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VereinssatzungDie Satzung eines Vereins ist gleichsam dessen „Verfassung“. Die Satzung des Gesamtvereins enthält Bestimmungen über dessen Funktion als Hauptverein bzw. Dachverband aller ÖAV-Sektionen, deren Rechte und Pflichten über die Landesverbände sowie die Gesamtvereinsorgane Präsidium, Bundesausschuss und Hauptversammlung. Grundlage für die vorliegende Satzung ist das im Jahr 2002 in Kraft getretene Vereinsgesetz in der novellierten Fassung von 2011. Die aktuelle Gesamtvereinssatzung wurde von der Hauptversammlung 2018 in Stockerau beschlossen. Die aktuelle Fassung der Gesamtvereinssatzung, die Mustersatzung für Sektionen und die Mustersatzung für Ortsgruppen sind im Kapitel „Vereinsrecht“ im Alpenvereins-Handbuch (Kapitel 02 Der Alpenverein / Vereinssatzung) als Download zu finden. |
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