
Verboten? Oder einfach keine gute Idee?. 3/20
von Schwann Christine
von Schwann Christine
Verbote oder Vorschriften hin oder her, es gibt Dinge, die sind am Berg einfach keine gute Idee. Oft ist es aber nicht das bewusst respektlose und egoistische Verhalten unserer „Bergkameraden“, sondern schlicht
ihre Unwissenheit, die zu Konflikten und entsprechenden Konsequenzen führen kann. Da die Zahl der (vermeintlichen) Naturliebhaber und Abenteuerinnen offensichtlich mehr wird, haben wir Christina Schwann gebeten, einige
häufig auftauchende Fragen ...

Was passiert, wenn etwas passiert? Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft. 1/20
von Freisinger-Auckenthaler Maria
von Freisinger-Auckenthaler Maria
„Was erwartet mich am Gericht nach einem Alpinunfall? Ist man Gericht, Staatsanwaltschaft und Sachverständigen ausgeliefert?“ Alpinunfälle unterliegen – wie andere Unfälle
auch – einer gerichtlichen Überprüfung. Auch der alpine Raum ist kein rechtsfreier Raum. Es geht aber keineswegs darum „immer einen Schuldigen zu finden“. Anknüpfend an die
bisherigen Beiträge „Der Sachverständige im Strafverfahren“ und „Die Alpinpolizei“ nach einem Unfall in den Bergen sind. ...
- recht

Strafrechtliche Aufarbeitung von Alpinunfällen. 1/20
von Hofer Norbert
von Hofer Norbert
Was erwartet mich am Gericht nach einem Alpinunfall? Ist man Gericht, Staatsanwaltschaft und Sachverständigen ausgeliefert? Alpinunfälle unterliegen – wie andere Unfälle
auch – einer gerichtlichen Überprüfung. Auch der alpine Raum ist kein rechtsfreier Raum. Es geht aber keineswegs darum -immer einen Schuldigen zu finden-. Anknüpfend an die
bisherigen Beiträge -Der Sachverständige im Strafverfahren- und -Die Alpinpolizei- ...
- recht

Der Sachverständige im Strafverfahren. 4/19
von Höller Peter
von Höller Peter
Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ereigneten sich in Österreich etwa 130 Lawinenunfälle pro Saison (Kuratorium für Alpine Sicherheit, 2010 - 2019). Diese Zahl erscheint zunächst
recht hoch, doch verlaufen viele Unfälle erfreulicherweise glimpflich, strafrechtliche Tatbestände sind unter diesen Umständen also nicht gegeben. Nur bei einigen wenigen Unfällen werden
Strafverfahren anhängig; dies ist vor allem dann der Fall, wenn Personen verletzt oder getötet wurden ...

Die Alpinpolizei. 4/19
von Jungmann Stefan
von Jungmann Stefan
„Was macht die Polizei in den Bergen und in den Schigebieten?“, mit dieser Frage werden wir fast täglich konfrontiert, wenn wir in unserer blau-roten Alpinuniform mit den Liften
bergwärts fahren oder in den Bergen unterwegs sind. Die Antwort ist einfach: Die Gesetze hören nicht bei der Wald- oder Nebelgrenze auf, sondern müssen bis zum höchsten Punkt unseres
Staates beachtet und vollzogen werden. ...

Recht auf Bergrettung. 4/19
von Burger Nik
von Burger Nik
In Abb. 1 und Abb. 3werden zwei Unfallbeispiele beschrieben, die zwei unterschiedliche Entscheidungen der Einsatzleitung zur Folge hatten: Risiko in der Bergrettung ist präsent.
Risikomanagement ist gefordert, bisweilen im Zielkonflikt, einerseits Leben zu retten und andererseits die Einsatzkräfte vor erheblichen unmittelbaren Gefahren zu schützen. Gesellschaftliche
Realität ist, dass der Bergsport boomt, die Einsatzzahlen bei den Sommer-Sportarten ...

Recht auf Bergsteigen. 4/19
von Maffioletti Walter
von Maffioletti Walter
Bei den „Alpinen Rechtsgesprächen 2019“ des Bayerischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit hat Nik Burger einen vielbeachteten Vortrag über das „Recht auf Rettung“ gehalten,
nachzulesen auf Seite 40. Als „neues Gesicht“ fiel uns dort der Repräsentant des SAC, der Schweizer Jurist Walter Maffioletti mit seinen pointierten Fragen auf. Umso mehr freut es uns,
dass aus seinem geplanten Kommentar für dieses Heft ein eigener Beitrag geworden ist, ...
- recht

Lawinenunfall Jochgrubenkopf. Der Rechtsanwalt. 4/17
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Andreas Ermacora ist Rechtsanwalt in Innsbruck und hat sich u.a. auf Ski- und Alpinunfälle spezialisiert. Er ist als Rechtsberater in mehreren Hotline-Teams für ehrenamtliches und
professionelles Führungspersonal tätig und wurde in dieser Rolle auch vom Lawinenabgang am Jochgrubenkopf informiert, wo er den beschuldigten Bergführer vertreten hat. Ehrenamtlich ist er Präsident
des Österreichischen Alpenvereins.. ...

Lawinenunfall Jochgrubenkopf. Der Sachverständige. 4/17
von Riedl Harald
von Riedl Harald
Harald Riedl ist im Oberlandesgerichtssprengel für Tirol und Vorarlberg allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (SV) für Alpinistik, alpinen Skisport, Sportunfälle,
Bergrettung, Lawinenkunde, Lawinenunfälle und Lawinenschutz. Er ist Berg- und Skiführer und in seinem Brotberuf als Leiter der Ausbildungen für Lawinenkommissionen im Land Tirol tätig. Im Auftrag
der Staatsanwaltschaft Innsbruck verfasste er das Gutachten zum Lawinenunfall ...

Lawinen und Recht. 4/15
von Rhyner Hansueli, Schweizer Jürg
von Rhyner Hansueli, Schweizer Jürg
Vom 1. bis 3. Juni 2015 trafen sich im Kongresszentrum Davos (Schweiz) rund 250 Juristen und Fachleute aus dem Bereich Schnee und Lawinen, um aktuelle Themen im Spannungsfeld Recht und Lawinen zu
diskutieren. Veranstaltet wurde das Seminar vom Schweizer Schnee- und Lawinenforschungsinstitut SLF. Hansueli Rhyner und Jürg Schweizer fassen diese Veranstaltung für bergundsteigen zusammen. Das letzte
internationale Seminar dieser Art im Jahre 2005 ...

Hilfe, die Juristen kommen. 3/15
von Beulke Stefan
von Beulke Stefan
Die etwas provokante Frage nach der Angst vor den Juristen, die vom Österreichischen Kuratorium für alpine Sicherheit als Veranstalter des Alpinforums 2014 in Innsbruck wohl nicht zum ersten Mal aufgeworfen
wurde und die Anlass zu diesem Beitrag bot2, wirkt in Anbetracht der tatsächlichen Gefahren und vielfältigen Bedrohungen beim Bergsteigen irgendwie komisch. Steinschlag und Lawinen, Blitz und Donner, Erschöpfung
und Absturz. ...
- recht

Risikokultur & Recht. 1/15
von Fiebig Klaus, Weber Klaus
von Fiebig Klaus, Weber Klaus
Beim DAV-Symposium „Risikokultur der Zukunft“ (siehe bergundsteigen 4/14, S.24) wurde gefordert, dass Bergsportler über ihr Risiko selbst bestimmen dürfen und dass die Gesellschaft auch das Eingehen
höherer Risiken tolerieren solle (Schlagworte: „Risiko ist erwünscht“, „Risikoappetit“). Nun sind die Berge kein rechtsfreier Raum, so dass sich auch eine Risikokultur nur in einem rechtlichen Rahmen
entfalten kann. Klaus Fiebig, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München ...
- recht

Wer darf wen, wann, wie, wo führen. 1/15
von Dönz Hanno
von Dönz Hanno
In meiner Funktion als Präsident der IVBV (Internationale Vereinigung der Bergführerverbände) werde ich immer wieder mit Fragen rund um Führungsberechtigungen, und allem was dazugehört, konfrontiert:
einerseits von Bergführern, aber auch von Wanderführern, Alpinschulen, Instruktoren, Trainern, usw. Oft werden Vorwürfe wegen illegaler Betätigung als „Schwarzführer“ in den Raum geworfen
und die Betroffenen haben keine Ahnung, ob sie nun etwas Verbotenes tun oder nicht. ...
- recht

Absturz in der Kletterhalle. 2/11
von Wallner Robert
von Wallner Robert
In den letzten beiden Ausgaben brachte uns Ulli Benker auf den aktuellen Stand der Technik, was
GPS & Karten & Handys betrifft. Dass dieses Navigationsgerät im alpinen Gelände – und nicht nur hier,
sondern auch zB in Autotunnels ... – verschieden schlau angewandt werden kann, ist bekannt. So ist es
wenig zielführend, wenn auf Schihochtour bei schlechter Sicht zwar das Display akribisch beobachtet,
aber nicht wahrgenommen wird, dass man währenddessen in einen ...

Risiko, warum nicht. 2/11
von Burger Klaus (Nik)
von Burger Klaus (Nik)
Irgendwann im vergangenen Jahr hat bergundsteigen-Redaktionsmitglied Karl Schrag gemeint, dass er da
einen Richter kennt, der auch bei der Bergrettung ist, und der hat was Spannendes zur Eigenverantwortung im
Bergsport geschrieben; aus juristischer Sicht – wie weit man sich eigentlich selbst gefährden „darf“ – und im
Vergleich mit anderen Sportarten. Kurz darauf haben wir Nik
Burger kennen gelernt und als er uns erklärt hat,
wie sehr im daran gelegen, ...
- recht

Freispruch nach toedlichem Lawinenunfall. 1/11
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Im Februar 2010 wird bei einer Sektionsschitour auf die Saumspitze/Arlberggebiet ein Schneebrett
ausgelöst und eine Person stirbt. Der angeklagte ehrenamtliche Vereinsführer einer Vorarlberger
Alpenvereinsgruppe wird vom Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung unter besonders
gefährlichen Verhältnissen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf die Erhebung einer
Berufung. Andreas Ermacora war der Verteidiger ...

Keine Haftung für Felsausbruch. 3/10
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
In einem Klettergarten in Weißbach bei Lofer stürzte eine Kletterin ab und verletzte sich schwer, nachdem sich ein etwa
1000 kg schwerer Felsbrocken
gelöst hatte. Daraufhin klagte sie den Oesterreichischen Alpenverein auf Schadenersatz
(rund Euro 150.000,-) mit der Begründung, dass dieser seiner
Wartungsverpflichtung nicht nachgekommen ist und einen Geologen
beauftragen hätte müssen, um die Labilität des Gesteins rechtzeitig zu erkennen. ...

Kletterroute - weniger als ein Weg. 3/10
von Kocholl Dominik
von Kocholl Dominik
Im Beitrag von Andreas Ermacora (Seite 22) kommt er bereits vor, der § 1319a ABGB, in dem es um die Wegehalterhaftung geht. Dass Kletterrouten und Wege
zwei komplett verschiedene Dinge sind, scheint uns Bergsteigern offensichtlich. Dennoch haben nach einem Unfall Juristen darüber zu entscheiden und so
erörtert Dominik Kocholl, ob eine Kletterroute bzw ein Klettergarten nun auch vor dem Gesetz kein Weg ist – oder ob doch. ...

Felsausbruch in der Polditraverse. 3/09
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Einem tragischen Kletterunfall mit Todesfolgen folgte ein aufwändiges Zivilverfahren gegen Veranstalter,
Bergführer und Seilschaftsführer.
Die Vorwürfe erwiesen sich vor Gericht als nicht haltbar. Andreas Ermacora
berichtet. Der Peilstein ist der größte und schönste Klettergarten
im Großraum Wien, in dem schon seit Generationen geklettert wird. Derzeit gibt es ca. 850 Kletterrouten, die sich auf 26 Sektoren verteilen. ...

Effizienz der Kameradenrettung bei minimalem Training. 1/09
von Genswein Manuel, Eide Ragnhild
von Genswein Manuel, Eide Ragnhild
Obwohl die Wirksamkeit und der Nutzen der Kameradenrettung mit LVS,
Schaufel und Sonde theoretisch nicht in Frage gestellt wird,
werden oft ernste Zweifel laut, wenn es um die Effizienz und die
Überlebenschancen in der Praxis geht; insbesondere bei komplexen
Szenarien mit mehreren Verschütteten. Ob und wie erfolgreich Anfänger
nach einem relativ kurzen Training solche Situationen lösen können,
haben die Autoren untersucht. ...

Wieder die guten Sitten. 3/08
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Vor nicht langer Zeit kontaktierte mich ein Ausbildungsleitereines Bergführerverbandes und
erzählte mir von den Sorgenjener Bergführer, die Freerider betreuen - also Gruppen von
Snowboardern und Skifahrern, die zwar mit den Bergbahnennach oben fahren, dann aber ihr Abenteuer
in möglichst unbefahrenenund spektakulären Variantenabfahrten suchen.
Einerseits - so der Experte - sei das eine interessante Aufgabe, ...
- recht

Sind die Führer frei?. 3/08
von Schmid-Mummert Ingeborg
von Schmid-Mummert Ingeborg
Folgende Zeilen berichten über Freiheiten, Einschränkungen und
Wahrnehmungen in der Beziehung zwischen Gast und Führer zu
Beginn des Alpintourismus. Am 1. Januar 1893 trat eine neue Bergführerordnung für Tirol
und Vorarlberg in Kraft. Da sie den im vorangegangenen Jahr für Kärnten erlassenen Bestimmungen
völlig entsprach, erhoffte man sich, den Grundstein für eine allmähliche Vereinheitlichung der
Führerordnungen in den österreichischen Alpenländern ...
- recht
- historisch

Bergsport vor dem Gesetz. 1/08
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Bericht über ein Alpinseminar für RichterInnen und Staatsanwälte/Innen, 27.-30. Jänner 08, Kühtai (Tirol).
Bereits zum 4. Mal veranstaltete der OeAV zusammen mit dem DAV und dem Oberlandesgericht
Innsbruck ein Alpinseminar im Kühtai in Tirol mit dem Titel „gehen steigen klettern –
alpine Rechtsfragen“, an dem knapp 70 Juristinnen und Juristen aus Österreich
und Deutschland teilnahmen. ...
- recht

Russisches Roulette. 1/08
von Schweizer Jürg
von Schweizer Jürg
Vor mehr als 10 Jahren, im Januar 1994, führte das Eidgenössische Institut für Schnee-
und Lawinenforschung SLF Davos eine Tagung zum Thema „Lawinen und Rechtsfragen“ durch.
Der international anerkannte Skirechtsexperte Dr. H. K. Stiffler stellte damals in seinem
Übersichtsreferat zu den Rechtsgrundlagen fest, dass Lawinen (und Lawinenunfälle)
weitestgehend voraussehbar seien. ...

tatort. 4/07
von Auckenthaler Maria, Hofer Norbert
von Auckenthaler Maria, Hofer Norbert
Kletterunfälle in der Halle, die daraus resultierenden gerichtlichen Verfahren,
die Haftung des Hallenbetreibers sowie mögliche Versicherungen gegen dieses Risiko
wurden in bergundsteigen 3/07 erläutert. In Fortsetzung zu diesem eher theoretischen
Teil sollen nun einige Kletterunfälle und die anschließenden Verfahren dargestellt
werden, die sich im letzten Jahr im Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck
ereignet haben. Unfallhergang, verwendete Sicherungsmittel, ...

tatort kletterhalle. 3/07
von Auckenthaler Maria, Hofer Norbert
von Auckenthaler Maria, Hofer Norbert
Hat die Kletterhalle wieder Saison, ist auch ein Ansteigen der Unfälle zu beobachten.
Klettern, obwohl inzwischen ein Breitensport, ist und bleibt eine Risikosportart oder -
etwas geschwollener gesagt - eine Sportart mit ausgeprägtem Ernstcharakter. Auch in der Halle!
Hohe Konzentration und vor allem die souveräne Beherrschung des Sicherungsgerätes sind gefordert.
Denn ein Kletterunfall zieht fast immer schmerzliche Folgen nach sich: ...
- sportklettern
- recht

führer aus gefälligkeit. 2/07
von Kocholl Dominik
von Kocholl Dominik
Sollte ein sehr erfahrener Bergsteiger - oder gar ein ausgebildeter
Berg- und Skiführer, Bergwanderführer oder Instruktor - anstatt mit seinen Freunden
nur mehr alleine auf Berge steigen und Hänge hinabgleiten? Der "Tourenführer aus Gefälligkeit"
(im folgenden TfaG) oder "faktische Führer" verunsichert als hartnäckig falsches Gerücht zahlreiche
Alpinisten. Verkürzt heißt es dann in Diskussionen, dass selbst bei privater Bergsportausübung
diejenige Person, ...
- recht

lawinenunfall = gerichtsfall?. 1/06
von Schweizer Jürg, Harvey Stephan
von Schweizer Jürg, Harvey Stephan
Lawinenunfälle sind seltene Ereignisse. Noch seltener sind Lawinenopfer.
Trotzdem wird ihre Zahl von den Medien akribisch
genau notiert. Das Medienecho bei einem Lawinentoten, oder
gar mehreren am selben Wochenende, ist unvergleichlich größer
als bei anderen Unfalltoten, etwa im Straßenverkehr.
Noch weit größer ist die Aufmerksamkeit, wenn es dann auch
noch zu einem gerichtlichen Nachspiel kommt. ...

formel statt floskel. 4/05
von Munter Werner
von Munter Werner
"Die Frage der Vorhersehbarkeit spielt die Rolle der Haftungslimitierung:
Hat man die Gefahr, die den verpönten Erfolg bewirkte, überhaupt nicht erkennen können, trifft den Schädiger
für sein Verhalten keine Verantwortung." (Jürg Nef, Haftpflicht
und Versicherungsschutz des Bergsteigers, Zürich 1987) Wie definiert die Justiz die "Vorhersehbarkeit" und welche
Rolle spielt sie im Strafverfahren? Für eine nicht erkennbare Gefahr kann niemand strafrechtlich
belangt werden, ...
- recht

experten haften nicht automatisch. 2/05
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Wenn zwei Bergsteiger gemeinsam eine private Berg-, Schi- oder
Klettertour unternehmen, bestehen auch ohne Vorliegen
eines Vertragsverhältnisses gegenseitige Sorgfaltspflichten. Dies
gilt umso mehr für einen staatlich geprüften Bergführer, der als
"faktischer Führer" eine Klettertour führt. Dass aber der Bergführer
bei einer solchen privaten Unternehmung nicht automatisch
für die Folgen eines Unfalles haftet, zeigt der vorliegende,
noch nicht rechtskräftig entschiedene Fall. ...
- recht

pisten, varianten und lawinen. 1/05
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
"Die Berge sind ein rechtsfreier Raum" - dieser Satz gilt schon
lange nur mehr sehr eingeschränkt. So gibt es kaum eine Aktivität
im alpinen Raum, in welche die Justiz nicht eingreift. Dies
allerdings weniger durch die Gesetzgebung als vielmehr durch
die Rechtsprechung. Während die Benützung der Schipisten durch Schifahrer und Snowboarder weitgehend
durch die FIS-Regeln und die Pistenordnungen geregelt ist, gibt es solche Regeln ....

freiheit aufzubrechen wohin man will. 1/05
von Vescoli Annegret
von Vescoli Annegret
"In Anbetracht der aktuellen Witterungsbedingungen und des momentanen Zustands der Schneedecke, in Anbetracht der hohen
Wahrscheinlichkeit von Lawinenabgängen, in Anbetracht der Notwendigkeit, jegliche sportliche Betätigung außerhalb der präparierten
Skipisten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verbieten, VERBIETET der Bürgermeister mit gegenständlicher Verordnung
das Skifahren außerhalb markierter Pisten, Skitouren und Bergwanderungen. ...

der 7. sinn. 4/04
von Geyer Peter
von Geyer Peter
Der ganze Mensch entscheidet - aber wie? Die Frage nach dem wie könnten wir einfach
ignorieren und uns ersparen, wenn es ausschließlich Entscheidungen mit richtigen Resultaten
gäbe. Leider ist dies nicht so und wir sollten hinterfragen, mit welchen "Werkzeugen" wir
urteilen, entscheiden und wie sie bestmöglich einzusetzen sind. Zum Einstieg eines meiner
tiefsten Erlebnisse, was diese Thematik betrifft: ...
- recht

mizzi langer urteil. 2/04
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Immer häufiger wird der Alpenverein mit Fragen zur Haftung
für etwaige Unfallfolgen auf gewachsenen Kletterfelsen
konfrontiert - und mit der Angst der Grundeigentümer vor
rechtlicher Verantwortung nach einem Unfall.
Ein Zivilverfahren vor dem Landesgericht Wien, welches durchaus
als Musterverfahren bezeichnet werden kann, hat nun
erstmals klargestellt, dass diese Sorge unbegründet ist. In der
Regel scheidet eine Haftung des Grundeigentümers aus. ...
- sportklettern
- recht

flying fox. 2/03
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Unfallort: Weißsee Staumauer, Rudolfshütte:
Kürzlich wurde ein Rechtsstreit durch den Obersten Gerichtshof
entschieden, der einen weiteren Schritt in Richtung Verschärfung
der Haftung eines Alpinveranstalters setzt. Involviert bzw. beklagt
waren ein alpiner Verein als Veranstalter sowie ein staatlich
geprüfter österreichischer Berg- und Schiführer.
Andreas Ermacora, in dieser Rechtssache Vertreter des Bergführers
und des Veranstalters, über den Verlauf ...

die zukunft nach jamtal. 4/02
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Der Jamtalunfall am 28.12.1999 war Anlass für zwei Gerichtsverfahren,
die in der Öffentlichkeit großes Interesse erregten. Während der
Strafprozess am Innsbrucker Landesgericht mit einem Freispruch für
die Bergführer endete, hat im Zivilverfahren das Oberlandesgericht
(OLG) München der Klage auf Schadenersatz gegen den DAV Summit
Club dem Grunde nach stattgegeben. Zu dieser vielbeachteten Entscheidung
und deren Konsequenzen für die Zukunft ...
- recht

angst vor der justiz. 2/02
von Wallner Robert
von Wallner Robert
Egal ob ehrenamtlich oder professionell, Sorge und Angst vor rechtlichen
Konsequenzen nach einem Unfall gehören zu den ständigen
Begleitern von Bergsportführern. Tendenz steigend. Kann der analytische
Blick auf die realen Verhältnisse helfen, dieser Angst die
Schärfe zu nehmen? Robert Wallner, begeisterter Allround-Bergsteiger
und ehemaliger Alpin-Staatsanwalt am Landesgericht Innsbruck,
unternimmt einen Versuch. ...
- recht

klettern verboten!?. 3/01
von Hinteregger Monika
von Hinteregger Monika
Die steigende Beliebtheit des Klettersports und die Verlagerung des
Felskletterns in Gebiete unterhalb der Baumgrenze führt zunehmend
zu Nutzungskonflikten zwischen Kletterern und privaten Grundbesitzern
(Eigentümern und Pächtern) und Jagdpächtern. Eine echte und
dauerhafte Lösung dieser Konflikte soll und kann nur in gegenseitiger
Rücksichtnahme und auf partnerschaftlichem Wege gefunden werden. ...
- sportklettern
- recht

freies seilende vor gericht. 3/01
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Es ist gut zwei Jahre her, als das Team rund um Robert Renzler im
Rahmen der „Kletterscheinaktion“ die zwölf Kletterregeln des Alpenvereins
formulierte und durch entsprechende Publikationen der
Öffentlichkeit bekannt machte. In Berg&Steigen 1 und 2/2000 wurden
sie ausführlich beschrieben. Dieser Beitrag soll nun deutlich
machen, wie schnell es geht, bis von Experten formulierte Regeln zu
Standards werden und wie schnell diese Standards dann ...

... wer die sorgfalt ausser acht lässt. 1/01
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
In diesem dritten Beitrag soll versucht werden, dem Bergsportführer
in der Extremsituation nach einem Unfall allgemeine praktische
Ratschläge zu erteilen, um im Fall des Falles gerüstet zu sein. Die
Krisen-Management-Einrichtungen, die in jüngster Zeit für Bergsportführer
entstanden sind, bilden den zweiten Schwerpunkt dieses Beitrages. Unfälle unter Beteiligung
vonehrenamtlichen Vereinsführernoder Profiführern sind von derAnzahl her sehr gering. ...
- recht

... wer die sorgfalt ausser acht lässt. 4/00
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Während in der letzten Ausgabe allgemein über die strafrechtliche
Beurteilung von Alpinunfällen berichtet wurde, geht es diesmal um
den Ablauf eines Straf- und Zivilverfahrens vom Unfall bis zur Verurteilung
oder Einstellung. Der Beitrag soll zeigen wie ein „Akt“ entsteht
und dem Leser einen Einblick in die oft unüberschaubaren
Abläufe geben. Als Anlassfall wird ein Lawinenunfall unter Führung
eines ehrenamtlichen Vereinsführers angenommen: Durch die Lawine wurden ...
- recht

alpenverein notfall hotline. 3/00
von Larcher Michael
von Larcher Michael
Es waren die großen Unfallereignisse und Katastrophen der letzten
Jahre, die deutlich aufzeigten, wie wichtig und notwendig - neben
Ausbildungsangeboten für Prävention und Unfallmanagement – eine
professionelle Betreuung der verantwortlichen Führer nach einem
Unfall sein kann. Höchste Zeit also, unseren Bergsportführern eine
Servicestelle einzurichten, die ihnen dann, wenn einmal etwas
schiefgeht, optimale Beratung und bestmögliche Betreuung ...
- recht

... wer die sorgfalt ausser acht lässt. 3/00
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Viele Bergführer, ob ehrenamtlicher Vereinsführer oder Profiführer,
glauben mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, wenn bei einer
Tour einer seiner Gruppe zu Schaden kommen sollte. Dass dies
grundfalsch ist, soll in diesem und den folgenden Beiträgen erläutert
werden. Denn: Bis ein verantwortlicher Führer von einem österreichischen
Gericht rechtskräftig verurteilt wird, müssen viele rechtliche
Hürden genommen werden. ...
- recht

wer haftet für klettersteige und klettergärten?. 2/00
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Unfälle auf Klettersteigen und in Klettergärten sind zum Glück selten,
dennoch stellt sich auch in diesem Bereich die Frage nach der Haftung.
Im folgenden Beitrag soll erklärt werden, welche Probleme
auftreten können, wann eine Haftung gegeben ist, wer haftet und
welche Punkte zu berücksichtigen sind. Ein Klettersteig oder ein Kletter-garten
ist ein Weg im Sinne des§ 1319 ...

vor dem gesetz. 1/00
von Ermacora Andreas
von Ermacora Andreas
Ein großer Erfolg wurde das im Kühtai abgehaltene 3-tägige Seminar des Oesterreichischen und Deutschen
Alpenvereins. Vom Alpinreferat des OeAV mustergültig organisiert, wurden den anwesenden Juristen
in insgesamt 12 Vorträgen die Themen „Reduktionsmethode“, „Sicherung auf Schi-Hochtouren“, „Haftung
der Lawinenkommissionen“ und „der Führer aus Gefälligkeit“ näher gebracht und bei den täglich unternommenen
Schitouren aufgezeigt, ...
- recht

im namen des volkes. 1/00
von Gabl Karl
von Gabl Karl
Am 19.3.1996 stürzte ein junger deutscher Schifahrer am Berglasferner
in den Stubaier Alpen in eine Gletscherspalte. Er war Mitglied
einer 6-köpfigen Gruppe, die im Rahmen eines Aufbaukurses
„Schihochtouren“ unter der Führung eines Bergführers über den
Berglasferner auf das Wilde Hinterbergl aufstieg und anschließend
bei schönem Wetter und guter Sicht über diesen Gletscher abfuhr.
Weder beim Aufstieg noch bei der Abfahrt wurde ein Seil verwendet. ...

das berglasferner-urteil. 1/00
von Larcher Michael
von Larcher Michael
Berg&Steigen sprach mit dem ermittelnden Staatsanwalt Robert
Wallner und dem Rechtsanwalt Andreas Ermacora, Rechtsreferent
des OeAV. Ermacora und Stefan Beukle, Rechtsreferent des DAVSummit
Club, verteidigten im Strafverfahren den Bergführer.Herr Wallner, der tödliche Spalten-sturz am
Berglasferner zog einrecht langwieriges Strafverfahrennach sich. Im ersten Rechtsgang ...
- schihochtour
- recht