgruppe an geeignete Personen frei - d.h. ohne formale Einschränkungen - vergeben werden. "Tourenführer-Anwärter*innen" sind vollwertige Mitglieder im Alpinteam und mit unterstützenden oder auch selbständigen Aufgaben bei Führungstouren oder Ausbildungsveranstaltungen betraut.

Fachausschuss Sportklettern

Der Fachausschuss Sportklettern (vormals OeSK Sportkletterkommission) ist für alle Belange des Sportkletterns im Alpenverein zuständig und stellt das Bindeglied zwischen dem Alpenverein und dem Kletterverband Österreich dar. Er hat die Entwicklung, Verbreitung und Förderung des Sportkletterns in Österreich als Breitensport und als Leistungssport zum Ziel.

Zu den Arbeitsschwerpunkten zählen die Förderung und Beachtung von gesundheitlichen, pädagogischen und ökologischen Aspekten des Sports, das Wettklettern auf nationaler und regionaler Ebene, die Nachwuchsarbeit, die Förderung von Klettern als Schulsport, die Unterstützung von Breitensport und Paraclimbing.

Die Kommission besteht aus dem Bundesvorstand und neun Landesreferent*innen.

Abteilung Bergsport

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Bergsport in der Geschäftsstelle des Hauptvereins widmen sich u.a. den Themen Sicherheit - Ausbildung - Sportklettern und dabei insbesondere der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich tätigen Alpenvereins-Tourenführer*innen, der Betreuung des ÖAV-Wettkletterteams, den künstlichen Kletteranlagen, der Redaktion des Magazins "bergundsteigen", der Produktion von Lehrschriften und Lehrmaterial, dem Konfliktmanagement Bergsport/Umwelt, der Sanierung von Klettergärten und Kletterrouten.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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