Neuerschließungen von Klettergärten werden in Zukunft bewilligungspflichtig
Derzeit wird von Seiten der OÖ Landesregierung an einer Novellierung des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes aus dem Jahr 2001 gearbeitet. In der neuen Fassung wird es einige Regelungen geben, die für die Zukunft des Klettersportes in Oberösterreich weitreichende Auswirkungen haben könnten. Konkret ist in Oberösterreich - als bis jetzt einzigem Bundesland - zukünftig eine naturschutzrechtliche Bewilligung für die Neuanlage von Klettergärten und für die Errichtung von Klettersteigen notwendig. Bisher war diese lediglich für die Errichtung von Klettersteigen oberhalb einer Seehöhe von 1200 m und für Klettergärten in verordneten Schutzgebieten notwendig.
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