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Grundsatzpositionen

Der Alpenverein hat in seiner langen Geschichte zu für ihn wichtigen Themen grundsätzliche Positionspapiere und Empfehlungen verfasst. Der Großteil dieser Positionspapiere wurde in einem breiten Diskussionsprozess vielfach mit vereinsexternem Input, teilweise sogar mit breiter internationaler Beteiligung erarbeitet. Die im Folgenden aufgelisteten Themenkreise bilden letztlich die Wertehaltungen des Alpenvereins, umgesetzt in Handlungsempfehlungen ab.

Bergsteigen

Auf der ganzen Welt gehen Millionen von Menschen zum Bergsteigen, Wandern, Trekken
und Klettern. In vielen Ländern ist der Bergsport zu einem bedeutenden Faktor des
öffentlichen Lebens geworden.
Kaum eine andere Aktivität deckt ein derartig umfassendes Motivationsspektrum ab wie der
Bergsport. Er bietet dem Menschen die Möglichkeit, seine persönlichen Ziele zu
verwirklichen und lebenslang einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen. Die Motive
reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Freude an der Bewegung, den Naturgenuss,
das Gemeinschaftserlebnis bis hin zur Lust am Entdecken und dem Nervenkitzel des
Abenteuers.
Die durch den Kongress Future of Mountain Sports am 8. September 2002 in Innsbruck
verabschiedete Tirol Deklaration zur Best Practice im Bergsport enthält einen Satz von
Werten und Maximen als Orientierungshilfe für ein optimales Handeln im Bergsport. Dies
sind keine Verhaltensregeln oder ins Detail gehende Anweisungen, sondern sie

  1. definieren die im Bergsport gültigen Grundwerte,
  2. enthalten Prinzipien und Standards für das Verhalten im Bergsport,
  3. formulieren die ethischen Kriterien zur Lösung von Entscheidungskonflikten,
  4. geben Einblick in die Prinzipien, an welchen die Öffentlichkeit den Bergsport messen kann,
  5. ermöglichen Neulingen Zugang zu den Werten und moralischen Prinzipien ihres Sports.


Es ist Ziel der Tirol Deklaration, das im Bergsport enthaltene Potenzial zur Förderung der
Erholung, der persönlichen Entfaltung, der gesellschaftlichen Entwicklung, der
Völkerverständigung und der ökologischen Verantwortung zu realisieren. In diesem Sinne
greift die Tirol Deklaration die im Bergsport traditionell gültigen ungeschriebenen Werte und
Verhaltensverpflichtungen auf und entwickelt sie weiter entsprechend den Erfordernissen
der heutigen Zeit. Die Grundwerte, auf denen die Tirol Deklaration aufbaut, gelten für alle
BergsportlerInnen, ganz gleich ob sie gerne in den Bergen wandern und trecken, sich
für das Sportklettern begeistern oder beim Höhenbergsteigen ihre Grenzen zu erfahren
suchen. Auch wenn einige der formulierten Leitlinien nur für eine kleine Elite relevant sein
mögen, so richtet sich der Großteil dieser Empfehlungen doch an die Gemeinschaft der
BergsportlerInnen als Ganzes. Vor allem hoffen die Alpenvereine mit diesen Vorschlägen die Jugend zu erreichen, denn sie ist die Zukunft des Bergsports.

Den Wortlaut finden Sie im Kapitel Bergsport im Alpenverein.

Tirol Deklaration

Vom 6. bis 8. September 2002 veranstalteten der ÖAV, DAV und das Land Tirol in Zusammenarbeit mit der UIAA in Innsbruck den Kongress "Future of Montain Sports", die weltweit bedeutendste Veranstaltung zum Thema Bergsport im Internationalen Jahr der Berge, das von der UNO für 2002 proklamiert wurde.

Den Wortlaut finden Sie im Kapitel Bergsport im Alpenverein.

Erschließung der alpinen Infrastruktur

Das Arbeitsgebiet - die alpine Heimat der Sektion
Bereits 1879 beschloss der aufstrebende, noch junge Alpenverein eine erste Weg- und Hüttenbauordnung. „Gewohnheitsmäßig“ wurden dazumal von den Sektionen bestimmte Gebiete bearbeitet. 1895 sprach man bereits von „Arbeitsgebieten“. Die offizielle Zuteilung der Arbeitsgebiete und damit die vollflächige Aufteilung des Ostalpenraumes in Zuständigkeitsbereiche verschiedener Sektionen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins in der heutigen Form geschah dann 1920. In dieser Pionierzeit des Bergsportes bestand ein enger Schulterschluss zwischen Alpenverein und Bergbevölkerung, die Sektionen waren gern gesehene „Entwicklungshelfer“ im alpinen ländlichen Raum und bemühten sich um maximale Ausweitung ihrer „alpinen Heimat“: In der Arbeitsgebietsordnung wird Begriff und Wirkungsbereich des Arbeitsgebietes einer Sektion wie folgt festgelegt: „Das Arbeitsgebiet einer Sektion des Alpenvereins ist ihre alpine Heimat. Sie betreut es im Geiste des Grundsatzprogramms des Alpenvereins und zur Wahrung der Interessen der Bergsteiger. Dabei bemüht sie sich um alpine Raumordnung, aktiven Natur- und Umweltschutz und pflegt Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung. Zu ihren Aufgaben gehören die Anlage, die Erhaltung, die Bezeichnung und Sicherung von Wegen sowie die Erhaltung von allgemein zugänglichen Hütten und Stützpunkten.“

Die alpine Infrastruktur der Alpenvereine gilt als abgeschlossen
Immer mehr waren die Alpenvereinssektionen in der Zeit des aufstrebenden Intensivtourismus als Erhalter noch unberührter Bergnatur gefordert. So galt es auch, die eigene Erschließungstätigkeit kritisch zu hinterfragen! So haben 1981 die Hauptversammlungen von ÖAV und DAV beschlossen, dass keine neuen Hütten an neuen Standorten mehr errichtet werden dürfen und auch die Wegeinfrastruktur ausreichend sei. Dies wurde in den „Grundsätzen und im Programm für die Tätigkeit der Sektionen in ihren Arbeitsgebieten und das Hüttenwesen des Alpenvereins“ und der Arbeitsgebietsordnung und in den Vorschriften für Bau, Erhaltung und Verwaltung der Hütten festgeschrieben und hat bis heute Gültigkeit! Etwas weniger restriktiv ist dabei die Regelung bezüglich der Neuanlage von Wegen oder Klettersteigen. Sie dürfen nur angelegt werden, wenn der Bundesausschuss seine Zustimmung erteilt. Diese darf nur gegeben werden, wenn die Notwendigkeit unter Anwendung strengster Maßstäbe festgestellt wird, die Finanzierung der entstehenden Kosten gesichert und die Einwilligung der betroffenen Grundeigentümer nachgewiesen ist. Natürlich müssen auch alle behördlichen Genehmigungen vorgelegt werden!

Klettersteige werden besonders kritisch beurteilt!
Das Klettersteiggehen ist als eigene Spielform des Alpinismus anerkannt und erfreut sich großer Beliebtheit. Sowohl im Programm der Sektionen des Alpenvereins als auch im Kursprogramm privater AnbieterInnen hat das Begehen von Klettersteigen einen festen Platz. Klettersteige ermöglichen einem großen Personenkreis ohne allzu große Vorkenntnisse einzigartige Bergerlebnisse in vergleichsweise extremem Gelände. Moderne Klettersteige sind in ihrer Lage, Ausrüstung und Erschließungsfunktion eher mit Plaisir-Kletterrouten zu vergleichen als mit Wanderwegen.
Infolge dieser Faktoren ist in den vergangenen Jahren ein alpenweiter Trend zur Neuerschließung von Klettersteigen zu beobachten. Diesem stehen die Alpenvereine grundsätzlich kritisch gegenüber. Gleichzeitig muss es aber Ziel sein, diese Entwicklung so mitzugestalten, dass negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft vermieden werden und die bergsportlichen und sicherheitstechnischen Standards der Alpenvereine in die Planung und Umsetzung neuer Klettersteigprojekte einfließen.
Als Konsequenz daraus muss auch für Alpenvereinssektionen die Möglichkeit geschaffen werden, selbst die Federführung bei der Umsetzung von Klettersteigprojekten zu übernehmen. Nur so ist es möglich, die Kompetenz der Alpenvereine bei dieser Spielform des Alpinismus langfristig zu sichern. Der aus diesem Grund von DAV und ÖAV erstellte Kriterienkatalog für die Errichtung von Klettersteigen legt die Aspekte fest, die aus Sicht der Alpenvereine bei der Anlage eines Klettersteiges berücksichtigt werden müssen.

Die alpine Infrastruktur für den Bergsport ökologisch ausrichten
Schutzhütten, markierte Wege, Kletterrouten, gesicherte Steige oder Klettersteige stellen ein wesentliches Angebot für den naturnahen Tourismus dar. Auch diese Einrichtungen haben Auswirkungen auf Natur und Umwelt und müssen deshalb hohen ökologischen Standards gerecht werden. Besonders die Hütten sind wichtige Aushängeschilder und Botschaftsträger der Alpenvereine. Die Alpenvereine nehmen dort ihre Vorbildrolle für rücksichtsvolles und ökologisches Wirtschaften weiterhin ein und vermitteln diese. Für die Umsetzung dieser Aufgaben sind primär die hüttenbesitzenden Sektionen und die Hüttenpächter verantwortlich. Mittel dazu sind eine entsprechende Aus- und Fortbildung, sowie Anreizsysteme und die finanzielle Unterstützung ökologischer Optimierungsmaßnahmen. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, von dem auch zahlreiche von den Alpenvereinen unterhaltene Wege und Hütten betroffen sein werden, erfordert langfristig angelegte Konzepte und abgestimmte Maßnahmen. Besonderer Wert ist dabei auf die Umsetzung naturverträglicher und landschaftsschonender Lösungen zu legen.

Gipfelkreuz-Errichtung

Bestrebungen von Einzelpersonen und Gruppen auf Gipfeln verstärkt Gipfelkreuze aufzustellen, haben zu einer grundsätzlichen Beratung im Hütten- und Wegeausschuss und im Bundesausschuss geführt. Der Hauptausschuss des Österreichischen Alpenvereins (jetziger Bundesausschuss) hat bereits in seiner Herbstsitzung 1989 dazu folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Österreichische Alpenverein spricht sich dafür aus, dass grundsätzlich keine neuen Gipfelkreuze mehr errichtet werden.
  2. Für den Fall, dass die Errichtung eines Gipfelkreuzes durch eine Alpenvereinssektion ausnahmsweise angebracht erscheint, ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass vor Errichtung selbstverständlich die Genehmigung des Grundbesitzers bzw. der Grundbesitzerin einzuholen ist. Das gilt auch für den Grundbesitz des Alpenvereins.
  3. In jedem Fall sind die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Das trifft vor allem für Gipfelkreuze in Naturschutzgebieten, im Nationalpark und ähnlichen Bereichen zu.

Bohrhaken

Guter Stil: Die Qualität der Erfahrung sowie die Art und Weise, wie wir ein Problem lösen, sind wichtiger als dass wir es lösen. Wir bemühen uns, keine Spuren zu hinterlassen.
Der Alpenverein ist bestrebt, den ursprünglichen Charakter aller Kletterrouten zu erhalten, vor allem jener mit historischer Bedeutung. Dies heißt, dass Kletternde darauf verzichten sollten, die Zahl der fixen Sicherungen in einer Route zu erhöhen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn man sich auf örtlicher Ebene einig ist – dazu gehört auch die Zustimmung der ErstbegeherInnen –, dass die Zahl der Sicherungen durch das Hinzufügen oder die Entfernung von Fixpunkten geändert werden soll.
Wir respektieren die Vielfalt der regionalen Traditionen und verzichten darauf, unsere Auffassungen anderen Kletterkulturen aufzudrängen – genau so wenig werden wir es akzeptieren, dass diese uns ihre Überzeugungen aufnötigen.
Der Fels und die Berge sind eine begrenzte Ressource für das Abenteuer, die von Kletterbegeisterten unterschiedlicher Interessenslage über viele Generationen hin geteilt werden muss. Uns ist klar, dass kommende Generationen die Möglichkeit haben müssen, ihre eigenen NEUEN Formen des Abenteuers im Rahmen dieser begrenzten Ressource zu verwirklichen. Wir streben danach, das Klettern in den Felsgebieten und Bergen so weiter zu entwickeln, dass ein Betätigungsfeld für kommende Generationen erhalten bleibt.
Innerhalb eines Gebietes, in dem der Einsatz von Bohrhaken akzeptiert wird, ist es wünschenswert, in einzelnen Routen, Felsteilen oder ganzen Felsen auf das Anbringen von Bohrhaken zu verzichten, damit eine dem Abenteuer gewidmete Zone erhalten bleibt und von der Mehrheitsmeinung abweichende Interessen respektiert werden.
Im Falle von Interessenskonflikten sollten Betroffene ihre Differenzen durch Dialog und Verhandlungen beilegen um keine Sperrungen zu provozieren.
In keinem Fall darf der Druck kommerzieller Interessen Einfluss ausüben auf die Kletterethik einer Einzelperson oder eines Klettergebietes.

Risikomanifest

Bergsport fördert die Gesundheit und erhöht die Lebensqualität.

Bergsport findet überwiegend in der Natur statt und ist deshalb nicht frei von Gefahren. Risiken gehören zum Wesen des Bergsports. Unterwegs in naturbelassenen Räumen kann der Mensch seine Kompetenzen im eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken entwickeln und erleben. Wer Bergsport betreibt, ist bereits im Eigeninteresse angehalten, sich sorgfältig auf Unternehmungen vorzubereiten, sich angemessen auszurüsten und auf Tour verantwortungsvoll zu handeln. Diese Verpflichtung gilt erst recht, wenn auch andere vom Handeln betroffen sein können.

Die Berge sind kein rechtsfreier Raum. Der CAA (Club Arc Alpin) und die alpinen Vereine sind allerdings überzeugt, dass die bestehenden Regelungen ausreichend und Verbote sowie neue Gesetze weder hilfreich noch zielführend sind. CAA und alpine Vereine setzen auf Aufklärung, Ausbildung und Eigenverantwortung. Die Unfallforschung bestätigt diesen Weg.

Der CAA als Vertreter der Bergsportlerinnen und Bergsportler fordert:
1. Freier Zugang zu den Bergen
Der alpine Raum muss auch in Zukunft allen Erholung suchenden Menschen frei und unentgeltlich zugänglich bleiben.
2. Zurückhaltung mit neuen Regelungen
Die bestehenden Gesetze und Verordnungen sind ausreichend und sollten mit Augenmaß und Sachverstand angewendet werden. Verschärfungen von Gesetzen sind nicht erforderlich und kontraproduktiv. Einschränkungen müssen sachlich gut begründet, und zeitlich und räumlich definiert sein.
3. Auf Eigenverantwortung setzen
Eine Gesellschaft gewinnt, wenn ihre Mitglieder lernen, mit Risiken bewusst und eigenverantwortlich umzugehen. Der Bergsport bietet dafür ideale Voraussetzungen.
4. Ausbildung schafft Kompetenz
Die Sicherheit im Bergsport steigt mit der Kompetenz der BergsportlerInnen. Ausbildungskurse der Alpenvereine vermitteln die praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse, um alpine Gefahren einzuschätzen und mit ihnen verantwortungsvoll umzugehen.
5. Naturräume als Gefahrenräume erkennen und erhalten
Naturräume bergen Gefahren in sich. Diese können durch Erfahrung und Wissen eingeschätzt, nie aber vollkommen beherrscht werden. Ein Restrisiko wird im Bergsport immer bestehen bleiben. Dennoch gilt es, die großen Chancen des Bergsports für Gesundheit, Erlebnis und persönliche Entwicklung zu erkennen und zu kommunizieren.

Naturschutz & Bergsport

Der Naturschutz im Österreichischen Alpenverein hat eine lange Tradition und nimmt eine wichtige Rolle ein. Diese wurde mit dem Grundsatzprogramm „Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und umweltverträglicher Bergsport“, welches vom Österreichischen, Deutschen und Südtiroler Alpenverein 2013 gemeinsam verabschiedet wurde, noch einmal mehr unterstrichen. Das Grundsatzprogramm mit seinen 12 Leitlinien soll Orientierung und Hilfestellung bieten sowie Aktivitäten in der Naturschutzarbeit legitimieren.

Mehr zum Grundsatzprogramm Naturschutz & Bergsport finden Sie unter Recht und Richtlinien im Naturschutz .

Positionspapier Windkraftanlagen in Gebirgsregionen

Der unbestreitbare Klimawandel wirkt sich in den Alpen mit im globalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Temperaturzunahmen und dementsprechend negativen ökologischen Folgen aus. Mit dem breiten gesellschaftlichen Diskurs um erneuerbare Energien und der Notwendigkeit zur Energiewende rücken auch die sensiblen alpinen Lebensräume in den Fokus der Energiewirtschaft. Gemäß der Alpenkonvention und deren Durchführungsprotokoll im Bereich Energie haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Förderung, Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie natur- und landschaftsschonend sowie umweltverträglich umzusetzen (Durchführungsprotokoll Energie steht hier zum Download zur Verfügung). Dementsprechend sind aus unserer Sicht Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz gegenüber neuen sowie das ökologische Gleichgewicht von einzigartigen Lebens- und Erholungsräumen gefährdenden (Groß-)Projekten zu bevorzugen und zu fördern. Im Zusammenhang mit Windkraftanlagen in Gebirgsregionen, bei denen Kosten, Nutzen und Schäden gegeneinander abzuwägen sind, positioniert sich der Österreichische Alpenverein ganz klar gegen einen in Schutzgebiete vordringenden und unkontrollierten Ausbau der Windenergieerzeugung.


Das ausformulierte Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.

Alpenvereinsjugend

Prävention von Diskriminierung und Gewalt

Der Österreichische Alpenverein begleitet Menschen im Sinne des Vereinszwecks in der Ausübung von Aktivitäten in alpinen und außeralpinen Naturräumen. Er bietet ein Netzwerk für Menschen unterschiedlichster Orientierung und Herkunft. Alles gemeinsame Tun basiert auf der gegenseitigen Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Die individuelle Persönlichkeit zu achten und zu fördern, insbesondere der Schutz vor Gewaltübergriffen und Diskriminierung jeglicher Art ist eine Maßgabe der Vereinsarbeit.


Gegenseitiges Vertrauen und Achtung ist die Basis einer fruchtbaren Zusammenarbeit. In diesem Sinne bekennt sich der Österreichische Alpenverein klar zum Schutz der persönlichen Integrität aller Mitglieder. Er schafft die Basis für offenen Austausch, Enttabuisierung und Sensibilisierung in Bezug auf jegliche Form von zwischenmenschlicher Gewalt und Diskriminierung. Diese Grundsätze gelten zwischen allen im Österreichischen Alpenverein ehrenamtlich Tätigen, allen Mitgliedern und allen hauptberuflich Beschäftigten sowie allen Menschen, die in irgendeiner Form Kontakt zum Österreichischen Alpenverein haben.


Ansprechpersonen im Hauptverein:
Mag. Matthias Pramstaller – Alpenvereinsjugend, m.pramstaller@alpenverein.at +43/512/59547-55

Clemens Matt – Generalsekretär Alpenverein, clemens.matt@alpenverein.at, +43/66488970002

Compliance

Die Glaubwürdigkeit und der gute Ruf des Vereins bei seinen Mitgliedern und in der Gesellschaft stellen einen hohen Wert dar. Transparente Prozesse und klare Spielregeln dienen der Festigung des Ansehens.


Wie halten wir es mit Einladungen, Geschenkannahmen, Auftragsvergaben oder der Ehrenamtlichkeit in den Gremien? Das sind einige der Inhalte unseres Verhaltenskodex, der bei der Hauptversammlung 2017 vorgestellt wurde. Der Hauptverein hat die ausgearbeiteten Compliance-Richtlinien für sich bereits beschlossen, für die Sektionen und Landesverbände wurde eine kommentierte, mit Beispielen aus der Praxis veranschaulichte Fassung veröffentlicht. Diese sollte auf die Bedürfnisse der Sektion abgestimmt und dann beschlossen werden.

Marketingkooperationen und Inserate

Am 13.12.2021 wurde in der 138. PS-Sitzung (bzw. ergänzend in der 140. PS) die Strategie für Marketingkooperationen und Inserate für die Anwendung in der Geschäftsstelle des Hauptvereins beschlossen.

Interessierte Sektionen können und sollen sich daran gerne orientieren.

Fragebogen (doc)

Ausschlussliste lt. Strategiedokument

Alle Unternehmen, die den Grundwerten des Alpenvereins widersprechen.

  • Konzerne, die ökologische und soziale Standards offensichtlich missachten
  • „Billigprodukte“, die in ihrer Anmutung deutlich unter dem üblichen Preisniveau oder unseriöse Lockangebote anbieten

Klassische Ausschlussgründe:

  • Flugreisenanbieter*innen
  • Schwerindustrie, Diskriminierung von Minderheiten
  • parteipolitische Inhalte, Religionsgemeinschaften, Sekten
  • pornografische Inhalte, Alkoholika ab 20 % Alkoholgehalt, Waffen
  • Glücksspiele - außer Toto-Lotto
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Kernkraftanlagen und Kernenergie
  • Gletscherschigebiete, Hubschrauberunternehmen
  • Öl, Gas und hybrid betriebene Fahrzeuge & Anlagen
  • Elektroautos und E-Bikes

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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