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Gremien und FunktionärInnen

Hütten- und Wege- Ausschuss (HuWA)

Der Hütten- und Wege-Ausschuss ist ein beratendes Organ des Bundesausschusses und tritt üblicherweise drei Mal jährlich zusammen.
Er bereitet unter anderem die jährliche Verteilung der Beihilfen und Darlehen für Hütten, Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime, sowie Beschlüsse über Grundsatzgenehmigungen von Großbauvorhaben für den Bundesausschuss vor.
Darüber hinaus berät er über alle Fragen grundsätzlicher Art bezüglich der Hütten und Wege des ÖAV. Das Präsidium nominiert den Vorsitzenden des HuWA und zwei weitere VertreterInnen aus seinen Reihen. Weiters gehören dem HuWA der/die BundesjugendleiterIn, sowie die von den Landesverbänden nominierten und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellten LandesreferentInnen für Hütten und Wege an. Wiederbestellungen sind möglich.
Darüber hinaus können BeraterInnen zu den Sitzungen beigezogen werden. In Einzelfällen können die Sektionen außergewöhnliche oder auch strittige Projekte im Hütten- und Wegeausschuss selbst vorstellen.

LandesreferentIn für Hütten und Wege

Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege fungiert als Schnittstelle zwischen den Sektionen und der Abteilung Hütten und Wege des Hauptvereins. Er/Sie wird vom jeweiligen Landesverband nominiert und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind möglich. Die Kernaufgaben des/der LandesreferentenIn für Hütten und Wege sind landesverbandsspezifische Aufgaben, sowie alle Beihilfenansuchen (Hütten, Wege, Kletteranlagen, Geschäftsstellen und Jugendräume) termingerecht zu sammeln und auf Richtigkeit, sowie Notwendigkeit des Vorhabens zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung sind die gesammelten Ansuchen an die Abteilung Hütten und Wege zu übermitteln. Des Weiteren ist er/sie ein Mitglied des Hütten- und Wegeausschusses welcher drei Mal pro Kalenderjahr tagt. Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege präsentiert in diesem Gremium die zu grundsatzgenehmigenden Projekte seines Bundeslandes.
Außerdem ist er/sie ein Teil der Jury bei Umweltgütesiegelprüfungen (siehe Kapitel Umweltgütesiegel).

HüttenwartIn

Der/Die HüttenwartIn übt als ehrenamtliche/r FunktionärIn seine/ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im engsten Einvernehmen mit dem/der 1. Vorsitzenden der Sektion, dem/der Finanzreferenten/-In, sowie dem Ausschuss aus. 
Der/Die HüttenwartIn sollte - wenn möglich - aus dem Baugewerbe, der Wirtschaft oder dem Gastgewerbe kommen. Handwerkliche Fähigkeiten erleichtern ihm/ihr Entscheidungen. Er/Sie ist gut beraten, wenn er sich fachkundige MitarbeiterInnen zu Teilaufgaben heranzieht. Seine/Ihre Hauptaufgabe ist der ständige Kontakt zwischen Sektion einerseits und Hütte/Hüttenwirtsleuten andererseits. Er ist Vermittler zwischen den Interessen der Sektion und jenen des/r Pächters/in und sollte die gewünschte Partnerschaft zwischen Sektion und HüttenwirtIn verwirklichen.
Der/Die HüttenwartIn muss allfällige Schäden und notwendige Verbesserungen feststellen und die erforderlichen Unterlagen z.B. Kostenvoranschläge, Planungen, Gutachten, Behördenbewilligungen, etc. für eine Beschlussfassung in der Sektion vorbereiten. Alle Entscheidungen, welche die Sektion finanziell belasten, müssen durch Beschlüsse gedeckt sein. Gut vorbereitete Anträge erleichtern der Sektion die Entscheidung. Bei Zubauten und größeren Sanierungsarbeiten sind Fachleute, jedenfalls aber der/die zuständige LandesreferentIn für Hütten und Wege und die Abteilung Hütten und Wege des Hauptvereins beizuziehen. Der/Die HüttenwartIn sollte sich über seine/ihre Hütte(n) einen „Hüttenakt“ anlegen, damit in der Sektion alle wichtigen Dokumente wie Pläne, Konzessionsurkunde, Bewilligungsbescheide, etc. gesammelt aufliegen. Dies sollte bestenfalls im ePortal erfolgen. 
Die genaue Kenntnis der Hüttenvorschrift (HüVO) und der Hütten- und Tarifordnung (HüOTO) sind Voraussetzung für seine/ihre Tätigkeit. Der Interessenausgleich zwischen Sektion einerseits und Hüttenwirtsleuten andererseits zwingt den/die HüttenwartIn zu zurückhaltendem Verhalten und korrektem Handeln in allen Bereichen.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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