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Gesetzliche Regelungen der Wegefreiheit (Gesetzliche Regelungen)

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Gesetzliche Regelungen der Wegefreiheit

Skitourenlenkung Schönalmjoch im Naturpark Karwendel - Foto: H. Sonntag

Wegefreiheit im Wald und im Berggebiet

Die seit den 1920-er Jahren in den Österreichischen Landesgesetzen bestehende "Wegefreiheit im Bergland" oberhalb der Waldgrenze und der seit dem Jahre 1975 im Österreichischen Forstgesetz festgeschriebene § 33 über die Wegefreiheit im Wald bilden wesentliche Grundlagen für die Arbeitsinhalte des Österreichischen Alpenvereins. Durch die unterschiedlichen Nutzungen wie Jagd, Forst, Tourismus, usw. kommt es immer häufiger zu Nutzungsüberschneidungen, die im zunehmend kleiner werdenden Naturraum in den letzten Jahren gehäuft zu Konflikten geführt haben. Besonders betroffen sind die Wanderer, Bergsteiger und Skitourengeher.

Nicht zuletzt aufgrund einer zunehmenden Freizeitentwicklung kam es in den letzten 15 Jahren in einigen Bundesländern dadurch zu Beschränkungen der Wegefreiheit, insbesonders durch die Verordnung von Jagdsperr- und Wildschutzgebieten. Aufgrund des ständig wachsenden Konfliktpotentials hat der ÖAV eine österreichweite Erhebung der verwaltungsrechtlichen Beschränkungen der Wegefreiheit im Berggebiet erstellt. Diese Daten werden laufend aktualisiert und können in der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im ÖAV angefordert werden.

Literatur zum Thema finden Sie hier (Publikation Alpine Raumordnung - ARO - Nr. 21)

Rechtsinformationen

Wegefreiheit allgemein: 

In Österreich liegt die gesetzliche Kompetenz für die Wegefreiheit auf verschiedenen Ebenen. So liegt diese laut der Kompetenzverteilung durch die österreichischen Bundesverfassung (BVG) für den Waldbereich beim Bund (Art. 10 Abs. 1 Z 10 B-VG), für das alpine Ödland dagegen bei den Ländern (Art. 15 Abs. 1 B-VG).
Positivregelungen zur Wegefreiheit finden sich auf Bundesebene im Österreichischen Forstgesetz, daneben existieren in einigen Bundesländern eigene Wegefreiheitsgesetze.
Negativrechtliche Bestimmungen (Einschränkungen der Wegefreiheit, Sperrgebiete) finden sich auf Bundesebene im Österreichische Forstgesetz sowie dem Sperrgebietsgesetz sowie auf Länderebene in den jeweiligen Jagdgesetzen.

Gesetzliche Grundlagen der Wegefreiheit (Stand: Juli 2015)

Ausführung Wegefreiheit im Wald - Entgeltliche Nutzung von DDr. Veronika Grünschachner-Berger, 2005
Tagungsband Rechtliche Probleme der Wegebetreuung durch alpine Vereine, VAVÖ 2010

Artikel Konflikte - Sanfter Bergtourismus und Wegefreiheit im Bergauf 03/2011 (W. Seifert)
Artikel Das Gebirge - Erholungsraum ohne Spielregeln in Geographie aktuell III/2011 (W. Seifert)
Artikel Der Wald und das Gebirge als Erholungsraum in Europainfo 8/2011 (W. Seifert)
Artikel Betretungseinschränkungen nach den Jagdgesetzen Österreich in Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt (München), 70. Jahrgang (2005), S. 61-72 (P. Kapelari)

Skitouren
Naturverträgliche Skitouren - Aktuelle Initiativen des Alpenvereins im "Bergauf 01/2011" (W. Seifert)
Tiroler Brixental - Wintertouren im Einklang mit der Natur im "Bergauf 01/2010" (W. Seifert)
Auf Schitour mit Recht (P. Kapelari)

Variantenfahren
Rechtliche Grundlagen für das Variantenfahren (I. Kroath)

Reiten
Reiten auf Wanderwegen (P. Kapelari)

Mountainbiken auf Forststraßen - FAQs

Der Alpenverein setzt sich für die Freigabe der Forststraßen für Mountainbiker ein. Lesen Sie hier unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.

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Alpenverein fordert Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker

Querfeldeinfahrten im Wald und eine generelle Öffnung von Wegen und Steigen werden entschieden abgelehnt.
Der Bundesausschuss des Alpenvereins sagt „JA“ zum Mountainbiken auf Forststraßen. Diese wurden schließlich für das Befahren von tonnenschweren LKWs angelegt und öffnen somit – ohne zusätzlichen Aufwand und das auf eine ökologisch unbedenkliche Art – tausende Kilometer Straßen zum Radfahren. Mit der Forderung einer generellen Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker ist ein tolerantes Miteinander von Wanderern und Radfahrern möglich.

Klares Bekenntnis zur Öffnung der Forststraßen

Das höchste Gremium des Alpenvereins reagiert mit dieser Entscheidung auf die breiten Diskussionen rund um die Rechte von Mountainbikern bei der Nutzung von Forststraßen. „Es ist höchste Zeit, das Radfahren als Spielform des Bergsports anzuerkennen. Es birgt große Chancen für Fitness und Naturerlebnis und ist ein wichtiger Tourismusfaktor. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern Bayern, Südtirol und der Schweiz hinkt Österreich nach. Außerdem gelangt man mit dem Mountainbike auf umweltfreundliche Art in die Berge“, so Dr. Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins. In vielen Bundesländern herrscht seit Jahren Stillstand, obwohl es gute Beispiele wie das Tiroler Mountainbikemodell 2.0 gäbe. Angesichts der steigenden Zahl der Mountainbiker bemühen sich die alpinen Vereine schon lange um eine ähnliche Regelung in den anderen Bundesländern. Damit stießen sie bisher weitgehend auf taube Ohren. Deshalb sieht sich der Alpenverein gezwungen, die generelle Öffnung der Forststraßen für das Mountainbiken zu fordern und eine Regelung, allenfalls auch über eine diesbezügliche Änderung des Forstgesetzes 1975, anzustreben“, zitiert Ermacora aus dem Positionspapier.

Allerdings funktioniert die Gleichstellung von Wanderern und Radfahrern auf Forststraßen nur unter einer Bedingung: „Die generelle Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker darf keine Einschränkung für Wanderer nach sich ziehen“, so Ermacora. Die bestehenden Rechte dieser großen Interessensgruppe müssen also unbedingt gewahrt werden.

Individuelle Lösungen für Wege und Steige

Bei der Debatte um das Befahren von Wanderwegen und Steigen bleibt der Alpenverein restriktiv: Eine generelle Öffnung der Wege und Steige wird im Interesse der Wanderer und im Einklang mit unseren Lebensraumpartnern (Grundeigentümer, Naturschutz, Jagd und Forstbetriebe) abgelehnt. „Die Befahrung ausgewählter Wege und Steige kann nur über privatrechtliche Vereinbarungen mit Grundstücksbesitzern und Wegehaltern ermöglicht werden. Das erfordert immer eine Bewertung im Einzelfall, eine generelle Lösung wäre kontraproduktiv“, betont der Alpenvereinspräsident. Schließlich sei nicht jeder Wanderweg zum Befahren geeignet, auch die Sensibilität des Raumes müsse berücksichtigt werden.

Gut Ding braucht Weile

„Weil es für eine fundierte Meinung gewissenhafter Überlegungen und Diskussionen bedarf, hat der Alpenverein die Diskussionen zum Thema Mountainbike über seine Gremien bis in die Sektionen vor Ort getragen. Wir haben uns Zeit genommen, alle Pros und Contras anzuhören und uns auch mit anderen Interessenvertretungen auszutauschen“, begründet Ermacora den langen Prozess der Entscheidungsfindung.

Gemeinsames Naturerlebnis

Der Alpenverein transportiert seit Jahren Empfehlungen zum sicheren und rücksichtvollen Umgang miteinander. „Als Vertreter mehrerer Interessengruppen setzt sich der Alpenverein für ein respektvolles Miteinander in der Natur ein. Unsere Mitglieder verfolgen schließlich dasselbe Ziel: Naturerlebnis. Und bei gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich das auch auf Forststraßen gemeinsam verwirklichen“, zeigt sich Hanna Moser, Leiterin der Alpenvereinsjugend und selbst begeisterte Mountainbikerin, optimistisch. „Die größte Gruppe im Alpenverein ist nach wie vor die der Wanderer, deshalb haben die Interessen der ‚Fußgänger‘ natürlich nach wie vor den höchsten Stellenwert“, ergänzt Ermacora. Mit der Öffnung der Forststraßen könne man der wachsenden Gruppe der Mountainbiker dennoch einen großen Schritt entgegen gehen: Schließlich würde dies eine ökologisch unbedenkliche Ausweitung der Radfahrstrecken um zigtausende Kilometer bedeuten – und das ohne zusätzliche Eingriffe in die Natur.

Downloads

Positionspapier des Österreichischen Alpenvereins zum Thema Mountainbike
Diskussionsgrundlage: Mountainbiking im Alpenverein - Herausforderungen und Chancen


Auskünfte und Rückfragen:
Josef Pichler
Österreichischer Alpenverein
Abteilung Raumplanung und Naturschutz
E-Mail: josef.pichler@alpenverein.at

Rückfragen an:
Birgit Kantner
Österreichischer Alpenverein
Abteilung Raumplanung und Naturschutz
Tel: +43/(0)512/59 547-15
E-Mail. birgit.kantner@alpenverein.at

 
 
 

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