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Alpenvereinshütten

Hütte

Grundsätze und Programm

Die Schutzhütten des Alpenvereins sind gemäß der geltenden Satzung ein Mittel zur Erreichung von Vereinszielen. Im § 3 der Satzung „Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch“ heißt es unter lit. (7) Bau, Erwerb, Führung und Erhaltung von Schutzhütten und Wegen sowie von Jugendheimen; ...“
Der Alpenverein hat sich nie als Hüttenverein verstanden, auch wenn er mit 231 Alpenvereinshütten und über 10.000 Schlafplätzen der größte Beherbergungsunternehmer in Österreich ist. Aufgabe und Funktion der Hütten sind in der Publikation „Arbeitsgebiete, Hütten und Wege des Alpenvereins“ wie folgt definiert: 
Der Alpenverein tritt vor allem mit den Hütten seiner Sektionen nach außen in Erscheinung. Sie bieten allen Bergsteiger*innen Unterkunft und, soweit sie bewirtschaftet sind, auch Verpflegung. Sie dienen besonders auch Tätigkeiten der Sektionen. Als Alpenvereinshütten gelten die als solche anerkannten Hütten, auf denen alle Alpenvereinsmitglieder ohne Rücksicht auf ihre Sektionszugehörigkeit gleiche Rechte haben. 

Die Alpenvereinshütten werden nach ihrer Funktion in drei Gruppen eingeteilt:

Kategorie I
Schutzhütte, die ihren ursprünglichen Charakter als Stützpunkt für den/die Bergsteiger*in und Bergwanderer*in bewahren muss. Ihre Ausstattung ist schlicht, einfache Verköstigung ist ausreichend. Sie ist Stützpunkt in einem bergsteigerisch bedeutsamen Gebiet und für den BesucherIn nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Hilfen erreichbar; der Aufstieg erfordert in der Regel mindestens eine Gehstunde. Sie kann bewirtschaftet, bewartet, unbewirtschaftet oder ein Biwak sein.

Kategorie II
Alpenvereinshütte mit Stützpunkt in einem vielbesuchten Gebiet, die sich wegen ihrer besseren Ausstattung Verköstigung für mehrtägigen Winter – und/oder Sommeraufenthalte, zum Skilauf und Familienurlaube besonders eignet. Sie kann mechanisch erreichbar sein und ist in der Regel ganzjährig bewirtschaftet.

Kategorie III
Mechanisch erreichbare Alpenvereinshütte, die vorwiegend Ausflugsziel für Tagesbesucher ist und nur wenige Nächtigungen aufweist. Ihr gastronomischer Betrieb entspricht dem landesüblichen Angebot. Dem Charakter und der verschiedenen Zweckbestimmung der Hüttenarten entsprechend gelten für Einrichtung, Erhaltung und Betriebsführung und für die Rechte der Hüttenbesucher*innen unterschiedliche Vorschriften und Ordnung.

Alpenvereinshütten als Bauwerk

Das Hüttennetz gilt seit 1977 als abgeschlossen, neue Hütten werden keine mehr gebaut. Bei der Sanierung von Hütten muss sich die äußere Gestaltung der Hütte in die Landschaft möglichst wenig störend einfügen. Kapazitätserweiterungen sollen nur vorgenommen werden, wenn sie zur Vermeidung von Missständen − nicht nur von gelegentlichen Überbelegungen an Wochenenden − unerlässlich sind. Die innere Gestaltung soll bei Wahrung des Hüttencharakters funktionsgerecht sein. Bei bewirtschafteten Hütten sollen Einrichtung und technische Ausstattung eine rationelle Betriebsführung ermöglichen. Hütten der Kategorie I, wenn erforderlich auch der Kategorie II, müssen grundsätzlich einen Winterraum haben, der nach Möglichkeit unmittelbar von außen zugänglich sein soll.

Der Winterraum muss heizbar sowie mit Matratzenlagern, Decken, Kochgelegenheit und Geschirr ausgestattet sein. Wenn dort keine Brennstoffe vorhanden sind, muss ein Hinweis auf ihren Lagerplatz angebracht werden. In der Zeit der Nichtbewirtschaftung sind die unmittelbar von außen betretbaren Winterräume generell unversperrt zu halten. Andere Winterräume dürfen nur mit Alpenvereinsschloss versperrt werden.

AV-Hütten als Gast- und Beherbergungsbetrieb

Die Alpenvereinshütten können von allen Alpenvereinsmitgliedern ohne Rücksicht auf die Zweigvereinszugehörigkeit in gleicher Weise benutzt werden. Darüber hinaus stehen die Hütten allen BesucherInnen offen, die die Bestimmungen der Hüttenordnungen anerkennen. Mitglieder haben die in den Hüttenordnungen bestimmten Vorrechte. Gruppen, insbesondere solche von Nichtmitgliedern und solche gewerbsmäßiger Veranstalter, dürfen nicht, insbesondere nicht gegenüber EinzelbergsteigerInnen, bevorzugt werden. In den Hütten der Kategorie I genügt einfache Verpflegung. Hütten der Kategorie II und III können ein reichhaltiges Angebot führen. Selbstversorgung ist in den Hütten der Kategorie I und II entsprechend den jeweiligen Hüttenordnungen geregelt. Auf vielen Hütten ist eine Buchung übercdas Online Hütten-Reservierungssystem möglich.

Marke Alpenvereinshütten

Alpenvereinshütten Logo

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Der DAV, ÖAV und AVS haben bereits seit längerem gemeinsame Wege eingeschlagen um die alpine Infrastruktur durch hochwertige Tagungen, Fortbildungen, Marketingaktionen und interne Maßnahmen für die Zukunft zu rüsten. Um zukünftig bestehen zu können, ist es jedoch notwendig, nicht nur als starke Einzelmarke in den eigenen Kreisen bekannt zu sein, sondern die Fähigkeit zu besitzen sich zu vernetzen, Synergien zu nutzen und mit einer starken, übergreifenden Marke an die Mitglieder und an die Öffentlichkeit heranzutreten.

Alle Vorteile auf einen Blick

Eine starke Marke

  • deutlich verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten 
  • alle Werbemaßnahmen kommen allen Hütten zugute
  • Die Identität der Hütte bleibt durch die Einbindung des jeweiligen Vereinslogos und des Zweigvereinnamens gewahrt. 
  • Bessere Hervorhebung der Alleinstellungsmerkmale, die die Alpenvereinshütten von privat geführten Hütten unterscheiden, wie zB. Nachhaltigkeit, Gemeinnützigkeit, Erhalt der alpinen Infrastruktur
  • erhöhter Bekanntheitsgrad
  • verbesserter Wiedererkennungswert
  • Konzentration auf individuelle Marketingmaßnahmen wird begünstigt
  • die Öffentlichkeitswirksamkeit steigt
  • verbesserte Wahrnehmung beim Hüttengast
  • Der Hüttengast unterscheidet nicht zwischen einer DAV, ÖAV oder AVS Hütte, für ihn gibt es nur die Alpenvereinshütte

Finanzielle Vorteile

  • bei der Produktion und dem Vertrieb von Hüttenwerbeartikeln
  • bei gemeinsamen Veranstaltungen
  • bei gemeinsamen Druckerzeugnissen 
  • bei PR-Maßnahmen
  • bei der Veröffentlichung von Hüttenjobs

Bereicherung

  • doppelter Wissenspool = doppelter Erfolg
  • noch engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Vereinen
  • stärkere Außenwirkung und Präsenz

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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