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Wegearbeit = Sicherheit am Berg
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1. Die freie Benützung des Kletterzentrums ist an die Mitgliedschaft im Alpenverein-Gebirgsverein gebunden.
2.
Es darf erst nach Vorweisen einer gültigen ÖAV-Mitgliedskarte bzw. Online-Registrierung sowie
Kenntnisnahme der Benützungsrichtlinien geklettert werden.
3.
Bereits im Kletterzentrum registrierte Gebirgsvereins-Mitglieder können online einchecken.
4. Zum Umkleiden und zur
Verwahrung der Kleidungsstücke etc. sind die Zentralgarderoben im
Kellergeschoss zu benützen. Achten Sie auf Garderobe und
Ausrüstungsgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung
übernommen.
5. Die Räumlichkeiten sind mit Betriebsschluss zu verlassen.
6. Für das
seilfreie Klettern (Bouldern) benötigen Jugendliche unter 14 Jahren
eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter
12 Jahren dürfen den Boulder-Bereich nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten benützen, der für das entsprechende Verhalten der
Kinder Sorge zu tragen hat.
7. Klettern ist mit
einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert ein hohes
Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern sowie der
Aufenthalt im Boulder-Bereich erfolgen auf eigene Gefahr.
8.
Das seilfreie Klettern (Bouldern) ist ausschließlich in den dafür
vorgesehenen Boulder-Bereichen gestattet.
9.
Tritte, Griffe, Zwischensicherungen sowie Umlenkungen dürfen nicht
selbständig neu angebracht, verändert oder beseitigt werden. Allenfalls
auftretende Mängel an Tritten, Griffen, Zwischensicherungen oder
Umlenkungen sind umgehend in der Servicestelle zu melden.
Für das Klettern in der Kletterhalle benötigen wir für Jugendliche eine Einverständniserklärung. Diese bitte vor dem Kletterhallenbesuch ausfüllen und mitnehmen.