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Alpenverein Weltweit Service (Alpenvereinsversicherung: Alpenverein Weltweit Service)

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Servicestelle, Shop & Verleih:

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8:00 –18:30 Uhr

Dienstag– Freitag
10:00 – 18:30 Uhr

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Alpenverein Weltweit Service

Der Alpenverein Weltweit Service ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert und bietet folgende Leistungen:

  • Bergungskostenversicherung für Bergungen aus unwegsamem Gelände bis EUR 25.000,- in der Freizeit im In- und Ausland.
  • Weltweite Rückholkostenversicherung aus dem Ausland: ohne Summenbegrenzung*
  • Auslandsreisekrankenversicherung für medizinisch notwendige Heilbehandlungen (inkl. des medizinisch notwendigen Transportes ins Krankenhaus) im Ausland: bis zu EUR 10.000,-*
    *) Gültig während der ersten acht Wochen jeder Auslandsreise, weltweit, bei Freizeit- und Berufsunfällen sowie bei Krankheit.
  • Haftpflichtversicherung in Europa für viele Sportarten bis EUR 3.000.000,- (Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 200,-)
  • Rechtsschutzversicherung in Europa für viele Sportarten bis EUR 35.000,- (Strafrechtsschutz bis EUR 35.000,- für Anwalts-und Gerichtskosten, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschaden Kosten für anwaltliche Beratung bis EUR 500,-)

Der bei der Mitgliedschaft inkludierte Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag nach Einzahlung des Jahresbeitrags und endet (bei ungekündigte Mitgliedschaft) am 31.1. des Folgejahres. Bei einer Beitragszahlung nach dem 31.1. gilt der Versicherungsschutz erst wieder mit dem der Einzahlung folgenden Tag.

Hubschrauber-Bergungskosten sind selbstverständlich inkludiert!
Hubschrauber-Bergungskosten sind selbstverständlich inkludiert!

Was tun im Notfall?

Achtung: Vor Rückholung, Überführung, stationärer medizinischer Heilbehandlung im Ausland und Verlegung im Inland (nicht bei Bergung) unbedingt Kontaktaufnahme mit dem 24-h-Notfallservice (ansonsten werden max. EUR 750,– ersetzt):

Europ Assistance
T +43/1/253 3798
aws@alpenverein.at

 

Eine Ausnahme bildet der Jänner jeden Jahres:
Tritt ein Schadensereignis in diesem Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr noch nicht bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch bezahlt wird und auch für das Vorjahr der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde. Bei Einzahlung des Beitrags nach dem 31.1. beginnt der Versicherungsschutz mit dem der Einzahlung folgenden Tag null Uhr.
Neumitglieder, die ab 1.9. eines jeden Jahres beitreten, gelten bis zum darauffolgenden 1.1. auch als versichert, obwohl für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag verrechnet wird.


Ihre Versicherungsbestätigung für Reisen ins Ausland

In den ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise sind Sie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bis zu EUR 10.000 ,- über den Alpenverein Weltweit Service versichert. Die Versicherungsbestätigung können Sie schnell und unkompliziert hier beantragen: https://oeav.mitgliederversicherungsservice.at/aws/

In der Alpenvereinsmitgliedschaft ist zudem eine Europa-Haftpflichtversicherung inkludiert. Seit Jänner 2022 ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten. Alle Skifahrerenden und Skitourengehenden, welche in Italien auf einer Skipiste unterwegs sind, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung muss Schäden und Verletzungen an Dritten abdecken.

Die Bestätigung unserer Versicherungen kann bei Bedarf etwa an der Liftkasse oder bei Kontrolle auf der Piste (in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis) vorgelegt werden.
Genauso ist das Vorzeigen einer Versicherungsbestätigung bei bestimmten Reisen ins Ausland erforderlich.

Nähere Informationen rund um das Thema finden Sie hier: https://alpenverein.sichermitknox.com/service

HelpLine

Weil weder Krankenhaus noch Polizei Infos rausgeben dürfen und die Patient*innen oft nicht dazu in der Lage sind. Dann beginnt der Spießrutenlauf zwischen Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz. Die HelpLine erlöst Angehörige von der Ungewissheit und regelt das Auskunftsrecht. 


Schadensmeldung

Schadensmeldung bei Bergung, Rückholung, Verlegung und medizinischer Heilbehandlung, Haftplicht-  und Rechtschutzversicherung 


Notification of Claim

Report for rescue, retrieval, transfer and medical treatment.

Notification of damage in legal protection matters.

Report for liability insurance

Kontakt bei Fragen zum Alpenverein Weltweit Service:

KNOX Versicherungsmanagement GmbH
Resselstraße 33, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43/512/238300-30
Fax: +43/512/238300-15
av-service@knox.co.at | https://alpenverein.sichermitknox.com/

Du und deine Karte

Exklusive Zusatzversicherung für Alpenvereinsmitglieder

Diese Zusatzleistungen können Sie optional online abschließen:

Alpine Hundeversicherung

Hundebergung

Auch Hunde können in Bergnot geraten: Versichern Sie Ihren Vierbeiner für nur EUR 12,- pro Jahr gleich mit.

  • Bergung eines Hundes aufgrund einer Verletzung und/oder nach einem leistungspflichtigen Ereignis aus dem Alpenverein Weltweit Service von dem/der Hundebesitzer*in (bis max. EUR 3.000,- ohne Selbstbehalt).

  • Alle Details zur Hundebergung
Geräteversicherung

Sportgeräteversicherung

Versichern Sie Ihre Sportgeräte wie Mountainbike oder Ski für nur EUR 26,- pro Jahr!

  • Versichert ist der Bruch und das Abhandenkommen der Sportausrüstung (Bike, Ski, Kletterausrüstung).

  • Versichert sind die Kosten für die Bergung des Sportgeräts, Reparaturkosten und das Abhandenkommen bis max. EUR 3.000,- (Selbstbehalt EUR 350,-).

  • Alle Details zur Sportgeräteversicherung
Lebensrente

Alpenverein Unfall-Lebensrente

Lebenslange monatliche Rentenzahlung nach Freizeitunfall (ab einer Dauerinvalidität von 50 % monatlich EUR 500,-) für eine einmalige Prämie von EUR 10,- 

Reiseversicherung

Alpenverein Reiseversicherungen

Alpenverein Premium-Jahresreiseschutz oder Premium-Einzelreiseschutz als praktische Zusatzversicherungen zum Alpenverein Weltweit Service.

  • Jahresreiseschutz für Erhöhung der Versicherungssumme bei medizinischer Heilbehandlung im Ausland von EUR 10.000,- auf EUR 500.000,- für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise (Jahresprämie EUR 22,-).

  • Einzelreiseschutz auch für länger andauernde Auslandsreisen sowie für Reisen mit einer geplanten Besteigung von Bergen mit einer Gipfelhöhe über 6.000 m. 
    Info: Beim Premium-Einzelreiseschutz ist das Klettern oder Expeditionsbergsteigen über 6.000 m nur mit vorheriger Prüfung versicherbar. Diese Leistung wird grundsätzlich nur langjährigen Mitgliedern angeboten. Das heißt, Sie haben zumindest zwei aufeinanderfolgende Beitragsjahre bezahlt. Die Versicherung kann den Antrag annehmen oder ablehnen.
 
 
 
 

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