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Grundsatzprogramm (Grundsatzprogramm)

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Grundsatzprogramm

Panorama

Zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes sowie zum umweltgerechten Bergsport

Anlässlich der Jahreshauptversammlung 2013 in Dornbirn wurde ein neues Grundsatzprogramm zum Thema Naturschutz beschlossen. Zuvor haben der Österreichische und Deutsche Alpenverein sowie der Alpenverein Südtirol das neue Grundsatzprogramm gemeinsam erarbeitet und jeweils angenommen.

In ihrer Doppelrolle als Bergsport- und Naturschutzorganisation, die mit Zielkonflikten verbunden ist und sich nur mit Kompromissen lösen lässt, setzen sich die Alpenvereine in ihrem gemeinsamen Grundsatzprogramm für ein maßvolles und umsichtiges Nützen sowie ein vorausschauendes Schützen des Alpenraums ein.
Wichtigstes Ergebnis  ist die Vereinheitlichung von Präambel und Leitlinien des Grundsatzprogramms mit dem Deutschen und Südtiroler Alpenverein. In den zentralen Fragen des Natur- und Umweltschutzes im Alpenraum werden ÖAV, DAV und AVS somit nach den gleichen Grundsätzen handeln.

Zuvor hatte es erstmals 1978 ein von der Hauptversammlung beschlossenes Grundsatzprogramm gegeben, es folgte das "Mittelfristige Arbeitsprogramm für den Natur- und Umweltschutz" (1992) sowie Leitlinien für den Alpenschutz „Helfen wir den Alpen“ (1994).

Detaillierte Version

Das im Jahr 2013 vom ÖAV, DAV und AVS gemeinsam erarbeitete und beschlossene Grundsatzprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes sowie zum umweltgerechten Bergsport gilt als Richtschnur für unsere Arbeit und steht hier als PDF-Download bereit.

BOOKLET: GSP LEICHT VERSTÄNDLICH

Da sich das Grundsatzprogramm ähnlich wie der sperrige Titel liest, wurde das Programm auf Anregung unserer Funktionär*innen in eine leicht verständliche Version „übersetzt". Als Inspirationsquelle diente die Kunst der Graphic Novel. 

Erzählt wird das neue GSP LEICHT VERSTÄNDLICH von Eugen Guido Lammer (1863-1945). Der „Reinhold Messner des 19. Jahrhunderts“ war gleichzeitig auch einer der Väter des Alpenverein-Naturschutzes. Er führt uns durch die zwölf Leitlinien, die von Markus Koschuh und Roland Kals textlich sowie von Roman Hösel bildlich neu gefasst wurden.

Das GSP LEICHT VERSTÄNDLICH finden Sie hier als PDF-Download.

Kostenlose Bestellung des neuen Booklets für Sektionen per Email unter Abteilung Raumplanung & Naturschutz

Coverbild. Seele der Alpen.
 
Eugen Guido Lammer (1863-1945) führt durch das Grundsatzprogramm und stellt die 12 Leitlinien vor.zoom
Eugen Guido Lammer (1863-1945) führt durch das Grundsatzprogramm und stellt die 12 Leitlinien vor.
Erste Leitlinie: Ganzheitliches Naturverständnis fördern und kulturelles Erbe bewahren. zoom
Erste Leitlinie: Ganzheitliches Naturverständnis fördern und kulturelles Erbe bewahren.
Neunte Leitlinie: Alpenkovention stärken und umsetzen.zoom
Neunte Leitlinie: Alpenkovention stärken und umsetzen.
 

Präambel und zwölf Leitlinien

Die Alpen sind ein einzigartiger Natur- und Kulturraum mit einer außergewöhnlichen biologischen Vielfalt. Schwerwiegende Eingriffe des Menschen und die Auswirkungen des Klimawandels schwächen ihre natürliche und kulturelle Substanz. Der Erlebnis- und Erholungswert der Gebirgslandschaft wird durch die ungebremste Erschließungsspirale immer weiter beeinträchtigt. Verstädterung, demografischer Wandel in den Bergdörfern sowie das Auflassen der Landwirtschaft insbesondere in den Randregionen und abgelegenen Seitentälern sind Zeichen eines fortschreitenden Strukturwandels.

Im Zuge der Energiewende geraten die Wasserkraft-, Windkraft- und Pumpspeicherpotentiale der Alpen unter einen immer stärker werdenden Nutzungsdruck.

Natur- und Landschaftsschutz sind deshalb in besonderem Maße gefordert. Nur durch solidarisches und regional differenziertes Handeln können die  Alpen als europäisch bedeutsamer Natur- und Kulturraum dauerhaft gesichert und als eng verzahnter Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum erhalten werden.

Die Alpenvereine haben im 19. Jahrhundert in ihren Arbeitsgebieten die touristische Erschließung des Alpenraumes und dessen wissenschaftliche Erforschung eingeleitet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde diesen Aufgaben die Erhaltung der Alpen in ihrer Schönheit und Ursprünglichkeit zur Seite gestellt. Bereits 1927 wurde der Naturschutz in die Satzungen der Alpenvereine aufgenommen. Heute setzen sie sich im Interesse kommender Generationen gleichermaßen dafür ein, Naturzerstörungen zu verhindern, Umweltbelastungen zu vermindern und die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dazu ist neben einer ausgewogenen regionalen Raumordnung und der Umsetzung einschlägiger europäischer Richtlinien auch eine europäische Raumentwicklung notwendig, die die Besonderheiten des Alpenraumes respektiert und fördert.

Die Alpenvereine fordern deshalb die Umsetzung der Alpenkonvention und unterstützen deren Weiterentwicklung. Unter Wahrung ihrer Identität und Grundsätze arbeiten sie bei gemeinsamen Anliegen, aber auch bei der Klärung von Konflikten mit Politik und Verwaltung sowie anderen Organisationen und lokalen Gruppierungen zusammen.

Der naturnahe Bergsport in den Alpen und Mittelgebirgen ist eine Kernaktivität vieler Alpenvereinsmitglieder. All seinen Spielformen ist das Naturerlebnis bei gleichzeitiger körperlicher Betätigung gemeinsam. Mit einer verantwortungsvollen Ausübung gehen die Wertschätzung der Natur und Sensibilisierung für Umweltfragen einher.

Die Alpenvereine treten dafür ein, dass das Recht auf Zugang zu Natur und Landschaft erhalten bleibt und Einschränkungen nur differenziert und nach sorgfältiger Abwägung der Interessen festgelegt werden. Um Konflikte zu vermindern, ist Rücksichtnahme und Achtsamkeit sowie die Bereitschaft zum Verzicht in wohlbegründeten Fällen notwendig.

Die Alpenvereine bekennen sich zum umweltverträglichen Bergsport, zur ökologischen Ausrichtung der Alpenvereinshütten und -wege sowie zur umweltfreundlichen Reise in die Berge.

Die Alpenvereine sehen sich als "Anwälte der Alpen“. Ihre Doppelrolle als Bergsport- und Naturschutzorganisation ist mit Zielkonflikten verbunden, die nicht ohne Kompromisse gelöst werden können.

Dementsprechend steht das Grundsatzprogramm für ein maßvolles und umsichtiges Nützen sowie ein vorausschauendes Schützen des Alpenraums.

Die Arbeitsgebiete und Tätigkeiten der Alpenvereine beschränken sich nicht auf den Alpenraum. Die Aussagen des Grundsatzprogrammes und die damit verbundenen Aufgaben beziehen sich daher sinngemäß auch auf außeralpine Gebiete.

Vor dem Hintergrund der großen ökologischen Probleme im Alpenraum und den Mittelgebirgen sehen die Alpenvereine die nachhaltige Sicherung aller Lebensgrundlagen als zentrale Herausforderung unserer Zeit an.

Die Alpenvereine verstehen sich als Anwälte der alpinen Natur- und Kulturlandschaft und wollen dieses Erbe sichern. Dabei sind Ökologie, Kultur und Ökonomie im Sinne der Nachhaltigkeit als Ganzes zu sehen. Es geht sowohl um die Wahrung des Eigenwertes der Natur als auch um die damit verbundenen positiven Effekte auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Besucher dieses Raumes.

Diese Sichtweise wird auf allen Ebenen der Alpenvereine vermittelt und gefördert.

Dem Alpenraum kommen wesentliche Grundfunktionen zu:

  • einzigartiges, vielfach noch intaktes Großökosystem,
  • vielfältiger, eng verzahnter Natur-, Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum
  • durch einzigartige Landschaftsbilder geprägter Erholungsraum von gesamteuropäischer Bedeutung,
  • bedeutsames Trinkwasserreservoir für den Alpenraum und die außeralpinen Ballungsräume.

Diese Grundfunktionen werden durch weitere Nutzungsansprüche in zunehmendem Maß überlagert und gefährdet, wie z.B. Wasserkraftnutzung und Energiespeicherung, intensivtouristische Erschließung oder Beanspruchung als europäischer Transitraum.

Die Erhaltung der Grundfunktionen erfordert die konsequente Beachtung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung. Das bedeutet insbesondere den sparsamen und schonenden Umgang mit allen Ressourcen sowie mit den Natur- und Umweltgütern. Die Alpenvereine unterstützen und gestalten diese Aufgaben mit Programmen und Projekten.

Die Alpen sind durch unterschiedliche räumliche Entwicklungen geprägt. In den Haupttälern und inneralpinen Becken lebt der überwiegende Teil der Bevölkerung, wird der Großteil der Arbeitsplätze angeboten und liegt die Mehrzahl der Verkehrswege.

Die Haupttäler sind außerdem die Gunsträume für die Landwirtschaft und haben zugleich eine bedeutende Funktion für den Tourismus. Im Gegensatz zu diesen strukturell begünstigten Räumen stehen die benachteiligten Gebiete. Deren historisch gewachsene Strukturen sind durch Abwanderung und Funktionsverluste, wie die Schließung von Nahversorgungseinrichtungen, die Aufgabe von Schulstätten oder die mangelnde Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz gefährdet.

Parallel dazu nehmen die Nutzungsansprüche in vielen Bereichen weiterhin zu. Durch den Klimawandel steht der Alpenraum zusätzlich unter einem folgenreichen Veränderungsdruck.

Aufbauend auf den Zielsetzungen der Alpenkonvention verlangen die Alpenvereine eine weitsichtige, überregionale Raumordnung, die die Natur- und Kulturgüter bewahrt und umwelt- sowie sozialverträgliche Wirtschaftsformen fördert. Die Alpenvereine beteiligen sich aktiv an der Entwicklung und Umsetzung dieser alpinen Raumordnung.

Im Einklang mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention bestehen die Alpenvereine darauf, dass keine neuen hochrangigen alpenquerenden Straßenverbindungen errichtet werden.

Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen im Alpenraum müssen einerseits Boden, Wasser, Luft, Landschaften sowie die Tier- und Pflanzenwelt vor weiteren Beeinträchtigungen und zerstörenden Eingriffen geschützt und andererseits in ihrer Funktion, ihrem Bestand und ihrem Zusammenwirken wiederhergestellt werden.

Grundsätzlich ist jeder neue Nutzungsanspruch kritisch auf seine Umweltauswirkungen zu prüfen und nach den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Nutzungen, die im Widerspruch zur nachhaltigen Entwicklung stehen, müssen unterbleiben.

Die Alpenvereine nehmen ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in den behördlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wahr und fordern eine transparente Information und frühzeitige Einbindung.

Schutzgebiete sind für die Alpenvereine von zentraler Bedeutung. Sie müssen erhalten, dort, wo es sinnvoll und notwendig erscheint, erweitert und schutzgebiets- sowie länderübergreifend vernetzt werden.

Die Alpenvereine fordern die Einrichtung und Erhaltung leistungsfähiger Schutzgebietsbetreuungen, um den Bestand und die Substanz dieser Gebiete dauerhaft zu sichern; sie wirken an der Betreuung mit.

Die Alpen sind das am stärksten erschlossene Hochgebirge der Welt. Deshalb müssen die authentischen Landschaftserlebnisse und die noch unerschlossenen Natur- und Kulturlandschaftsräume als wertvolles Gut für die künftigen Generationen verstanden werden.

Die Alpenvereine setzen sich für die Erhaltung solcher Gebiete ein, in denen sich die Natur frei entwickeln kann. In bisher unberührten alpinen Landschaften und Geländekammern kann daher eine Erschließung nicht hingenommen werden. In bereits erschlossenen Gebieten sind strenge Ansprüche an die Genehmigungsverfahren zu stellen.

Eine Ausweitung des Intensivtourismus im Alpenraum ist grundsätzlich und im Besonderen in naturschutzfachlich und alpinistisch wertvollen Gebieten abzulehnen. Der Erschließungsautomatismus der touristischen Wachstumsspirale muss unbedingt gestoppt und durchbrochen werden.

Die Alpenvereine nehmen ihre Verantwortung für die Erhaltung der unberührten Gebiete auch selbst wahr und legen bei Wegverlegungen und bei der Errichtung von neuen Klettersteigen und Klettergärten strenge interne Maßstäbe an.

Natur- und umweltverträgliche Formen des Tourismus respektieren die lokalen Traditionen, fördern den partnerschaftlichen Dialog mit der einheimischen Bevölkerung, unterstützen den Erhalt einer ökologisch ausgerichteten Berglandwirtschaft und verzichten auf großtechnische Erschließungen sowie energieintensive Aktivitäten.

Der Massentourismus und seine Infrastruktureinrichtungen müssen stärker auf ökologische Verträglichkeit und konsequent auf Energieeinsparung und Emissionsreduktion ausgerichtet werden. Bereits bestehende Einrichtungen müssen in diesem Sinne angepasst werden. Vor Ort sind Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, zur Verkehrsberuhigung und zur Lenkung der Besucherströme umzusetzen.

Die Alpenvereine unterstützen im Einklang mit dem Tourismusprotokoll der Alpenkonvention die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des naturnahen Tourismus, vor allem durch den Erhalt der Hütten und Wege. Den traditionell den Alpenvereinen verbundenen Bergsteigerdörfern gilt die besondere Unterstützung.

Die Alpenvereine fördern die umweltfreundliche Reise in die Berge.

Die lokale Bevölkerung und die verschiedenen Nutzergruppen des Alpenraums stehen in einer komplexen Beziehung zueinander. Eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums kann nur in gemeinsamer Anstrengung und durch Einbeziehung aller Akteure erreicht werden.

Die Alpenvereine wollen zum gegenseitigen Verständnis und zu einem partnerschaftlichen Dialog beitragen, bei dem die Interessen, Wünsche und Anliegen aller Beteiligten ihren Stellenwert haben und der vom Respekt vor anderen Sichtweisen getragen wird. Trotz der manchmal unterschiedlichen Ansprüche soll in Solidarität und zum gegenseitigen Nutzen das gemeinsame Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verfolgt werden.

Konkret umgesetzt wird dieses Ziel in den Schutzhütten der Alpenvereine. Bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei Baumaßnahmen sowie bei allen übrigen Aspekten des Schutzhüttenbetriebes wird die Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Partnern bevorzugt.

Der Alpenraum ist vom Klimawandel in besonderer Weise betroffen. Die Alpenvereine treten deshalb gegenüber Politik und Wirtschaft aber auch in den Sport- und Naturschutzorganisationen mit Nachdruck für eine Minderung der Treibhausgasemissionen und für weitsichtige Anpassungsstrategien ein.

Die Alpenvereine befürworten die Abkehr von der Atomenergie und der schadstoffreichen Verbrennung fossiler Brennstoffe. Jedoch darf die Energiewende nicht mit einem unbegrenzten  Natur- und Landschaftsverbrauch für die Gewinnung von Wasser-, Wind-, Sonnen- oder Bioenergie, für die Energiespeicherung und für zusätzliche Hochspannungsfreileitungen bezahlt werden.

An erster Stelle müssen umfassende Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Effizienzsteigerung beim Material- und Energieeinsatz ergriffen, sowie dezentrale Energieversorgungssysteme gefördert werden. Erzeugungs- und Nachfrageschwankungen müssen vorrangig durch ein intelligentes Lastmanagement bei Erzeugern und Verbrauchern ausgeglichen werden. Die Alpenvereine werden die für den  eigenen Wirkungskreis sinnvollen Maßnahmen unterstützen und bekannt machen.

Raumbedeutende Maßnahmen der Energiewende müssen vorrangig auf vorbelastete Räume konzentriert werden. Eine vorhandene Vorbelastung darf allerdings nicht automatisch die Errichtung von Anlagen legitimieren. Eine differenzierte Beurteilung ist in jedem Fall nötig.

In der Abwägung zwischen den Raumansprüchen der Energiewende und dem nachhaltigen Schutz der biologischen Vielfalt, der unverfügten Landschaften, den intakten Landschaftsbildern und der Ausweichräume sehen sich die Alpenvereine primär dem Schutz des Alpenraums verpflichtet.

Mit der Alpenkonvention wurden eine politische Basis und ein rechtlicher Rahmen für die Erhaltung, den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des gesamten Alpenraumes geschaffen.

Ein vorrangiges Ziel ist es, dass diese zügig umgesetzt wird und von allen Gebietskörperschaften und der gesamten Bevölkerung getragen wird. Alle Akteure sind aufgerufen, dazu innovative und wirkungsvolle Ideen zu entwickeln und einzubringen.

Die Alpenvereine fördern durch entsprechende Stellungnahmen und Projekte, politische und öffentliche Einflussnahme, sowie durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Umsetzung der Alpenkonvention und setzen sich für deren alpenweit einheitliche Umsetzung ein.

Dazu gehören auch der Austausch und gemeinsame Initiativen unter dem Dach des Club Arc Alpin (CAA), der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA und anderer Organisationen.  Des Weiteren werden andere länderübergreifende Konventionen und internationale Abkommen, wie etwa die Biodiversitäts-Konvention und die EU-Natura 2000-Richtlinien mit entsprechenden Maßnahmen gefördert und unterstützt.

Außerdem fordern die Alpenvereine eine rasche Ratifizierung der europäischen Landschaftskonvention.

Die Bedeutung des Bergsports für die Erholung und die Erhaltung der Gesundheit sowie sein pädagogischer und sozialer Wert sind unbestritten. Nicht selten werden von ihm jedoch wertvolle Naturräume und sensible Ökosysteme genutzt. Die Alpenvereine sind daher gefordert, die mit ihren Aktivitäten verknüpften Naturbelastungen so gering wie möglich zu halten.

Der freie Zugang zur Natur ist eine Grundvoraussetzung für den Bergsport und die naturnahe Erholung. Das Zugangsrecht darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz und zum Erhalt gefährdeter Biotope, Arten und Lebensräume unerlässlich ist.

Damit dafür notwendige Lenkungsmaßnahmen und Verhaltensregeln breit akzeptiert werden, müssen sie sachlich begründet, abgewogen und nach den regionalen Besonderheiten und der Erholungsnutzung differenziert sein. Beschränkungen sollen deshalb unter Einbeziehung aller Interessengruppen festgelegt werden.

Die Alpenvereine arbeiten partnerschaftlich bei der Entscheidungsfindung mit und tragen durch Projekte und Informationen  zur Konfliktlösung bei.

Die Alpenvereine vermitteln im Rahmen ihrer Umweltbildungsaufträge das Verständnis für die ökologischen Zusammenhänge in den Alpen und leiten zu umweltgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten an. Jeder einzelne muss mithelfen, die Natur zu schützen und Schäden an den natürlichen Ressourcen zu vermeiden.

Die Alpenvereine leisten Aufklärungsarbeit und professionelle Umweltbildung bei allen, die Verantwortung im Verein tragen, in der Jugend- und Familienarbeit, aber auch bei sämtlichen Mitgliedern sowie in der breiten Öffentlichkeit.

Für die verschiedenen Bergsportarten werden Verhaltensregeln vermittelt und auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Da Freizeitaktivitäten im Gebirge häufig mit vielen Reisekilometern und damit hohen Treibhausgasemissionen verbunden sind, stehen die Alpenvereine und ihre Mitglieder in besonderer Weise in der Verantwortung, die entstehenden Emissionen zu reduzieren.

Dazu geben die Alpenvereine ihren Mitgliedern und Sektionen Instrumente an die Hand, um ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck zu bilanzieren und stufenweise zu verringern.

Schutzhütten, markierte Wege, Kletterrouten, gesicherte Steige oder Klettersteige stellen ein wesentliches Angebot für den naturnahen Tourismus dar. Auch diese Einrichtungen haben Auswirkungen auf Natur und Umwelt und müssen deshalb hohen ökologischen Standards gerecht werden.

Besonders die Hütten sind wichtige Aushängeschilder und Botschaftsträger der Alpenvereine. Die Alpenvereine nehmen dort ihre Vorbildrolle für rücksichtsvolles und ökologisches Wirtschaften weiterhin ein und vermitteln diese. Für die Umsetzung dieser Aufgaben sind primär die hüttenbesitzenden Sektionen und die Hüttenpächter verantwortlich. Mittel dazu sind eine entsprechende Aus- und Fortbildung, sowie Anreizsysteme und die finanzielle Unterstützung ökologischer Optimierungsmaßnahmen.

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, von dem auch zahlreiche von den Alpenvereinen unterhaltenen Wege und Hütten betroffen sein werden, erfordert langfristig angelegte Konzepte und abgestimmte Maßnahmen. Besonderer Wert ist dabei auf die Umsetzung naturverträglicher und landschaftsschonender Lösungen zu legen.

 
 
 

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