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Öffentlichkeitsarbeit

So schmecken die Berge

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Echt gut, echt aus der Region
Auf über 100 Alpenvereinshütten genießen Hüttengäste feine alpine Spezialitäten, die in der Region der teilnehmenden Hütte angebaut und hergestellt werden.
Auf Alpenvereinshütten mit dem Siegel kommen nur die besten Speisen und Getränke auf den Tisch. Der Großteil der Produkte stammt aus einem Umkreis von 50 Kilometern – und möglichst aus ökologischer Berglandwirtschaft. Es gilt: so lokal und regional wie möglich. Das hat der Hüttengast davon:
• Kulinarisches Erleben der Bergregion
• Sensiblisierung für das Thema Berglandwirtschaft
• Natürliche Zutaten bringen echten Geschmack.
Das sind die Ziele der Initiative:
• Erhaltung der bergbäuerlich geprägten alpinen Kulturlandschaft und des heimischen Handwerks

• Förderung der regionalen Wirtschaft
• Leisten eines Beitrags zum Klimaschutz durch kurze Transportwege und die Reduzierung von tierischen Produkten
• Positionierung der teilnehmenden Hütten durch ein überschaubares, regionales Speisen- und Getränkeangebots
Den Wirtsleuten dient die Initiative als Gütesiegel. Die Initiative „So schmecken die Berge“ steht für sie für Echtheit, Heimat, Genuss und Vielfalt. Sie ermöglichen unter schwierigsten Bedingungen in Extremlagen einen nachhaltigen Hüttenbetrieb mit qualitativ hochwertigen und regionalen Produkten.


Qualitätssicherung, Beteiligung und Unterstützung der Zweigvereine
• Der Zweigverein (HüttenwartInnen, NaturschutzreferentInnen, Öffentlichkeitsbeauftragte) motivieren und versuchen die Hüttenwirtsleute in ihrem Ermessen zu unterstützen.
• Der jährliche Bericht wird vom jeweilig zuständigen Verband bei den Hüttenwirtsleuten am Anfang des Folgejahres eingeholt.
• Ein standardisierter Fragebogen wird jedem Verein zur Verfügung gestellt.
• Die Fragebögen werden jährlich gemeinsam ausgewertet.
Als Grundlage für die Aufnahme dient eine Teilnahemvereinbarung, sowie ein Konzept. Das Konzept umfasst die Motivation, die Angabe der Lieferanten und Produzenten neun Kategorien, sowie Informationen zu der Speisekarte, Veranstaltungen und Aktionen und die Einbeziehung der Initiative zu Werbemaßnahmen. Die Teilnahmevereinbarung, sowie das Formular zum Konzept finden Sie im ePortal des Österreichischen Alpenvereins. (eportal.alpenverein.at zu finden unter: Dateien -> ÖAV Dateiablage/Abteilung Hütten und Wege/Kampagnen, Initiativen/So schmecken die Berge/Aufnahme)

Umweltgütesiegel

Umweltgütesiegel

Grundlagen
Die Alpenvereine (DAV/ÖAV/AVS) sind die führenden Bergsteigervereine und mit ihren Schutzhütten die größten Beherberger im Alpenraum. Ein Zweck der Vereine besteht in der Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt. Sie wollen ihre Hütten zu vorbildlichen Beherbergungsbetrieben im Hinblick auf die Umwelt entwickeln. Ein Anreiz, der Sektionen und Hüttenwirtsleute stärker motiviert, besteht in der Verleihung des Umweltgütesiegels.


Grundvoraussetzung für die Verleihung des Umweltgütesiegels ist:
a) Die Identifikation der Hüttenwirtsleute mit der Hütten- und Tarifordnung sowie den Leitbildern der Alpenvereine.
b) Umweltgerechtes und energieeffizientes Betreiben und Bewirtschaften der AV-Hütte.
c) Die Beachtung aller bundes- und landesgesetzlichen Regelungen.
Darüber hinaus sind alle Neuinvestitionen für die Ver- und Entsorgungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Mit dem Umweltgütesiegel wird die Hütte ausgezeichnet, so dass sowohl die Zweigvereine als Eigentümerin für die Errichtung einer umweltgerechten Ver- und Entsorgungs-Infrastruktur zuständig - als auch die Hüttenwirtsleute - verantwortlich für die bestmögliche Nutzung und Wartung der Umweltanlagen - gefordert sind. Den Gästen soll durch das Umweltgütesiegel das besondere Engagement der Alpenvereine für den Umweltschutz bewusst gemacht werden.


Verleihung
Der hüttenbesitzende Zweigverein stellt einen Antrag auf Verleihung des Umweltgütesiegels an die Abteilung Hütten und Wege. Eine Jury macht sich vor Ort ein Bild von der tatsächlichen Situation gemäß der festgelegten Kriterien. Auf Vorschlag der Jury wird über die Verleihung des Umweltgütesiegels beschlossen. Die offizielle Verleihung erfolgt anlässlich der Hauptversammlung des jeweiligen Alpenvereins. 

Das Umweltgütesiegel wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren verliehen. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Pächterwechsel) ist eine erneute Überprüfung erforderlich. Die Überprüfung erfolgt nach Mindestanforderungen in Form von Basis-Kriterien (Muss), die von allen Betrieben erfüllt werden müssen, sowie nach Zusatzinitiativen (Soll), die nach Punkten bewertet werden. Eine Alpenvereinshütte muss mindestens 25 Punkte (33 %) aus den Zusatzinitiativen erreichen.


Kriterienkatalog
Den aktuellen Kriterienkatalog finden Sie im ePortal des Österreichischen Alpenvereins. (eportal.alpenverein.at zu finden unter: Dateien -> ÖAV-Dateiablage -> Abteilung Hütten und Wege -> Umweltgütesiegel) 

Vertragshäuser

Plakette Alpenvereinspartner

Richtlinien für Alpenverein-Vertragshäuser

1. Alpenverein -Vertragshäuser sind privat geführte Beherbergungsbetriebe, die sich auf Grund eines Vertrages mit dem ÖAV, AVS oder dem DAV verpflichten, Mitgliedern des ÖAV, AVS und DAV gegen Vorweis eines gültigen Mitgliederausweises einen Nachlass auf den jeweiligen Nächtigungspreis (und zwar auch bei nur einer Nächtigung) von mindestens 10% zu gewähren.

2. Anträge auf Anerkennung als Alpenverein-Vertragshaus können von Zweigvereine des ÖAV, AVS oder des DAV gestellt werden. Ebenso können privat geführte Beherbergungsbetriebe selbst einen Antrag stellen. Die Anträge können formlos gestellt werden und sind entweder an den ÖAV-Hauptverein in Innsbruck, den AVS-Hauptverein Bozen oder den DAV-Hauptverein in München zu richten. Die Anträge sollen Angaben über Name, Lage, Größe, Öffnungszeiten und Ausstattung des Beherbergungsbetriebes enthalten.

3. Vertragshäuser dürfen sich nicht in Konkurrenzlage zu einer Alpenvereinshütte befinden. Vertragshäuser sind nicht an die Bedingungen gebunden, die für die Hütten des ÖAV, AVS bzw. des DAV intern gelten.

4. Über die Anerkennung als Vertragshaus entscheiden die jeweiligen Präsidien von ÖAV- und AVS bzw. die DAV-Geschäftsleitung nach Prüfung durch die jeweils zuständige Fachabteilung bzw. das zuständige Ressort. Von betroffenen Zweigvereinen ist eine Stellungnahme einzuholen. Abschließende Beschlussfassung erfolgt erst nach Abstimmung mit dem jeweils anderen Verband. In den jeweiligen Novembersitzungen der Präsidien wird über die neuen Vertragshäuser informiert.

5. Der DAV, ÖAV und der AVS informieren sich gegenseitig über alle von ihnen jeweils anerkannten Vertragshäuser. Alle Vertragshäuser werden vom DAV, ÖAV sowie vom AVS gleichermaßen im Rahmen ihrer publizistischen Tätigkeiten (Hüttenverzeichnis/Hüttentaschenbuch, Führer- und Kartenwerke, Zeitschriften, Internetauftritte) genannt, der Besuch empfohlen. Jedem Vertragshaus werden Hinweisschilder in angemessener Anzahl vom jeweiligen Vertragspartner (DAV, ÖAV bzw. AVS) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Schilder verbleiben im Eigentum der Hauptverbände und müssen bei Vertragsauflösung zurückgegeben werden.

Der Vertrag, die Richtlinien sowie das Datenblatt finden Sie im ePortal des Österreichischen Alpenvereins (http://eportal.alpenverein.at zu finden unter: Dateien -> ÖAV-Dateiablage -> Abteilung Hütten und Wege -> Vertragshäuser)

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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