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„Wau!“ Sportgeräte- und Hundebergung, die neuen Zusatzversicherungen („Wau!“ Sportgeräte- und Hundebergung, die neuen Zusatzversicherungen)

 
 

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„Wau!“ Sportgeräte- und Hundebergung, die neuen Zusatzversicherungen

die neuen Zusatzversicherungen

"wau!" die neuen Zusatzversicherungen

Ab 1. Jänner 2023 kommen zwei neue Versicherungszusatzprodukte exklusiv für bestehende Mitglieder ergänzend zum Alpenverein Weltweit Service (AWS) dazu!

Hundebergungsversicherung: Versicherungsschutz besteht, wenn die Bergung des Hundes aufgrund einer lebensbedrohenden Verletzung oder Notlage des Hundes im unwegsamen Gelände erforderlich ist. Versichert ist aber auch die Bergung des Hundes nach einem leistungspflichtigen Ereignis aus dem AWS, falls du z. B. geborgen werden musst und der Hund zurückbleibt. Versichert gilt der Hund im Besitz des ÖAV-Mitglieds. Maximale Entschädigungssumme: 3.000 Euro je Schadensfall für einen Jahresbeitrag von 12 Euro im Jahr.

Sportgeräteversicherung: Versichert sind die Bergung, der Bruch und das Abhandenkommen deiner Sportausrüstung nach einem leistungspflichtigen Ereignis aus dem AWS (z. B. bei einer Bergung aus unwegsamen Gelände).

Ersetzt werden:

  • die Kosten für die Bergung des Sportgeräts
  • die Reparaturkosten (max. bis zum Zeitwert), wenn durch das versicherte Ereignis am Sportgerät ein Schaden entsteht
  • das Abhandenkommen des Sportgeräts nach einem versicherten Ereignis (max. bis zum Zeitwert)

Die maximale Entschädigung beträgt 3.000 Euro je Schadenfall für einen Jahresbeitrag von 26 Euro im Jahr. Es gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro je Schadenfall.

Helpline: Als Alpenvereinsmitglied kannst du über die Helpline einen Notfallkontakt angeben, der sich im Falle eines Unfalls trotz strenger Datenschutzbestimmungen über deinen Gesundheitszustand und Aufenthaltsort informieren darf. Die Helpline ist für Alpenvereinsmitglieder kostenlos! Um die Helpline nützen zu können, benötigt es nur folgende Schritte:

  • Aktivierung auf der neuen Knox-Webseite (vorauss. ab Mitte/Ende Oktober 2022)
  • Zustimmung zu den Datenschutzbestimmunge
  • Einverständnis zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht

Grundsätzlich kommt die Helpline zum Einsatz bei einem leistungspflichtigen Ereignis aus dem AWS (z. B. bei einer Bergung aus unwegsamen Gelände).

 
 
 

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