Rengerberg – Niglkar – Schlenken: Ratschläge für Schitouristen und Wanderer
Aus gegebenen Anlässen möchten wir euch auf eine mögliche Problematik hinweisen, die sich auf das Parken am letzten Teil der großzügig ausgebauten Rengerbergstraße und auf eine Schiabfahrt über die anschießenden Grundstücke des Wurzer-Bauern bezieht. Ganz allgemein möchten wir festhalten, dass sich der ÖAV wie bisher sowohl für die diversen Betretungsrechte in Wäldern, im alpinen Bereich jenseits der Baumgrenze, auf den verschiedensten Wegen und Routen etc. einsetzten als auch die geltenden rechtlichen Bestimmungen akzeptieren wird. Das gilt natürlich sowohl für öffentliche Besitze als auch für das private Eigentum. Es ist immer wieder erfreulich, wenn in „problematischen Konfliktzonen“ durch Gespräche zwischen Grundbesitzern und Nutzern – das sind die Wanderer und Schitouristen – Kompromisse erzielt werden können. Keine Nachsicht bezüglich der Betretungsrechte seiner Grundstücke sowohl beim Parken als auch bei einer Schi-Befahrung können wir beim Wurzerbauern am Rengerberg erwarten. Da es hier schon zu einigen Anzeigen mit relativ hohen Strafgeldern gekommen ist, möchten wir euch auf keine Toleranz bei seinen Grünflächen und in seinem Aufforstungsbereich hinweisen. In einem Ausschnitt aus der ÖK haben wir dieses Areal rot umrandet. Dass die Einfahrtsbereiche der Landwirte Gollegger, Reitl und Wurzer freizuhalten sind, steht selbstverständlich außer Diskussion.