Auf Grund der von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck für alle Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck verhängten Waldbrandschutz-Verordnung muss das Sonnwendfeuer für heuer abgesagt werden! Nachfolgend haben wir den § 1 Schutzmaßnahmen aus dieser Verordnung angeführt.
§ 1 Schutzmaßnahmen
(1) in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefärdungsbereichen ist jeglichens Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefärdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhälnisse das Übergreifen eines Bodenfeueres oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Genaueres siehe www.steinbach-attersee.at.