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Wegearbeit = Sicherheit am Berg
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1. Die Benützung des Kletterzentrums ist an die Mitgliedschaft in einem alpinen Verein gebunden.
2.
Es darf erst nach Vorweisen einer gültigen ÖAV-Mitgliedskarte bzw.
einer gültigen Climbing-Card bzw. schriftlicher Registrierung sowie
Kenntnisnahme der Benützungsrichtlinien geklettert werden.
3. Sowohl ÖAV-Mitgliedskarte als auch Climbing-Card sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
4.
Bereits im Kletterzentrum registrierte ÖAV-Mitglieder können mit der
ÖAV- Mitgliedskarte einchecken; andere Besucher erhalten die
„Climbing-Card“, welche Name, Adresse und Kundennummer (in Klartext und
Bar-Code) enthält.
5. Zum Umkleiden und zur
Verwahrung der Kleidungsstücke etc. sind die Zentralgarderoben im
Kellergeschoss zu benützen. Achten Sie auf Garderobe und
Ausrüstungsgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung
übernommen.
6. Die Räumlichkeiten sind mit Betriebsschluss zu verlassen.
7.
Für das Klettern an der Kletterwand benötigen Jugendliche unter 18
Jahren eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Kletterwand nur unter Aufsicht
eines Erziehungsberechtigten benützen.
8. Für das
seilfreie Klettern (Bouldern) benötigen Jugendliche unter 14 Jahren
eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter
12 Jahren dürfen den Boulder-Bereich nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten benützen, der für das entsprechende Verhalten der
Kinder Sorge zu tragen hat.
9. Klettern ist mit
einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert ein hohes
Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern sowie der
Aufenthalt im Kletter– und Boulder-Bereich erfolgen auf eigene Gefahr.
10.
Das seilfreie Klettern (Bouldern) ist ausschließlich in den dafür
vorgesehenen Boulder-Bereichen gestattet. An der Kletterwand darf
ausnahmslos nur mit Seilsicherung geklettert werden. Kenntnisse in der
Seil- und Sicherungstechnik sind für das selbständige Klettern an der
Kletterwand unabdingbare Voraussetzung. Aus Sicherheitsgründen ist das
Bouldern und Soloklettern mit Seilsicherung an der Kletterwand nicht
gestattet.
11. Das Klettern an der Kletterwand im
Vorstieg ist mit erhöhtem Sturzrisiko verbunden. Es sind daher
ausnahmslos alle Zwischensicherungen einer Route einzuhängen.
12.
Beim Klettern an der Kletterwand dürfen nie 2 Seile gleichzeitig in
dieselbe Umlenkung eingelegt werden, da es sonst zu lebensgefährlichen
Schmelzverbrennungen der Seile kommen kann.
13.
Tritte, Griffe, Zwischensicherungen sowie Umlenkungen dürfen nicht
selbständig neu angebracht, verändert oder beseitigt werden. Allenfalls
auftretende Mängel an Tritten, Griffen, Zwischensicherungen oder
Umlenkungen sind umgehend in der Servicestelle zu melden.
14.
Beim Klettern im Boulder-Bereich sind die Matten selbständig so
aufzulegen, dass sie stets den möglichen Sturzraum sowie eventuelle
Spalten zwischen Weichböden abdecken.
Die Vereinsleitung Alpenverein-Gebirgsverein
Für das Klettern in der Kletterhalle benötigen wir für Jugendliche eine Einverständniserklärung. Diese bitte vor dem Kletterhallenbesuch ausfüllen und mitnehmen.