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Wildruhezonen und die Wegefreiheit – Wie (damit) umgehen? (Hochschwabperlen)

Alpenverein Austria

Wildruhezonen und die Wegefreiheit – Wie (damit) umgehen?

Das Gebiet des Hochschwabs - B. Gamillscheg

Ein Beitrag von Agnieszka Zablocki, Mitglied der Gruppe Natur- und Umweltschutz des Alpenvereins Austria. Februar 2019

Der Hochschwab bietet Bergsteigern, Kletterern, Mountainbikern sowie Wanderern mehr als 100 Gipfel und 40 Täler zum Erkunden. Neben seiner Funktion als Sport- sowie Erholungsgebiet ist der Hochschwab zudem eine der größten Trinkwasserquellen Europas und beherbergt zugleich eine der vielfältigsten Wildbestände der Ostalpen (Hochsteiermark 2019). So zählen zu den Bewohnern des Hochschwabs u.a. Adler, Birk- und Auerhähne, Bergdohlen, Schneehühner, Murmeltiere, Steinböcke, Berg- und Feuersalamander sowie Alpenmolche. Im gämsenreichsten Gebiet Europas ist es zudem sehr wahrscheinlich, diese Wildtiere beim Bergsteigen anzutreffen. Bei der Begegnung zwischen Mensch und Wildtier stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit zwischen der Wegefreiheit und der Etablierung von Wildruhezonen. Da Steiermärkische Jagdgesetzt spricht in §51 von Wildschutzgebieten. Die „Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des Jagdausübungsberechtigten im Bereich von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereich von Brut- und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes nach Anhörung des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen zum Zwecke der Ausweisung von Wildschutzgebieten verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerlässlich ist.“ Diese Wildschutzgebiete dürfen ausschließlich auf Straßen Wegen betreten werden, die der allgemeinen Benützung dienlich sind. Dazu gehören ausgewiesene Wanderwege, Skitourenrouten, Skiabfahrten sowie Langlaufloipen (Steiermärkisches Jagdgesetz 1986; Stock 2013). Solche Anordnungen, die den Interessen der Jagdberechtigten bzw. der Alpwirtschaft dienen, schränken somit in der Steiermark (sowie in Kärnten) die gesetzlich festgeschriebene Wegefreiheit ein. Die „Wegefreiheit im Bergland“ ist seit 1975 im Forstgesetz geregelt und beinhaltet „das Recht, unverbaute Landschaft frei und unentgeltlich zu betreten“ (Kapelari 2005). Durch bessere Ausrüstungen sowie durch die Vielfalt an alpinen Sportarten (Schneeschuhwanderungen, Skitouren, Freeriding, Klettern, Gleitschirmfliegen, usw.) beansprucht der Bergliebhaber einen größeren Raum für sich. Im Sinne der Wildtiere wird daher über eine Ausweitung von Wildruhezonen diskutiert, um den Wildtieren ihren benötigten Lebensraum zu gewährleisten. Dieser Ansatz ruft ebenso Kritiker auf den Plan, die in der Etablierung sowie Ausweitung von Wildruhezonen mehrheitlich Jagdinteressen sehen. Viele Touristenregionen (z.B. Schladming) reagieren auf diese Diskussion, in dem sie beispielsweise durch Karten mit eingezeichneten Wildruhezonen Bergliebhaber sensibilisieren und darauf hinweisen, bei Touren besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Das Land Salzburg hat die Diskussionen dazu genutzt und eine Initiative mit dem Namen „RespekTIERE Deine Grenzen“ gegründet. Neben der Sensibilisierung sowie Aufklärung zum Thema Wildruhezonen bietet die Initiative eine interaktive Karte mit eingezeichneten Zonen, an der sich jeder Tourengeher orientieren kann (RespekTIERE Deine Grenzen 2019). Auch der Alpenverein ist in dieser Hinsicht tätig und hat eine Broschüre zur „Besucherlenkung im Alpintourismus“ herausgegeben, in der man sich als Bergliebhaber über verschiedenste Projekte sowie Good Practices eines nachhaltigen und umweltschonenden Verhaltens am Berg bezüglich Skitouren, Schneeschuhwandern, Variantenfahren, Wandern, Klettern und Bergsteigen informieren kann (Alpenverein Österreich 2019).

Quellen:

Alpenverein Österreich. Good Practices der Besucherlenkung im Alpintourismus. -https://www.alpenverein.at/portal/natur- umwelt/publikationen/liste_AROs_PDF/34_goodpractices_besucherlenkung.php

Hochsteiermark (2019). Rund um den Hochschwab. Abgerufen Februar 2019 unter -https://www.hochsteiermark.at/de/regionen/rund-um-den-hochschwab.html.

Kapelari, P. (2005). Betretungseinschränkungen nach den Jagdgesetzen in Österreich – Notwendigkeit oder Rückschritt? Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt, 70, 61-72.

RespekTIERE Deine Grenzen (2019). Ruhezonen-Karten. Abgerufen Februar 2019 unter-https://www.respektieredeinegrenzen.at/die-initative/ruhezonen-karte/

Steiermärkisches Jagdgesetz (1986). Landesrecht konsolidiert Steiermark: Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, Fassung vom 12.02.2019. Abgerufen Februar 2019 unter -https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000850.

Stock, W. (2013). Berg frei – Weg frei? Ein Leitfaden für alle, die in ihrer Freizeit in der Natur unterwegs sind. Herausgeber: Naturfreunde Österreich. Abgerufen Februar 2019 unter -https://www.oberoesterreich.at/uploads/tx_ooeneucat/Wegerechtbroschuere.pdf

 
 
 

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