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Richtlinien, Beihilfen und FinanzenInhalt: Beihilfen und FinanzenDer Hauptverein ist sich bewusst, dass die hüttenbesitzenden und Arbeitsgebiete betreuenden Sektionen große finanzielle Lasten zur Erhaltung der alpinen Infrastruktur tragen. Es ist ihm daher auch in Wahrnehmung seiner Ausgleichsfunktion ein großes Anliegen, diese Sektionen bestmöglich beratend und finanziell zu unterstützen. Das zur Verfügung stehende Budget setzt sich im Wesentlichen aus Geldern des Bundesministeriums, Mitteln der Bundessport GmbH, sowie aus Hauptvereinsmitteln zusammen. Als Ausgleich der 2019 gekürzten Bundesförderung gibt es zusätzlich eine LE-Förderschiene. Diese wird über EU-Mittel kofinanziert und geht direkt an einzelne Projekte oder Sektionen. Sie ist somit nicht budgetwirksam. Trotz des intensiven Bemühens des Hauptvereines um Erhöhung und Absicherung dieser Mittel- reichen sie in der Regel nicht aus, um alle Beihilfenansuchen positiv behandeln zu können. Die im ePortal zum Download bereit gestellten Richtlinien für die Verteilung von Beihilfen und Darlehen stellen objektive und nachvollziehbare Kriterien dar, deren Einhaltung unabdingbar auch zur Abrechnung der öffentlichen Fördermittel geboten ist. Baumaßnahmen an Hütten und Wegen des Alpenvereins (Erhaltungs-, Ersatz-, Zu-, Um- und Rückbauten, Einrichtungen zum Betrieb einer Hütte, Winterräume, Außenanlagen, Fernmeldeeinrichtungen, bei Hütten der Kategorie I in Sonderfällen auch der Betriebsaufwand) können vom Hauptverein durch Beihilfen und/oder Darlehen gefördert werden. Hütten der Kategorie II können für Baumaßnahmen nur dann eine Beihilfe zugeteilt bekommen, wenn die im Beihilfenbudget bereitgestellten Mittel dafür auslangen. Grundsätzlich sollten diese mit Darlehen auskommen. Für Hütten der Kategorie III (und Talherbergen) kann der Hauptverein keine Beihilfen gewähren. Höhe der Beihilfen: Die Finanzierung von Baumaßnahmen hat stets zu einem Mindestanteil von 10% durch Eigenmittel des antragsstellenden Zweigvereins – falls nötig über ein (ÖAV-) Darlehen zu erfolgen. Wo möglich sind Kofinanzierungen (EU/ELER/INTERRERG/Bund, u.a. via KPC/Land/Gemeinden) bis zum Erreichen der 90% Maximal Förderschwelle erwünscht. Vor jeder Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung ist jedoch Kontakt mit der Abteilung Hütten und Wege aufzunehmen um nicht zulässige Doppelförderungen ausschließen zu können. Im ePortal finden Sie die aktuell gültigen Richtlinien zur Verteilung von Beihilfen und Darlehen: Das Präsidium ersucht die Sektionen die Abrechnungsrichtlinien genauestens einzuhalten. Dieses Anliegen resultiert nicht aus einem überbordenden Bürokratismus im AV-Haus in Innsbruck. Vielmehr geht das auf die vereinsfremden Prüfstellen der Subventionsgeber der öffentlichen Stellen zurück. |
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