Oesterreichischer Alpenverein
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Alpinbergung vom Kressenberg.

AWS Alpenverein Weltweit Service

Änderungen im WELTWEIT SERVICE per 1. Jänner 2012:

 

Folgende Ändeurngen im Rahmen des Alpenverein Weltweit Service gelten ab 2012:

 

  • Europa-Rechtschutzversicherung: Erhöhung des Versicherungsschutzes per 1. Jänner 2012 auf € 35.000,-- (bisher: € 32.703,--)
  • KNOX-Versicherungsmanagement GmbH.: Der Versicherungspartner ist umgezogen - hier sind seine neuen Kontaktdaten:

KNOX-Versicherungsmanagement GmbH.

Bundesstraße 23
6063 Rum
Tel. 0512/238 300
Fax 0512/238 300-15
E-Mail:
AV-service@knox.co.at

Die aktuelle Broschüre "Alpenverein Weltweit Service"
(Stand 1. Jänner 2012) ist als pdf-Datei auf der AV-Homepage unter dem Link "Vorteile" bzw. "Service" zu finden (Link), ebenso die mit den neuen Kontaktdaten von KNOX-Versicherungsmanagement ergänzte Schadenmeldung (Link). Beides ist auch als Druckversion erhältlich.

Des weiteren gibt es ab sofort eine Ausfüllhilfe zur Schadenmeldung
für Bergungs-, Rückhol- und Heilbehandlungskost (Link).

 

 

Änderungen im WELTWEIT SERVICE per 1. Jänner 2011:

Ab 1. Jänner 2011 gelten die folgenden, verbesserten Versicherungsleistungen für das Alpenverein Weltweit Service:

 

· Bergungskosten bis EUR 25.000,--
(bislang EUR 22.000,--)

· medizinische Heilbehandlungskosten
(inkl. Transportkosten) im Ausland EUR 10.000,--
(bislang EUR 7.500,--),

· davon für ambulante Heilbehandlungen EUR 2.000,-- (bislang EUR 1.500,--)

· für die ersten acht Wochen einer jeden Auslandsreise (bislang sechs Wochen)

 

Die neue Broschüre über den Versicherungsschutz (Stand 1.1.2011) findest du auch als Download hier.
AWS-Leistungsumfang (bis 31.12.2010)

· Bergungskosten (inkl. Hubschrauber) bis zu EUR 22.000,-
nicht nur für alle Bergsportarten, sondern für fast alle weiteren Sportarten wie z.B. Mountainbiken, Reiten, Schwimmen, Tauchen (Rettung aus Wassernot) etc.

 

· Rückholkosten (inkl. Ambulanzjet) aus dem Ausland bei Unfall und Krankheit ohne Summenbegrenzung
Kostenersatz bei Krankenhausaufenthalt im Ausland bis zu EUR 7.500,-.

· Verlegungskosten von Verletzten und Überführungskosten von Verstorbenen im Inland, wenn eine Bergung vorausgegangen ist.

 

· Europa-Haftpflichtversicherung für folgende Sportarten bis EUR 2.180.186,-: Wandern, Bergsteigen, Klettern, Schilaufen, Schitourengehen, Snowboarden, Wildwasserpaddeln, Canyoning, Mountainbiken und hobbymäßiges Sportradfahren.

 

· Europa-Rechtsschutzversicherung bis EUR 32.703,-
für die oben genannten Sportarten.

Haben Sie gewusst, dass

· zwei Drittel der Schadensereignisse im Jahre 2004 auf das Inland entfielen?

 

· aufgrund der gesetzlichen Situation in Österreich Bergungskosten generell nicht von der Sozialversicherung* gedeckt sind und daher der Geborgene diese Kosten in jedem Fall selbst zu tragen hat, obwohl der Hubschrauber in den allermeisten Fällen nicht vom Geborgenen selbst, sondern von Dritten alarmiert wird (z.B. Hüttenwirt, Liftpersonal, Bergrettung etc.)?

 

· sich über die Hälfte der Unfälle 2004 auf die Bereiche „Bergwandern und Schifahren“ bezog?

 

Beispiel aus der Praxis:

 

Ein 82-jähriger Pensionist unternimmt mit seiner Frau einen Spaziergang auf einer Forststraße im Nahraum von Innsbruck. Nach ca. einer halben Stunde bekommt er Herzbeschwerden und verständigt über die Notrufnummer die Rettungsleitstelle. Obwohl er dezidiert nach dem Notarztwagen und nicht nach einem Hubschrauber verlangt, wird dieser von der Rettungsleitstelle angefordert. Da der Hubschrauber den Patienten zunächst nicht orten und überdies im Waldgebiet nicht landen kann, muss sich dieser auf eine Lichtung begeben, wo er schließlich aufgenommen wird.

Der anschließende Check im Spital verläuft Gott sei Dank für den Patienten gut und er kann noch am selben Tag nachhause gehen. Die Kosten für den Einsatz betragen EUR 4.456,- und werden vom ALPENVEREIN WELTWEIT SERVICE übernommen.

 

· eine Hubschrauberbergung in Österreich im Durchschnitt EUR 3000,- kostet?

(pro Flugminute inkl. Nebenkosten ca. EUR 72,-)

 

· das AWS Unfall und Krankheit absichert?

 

Beispiel aus der Praxis:

 

Eine 74-jährige Pensionistin aus Niederösterreich unternimmt eine dreitägige Busreise nach Budapest. Bei der Besichtigung der Stadt stürzt sie auf einem Treppenabsatz und bricht sich den Unterschenkel. Sie muss drei Tage stationär in einer örtlichen Klinik behandelt werden und wird dann mit einem Ambulanzfahrzeug nach Hause gebracht. Die Kosten für den Heimtransport sind von der gesetzlichen Sozialversicherung nicht gedeckt und betragen EUR 1.048,-. Dieser Betrag und ebenso jener Teil der Kosten für den Spitalaufenthalt, der von der Sozialversicherung nicht ersetzt wird, trägt das AWS.

 

Wichtig: Die Rückholkosten sind nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit gedeckt!

(z.B. Blinddarmdurchbruch während eines Badeurlaubs in der Türkei)

· AV-Mitglieder auch bei KFZ-Unfällen im Ausland durch das AWS versichert sind?
Anmerkung: Die Sozialversicherung bezahlt generell keine Rückholkosten bei Unfällen oder Krankheit im Ausland! Das AWS deckt:

 

-        Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und Krankenhauskosten bis EUR 7.500,-

-        Heimtransport ohne Summenbegrenzung

 

· auch beitragsfreie Mitglieder den vollen Versicherungsschutz des AWS in Anspruch nehmen können?
(z. B. Kinder, Schüler, Lehrlinge oder Studenten im Familienbeitrag)


Beispiel aus der Praxis:


Im Sommer 2005 verletzt sich ein 16-jähriges Mädchen während eines Urlaubs mit einer Jugendgruppe in Kroatien beim Trampolinspringen schwer an der Wirbelsäule. Die Erstversorgung erfolgt im örtlichen Krankenhaus, anschließend wird die Verletzte mit dem Ambulanzjet in Begleitung einer der Betreuer in ein österreichisches Krankenhaus überstellt. Die Kosten für die Erstversorgung und den Heimtransport belaufen sich auf über 10.000 € und werden vom ALPENVEREIN WELTWEIT SERVICE getragen.

 

· Schüler bei Schulveranstaltungen wie Schullandwochen, Sportwochen, Wandertage etc. ebenfalls versichert sind?
(Dafür werden über die Schulen oft eigene Versicherungen angeboten. Alpenvereinsmitglieder können sich diese „sparen“.)

 

· beim vermeintlichen Argument „Mehrfachversicherung“(z.B. über Kreditkarten) oft das Kleingedruckte nicht beachtet wird?

Achtung: Es gibt Kreditkarten mit, aber auch ohne Versicherungsschutz (d.h. nur für Geldtransaktionen). Der Aufpreis für den Versicherungsschutz beträgt bei den gängigen Kreditkarten EUR 36,-.

Die Versicherungsleistungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob die Reisekosten mit der Kreditkarten bezahlt wurden (umfangreicherer Versicherungsschutz) oder nicht.

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz nur dann gegeben, wenn – je nach Karte – mindestens zwei oder drei Monate vor dem Unfall eine Geldtransaktion durchgeführt wurde.

 

Beispiel aus der Praxis:

 

Ein 14-jähriger Jugendlicher stürzt beim Schifahren und erleidet einen Oberschenkelbruch. Er wird von der Schipiste ins Krankenhaus geflogen und dort behandelt. Die Mutter, die Mitglied beim Alpenverein ist, reicht die Rechnung bei ihrer Kreditkartenversicherung ein und ist höchst erstaunt, als diese die Übernahme der Kosten ablehnt, obwohl im Prospekt eine Bergungsversicherung angeführt war. Die Begründung lautet: „... da der Unfallort weniger als 20 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt ist, wurde im Sinne der Bedingungen keine Reise angetreten.“ Reiseversicherungen gelten eben nur beim Antritt einer Reise, welche bei manchen Versicherungen dadurch definiert ist, dass mindestens eine Übernachtung erfolgen oder eben eine bestimmte Entfernung zum Wohnort gegeben sein muss.

Die Kosten von EUR 3.037,- werden vom ALPENVEREIN WELTWEIT SERVICE übernommen.

 

· Reiten oder Mountainbiken abseits öffentlich befahrbarer Straßen (z.B. Forststraßen) versichert ist?

 

Beispiel aus der Praxis:

Ein 15-jähriges Mädchen stürzt während eines Urlaubs in Österreich beim Reiten auf einem Waldweg vom Pferd. Dabei zieht es sich schwere Wirbelverletzungen zu. Da eine Zufahrt mit dem Rettungsauto nicht möglich ist, erfolgt die Rettung über den Hubschrauber. Die Kosten in Höhe von EUR 2.480,- werden vom AWS übernommen. Nach einigen Tagen Aufenthalt im Bezirkskrankenhaus wird das Mädchen mit dem Ambulanzfahrzeug ins Heimatkrankenhaus nach Wien überstellt. Auch diese Kosten in der Höhe von EUR 976,-, die von der gesetzlichen Sozialversicherung ebenfalls nicht gedeckt sind, werden vom AWS bezahlt.

 

Inlandsverlegungen sind dann versichert, wenn eine Bergung vorausgegangen ist. Ähnliche Unfälle gibt es sehr häufig beim Mountainbiken.

 

·  eine der günstigsten Reiseversicherungen, die in etwa dem ALPENVEREIN WELTWEIT-SERVICE entspricht, für eine Familie für die Dauer von sechs Wochen ca. EUR 118,00 kostet?

 

· eine Mitgliedschaft beim Alpenverein für denselben Zeitraum (unabhängig von der Kinderanzahl) nur EUR 9,03 kostet?

 



*   Bezahlt wird bei Schwerstverletzten lediglich eine Pauschale von ca. EUR 850,-, die den theoretischen Anteil von der nächstgelegenen Straße bis ins Krankenhaus abdecken soll. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen in jedem Fall vom Patienten bezahlt werden.

 

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