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Gegenrecht auf Schutzhütten

Internationales Gegenrecht

Logo internationales Gegenrecht

Durch das internationale Gegenrechtsabkommen genießen Mitglieder des Österreichischen Alpenvereins auf Hütten von Bergsteigervereinen anderer Länder dieselben Begünstigungen, wie Mitglieder der dortigen Vereine.

Neben anderen Begünstigungen gegenüber Nichtmitgliedern geht es dabei um die ermäßigte Nächtigungsgebühr. Dieselben Begünstigungen werden umgekehrt auch den Mitgliedern dieser Vereine auf den Alpenvereinshütten eingeräumt. 

Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Gegenrechtes ist, dass diese Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Vereins unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl vorweisen und auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten GEGENRECHT-RÉCIPROCITÉ eingedruckt oder aufgeklebt ist.

Diesem Gegenrechtsabkommen sind folgende Vereine angeschlossen:

Gründervereine

hüttenbesitzende Vereine

nicht hüttenbesitzende Vereine

Österreichischer Alpenverein

Alpenverein Südtirol

Club Alpin Beolge

Deutscher Alpenverein

Federazione Alpinistica Ticinese

Groupe Alpin Luxenbourgeois

Fédération Francaise des Clubs Alpins

Liechtensteiner Alpenverein

Nederlandse Klim -en Bergsport Vereniging

Federacion Espanola de Deportes de Montana

Planinska Sveza SloveniJe


Club Alpino Italiano

akademische Alpenclubs der Schweiz


Schweizer Alpen-Club



Dies bedeutet, dass neben den 545 Hütten des ÖAV/DAV/AVS noch auf weiteren 1.300 Hütten in der Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Italien, Spanien, Slowenien, Belgien, Luxemburg und in Holland das Gegenrecht eingeräumt wird.

Nicht mehr dem Gegenrecht angeschlossen ist der Belgische Alpenclub BAC. Er wurde mit der Vlaamse Bergsportfederatie VBSF zusammengelegt und in die neue Klim- und Bergsportfederatie KBF überführt.

NEU! Mitglieder der UIAA
Der Deutsche- und Österreichische Alpenverein sind seit 2014 wieder Mitglieder in der UIAA (Union Internationale des Associations d’Alpinisme). Die Mitglieder der UIAA (vgl. www.theuiaa.org) können über das internationale Gegenrechtssekretariat eine Gegenrechts Einzelmarke zum Preis von derzeit EUR 40,- pro Marke beziehen und genießen das Gegenseitigkeitsrecht im Sinne der o.g. Vereinbarungen. Der gültige Mitgliederausweis muss mit der Gegenrechtsmarke versehen sein.

Nationales Gegenrecht (Österreichisches Gegenrecht)

Logo nationales Gegenrecht

Innerhalb Österreichs gibt es folgende Bergsteigervereine, die nicht am internationalem Gegenrechtsabkommen beteiligt sind: 

Naturfreunde Österreich, Österreichischer Touristenklub, Österreichische Bergsteigervereinigung, Alpine Gesellschaft Haller, Alpine Gesellschaft Krummholz, Österreichischer Alpenklub, Akad. Alpenklub Innsbruck und Alpine Gesellschaft Preintaler.

Mitglieder des ÖAV und DAV erhalten auch auf den Hütten dieser Vereine so wie beim Internationalen Gegenrecht gegen Vorweis des gültigen Ausweises, aufgrund des geltenden Gegenrechtes, automatisch die ermäßigte Nächtigungsgebühr.


Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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