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Abteilung Hütten und Wege

Zu den Kernaufgaben der Abteilung zählt die Prüfung der eingebrachten Ansuchen und die darauffolgende richtlinienkonforme Verteilung von Beihilfen und Darlehen für Hütten und Wege, Geschäftsstellen, Jugendheime und Kletterzentren. Für Zweigvereine
ist dies die zentrale Servicestelle für Angelegenheiten zu den Themen Hütten, Wege und Arbeitsgebietsbetreuung. Bei der Vorbereitung von Bauvorhaben steht die Abteilung Hütten und Wege im Hauptverein, den Zweigvereinen mit seiner Beratung zur Verfügung.
Es wird dringend empfohlen, das Einvernehmen mit der Bauberatung, sowie dem/r jeweiligen LandesreferentIn für Hütten und Wege vor Vergabe von Planungsaufträgen herzustellen.
Bereits gebaute Vorhaben können keine Beihilfe erwarten. Bei Hüttenvorhaben ab einer Gesamtbausumme von EUR 130.000,-, weiters bei Bauvorhaben, welche baurechtlich genehmigungspflichtig sind sowie bei allen Projekt, für die um Zusatzförderung angesucht werden soll, ist das Einschalten der Bauberatung durch die Abteilung Hütten und Wege sowie die Einholung einer Grundsatzgenehmigung verpflichtend! Bei Geschäftsstellen, Jugendheimen und Jugendräumen gilt dies ab einer Projektsumme von EUR 25.000,-. Die geplanten Maßnahmen sind ordnungsgemäß mit dem erweiterten Ansuchenformular (ePortal) und sämtlichen Beilagen bis 15. Jänner des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres beim zuständigen Landesreferenten und bei der Abteilung Hütten und Wege einzubringen (siehe Punkt 1.2 der Richtlinien des ÖAV für die Vergabe von Beihilfen für Hütten und Wege).
Die wichtigsten Verpflichtungen der hüttenbesitzenden Zweigvereine gegenüber dem Gesamtverein in allen Angelegenheiten von Hütten und Wegen sind:
Die Vorschriften für Bau, Erhaltung und Verwaltung der Hütten (HüVO), sowie die Hütten- und Tarifordnung (HüOTO) einzuhalten. Diesbezüglich sind die Zweigvereine dem Bundesausschuss verantwortlich. Des Weiteren sind die Hüttenstammdaten und die Hüttenberichte im ePortal jährlich zu aktualisieren und zu befüllen.
Das Präsidium ist befugt, die Einhaltung dieser Vorschrift durch geeignete Maßnahmen zu sichern (siehe Punkt 6.1 und 6.2 der HüVO).

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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