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Drohnen im Gebirge: Was du wissen musst (Drohnen im Gebirge: Was du wissen musst)

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Drohnen im Gebirge: Was du wissen musst

Zusammengestellt von Josef Pichler, erschienen im Bergauf-Magazin 04.2018

Die Zahl der im Umlauf befindlichen Drohnen steigt rasant. Daher informiert der folgende Artikel über rechtliche Aspekte der Drohnennutzung und geht neuen Trends wie auch Innovationen nach. Zudem haben wir Statements der ÖAMTC-Flugrettung, des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW) und des Österreichischen Alpenvereins zu diesem Thema eingeholt.

Drohnenflug. Foto: M.Ablingerzoom

Rechtliche Aspekte der Drohnennutzung

Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte ÖAMTC 

In Österreich gibt es klare Regeln für den Betrieb von Drohnen. Unabhängig von Größe, Einsatzzweck oder Fluggeschwindigkeit gilt stets der Grundsatz, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen. Bei Annäherung von bemannten Luftfahrzeugen wie Flugzeugen oder Helikoptern ist die Drohne unverzüglich zu landen. In der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen und vielen Naturschutzgebieten herrscht generelles Flugverbot. Wo sich diese Flugverbotszonen bzw. Einschränkungen befinden, erfährt man z. B. auf der ÖAMTC Drohnen-Info-App

In Österreich dürfen nur Spielzeugdrohnen ohne Bewilligung bis maximal 30 Meter Höhe fliegen. Als Spielzeug gelten Drohnen, wenn sie beim Gebrauch maximal 79 Joule (§ 24d Luftfahrtgesetz) Aufprallenergie entwickeln. Bei der Berechnungsformel kommt es auf das Gewicht, die Höhe und die Geschwindigkeit an. Bei einer Drohne mit z. B. 430 Gramm darf – im statischen Flugbetrieb – ca. 18 m hoch geflogen werden, um noch unter den 79 Joule zu bleiben. Mit zunehmendem Gewicht verringert sich dann die maximale Flughöhe. Überschreitet man diese Grenze, unterliegen die Fluggeräte den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes und benötigen eine Betriebsbewilligung bei der Austro Control und eine Haftpflichtversicherung. Die Betriebsbewilligung kostet ca. 330 Euro und wird für ein Jahr erteilt. Auch mit einer Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde darf man Drohnen nur über unbebautem und unbesiedeltem Gebiet fliegen, daher ist es auch nicht gestattet, die Anwesen der Nachbarn zu erkunden. 

Bei Verletzung des Luftfahrtgesetzes drohen Strafen bis 22.000 Euro, zusätzlich können sich Anrainer mit einer Besitzstörungsklage gegen ungebetenen Besuch von oben wehren. Außerdem dürfen fremde Personen nie absichtlich gegen deren Willen gefilmt oder fotografiert werden. Wir appellieren hier vor allem an die Vernunft und den gesunden Menschenverstand, schließlich will man ja selbst auch nicht von einer fliegenden Kamera belästigt werden. Man sollte sich auf alle Fälle vor dem Kauf intensiv überlegen, wofür man die Drohne verwenden will und welche rechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Einsatzzweck gelten. Der ÖAMTC bietet dazu Drohnen-Flugtrainings an den Standorten der Fahrtechnik an, wo man sich in Theorie und Praxis mit den Fluggeräten und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen kann. Außerdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass neben den Kosten für die Anschaffung der Drohne für Betriebsbewilligung und Versicherung zusätzlich noch fast 400 Euro pro Jahr anfallen können.

Drohnenflug OEAMTC. Foto: ÖAMTC/Wurnigzoom
Lawinenereignis im Bereich der Arzler Alm (Innsbruck), kartiert mit Hilfe einer Drohne. Foto: BFWzoom
Lawinenereignis im Bereich der Arzler Alm (Innsbruck), kartiert mit Hilfe einer Drohne. Foto: BFW

Statement der ÖAMTC-Flugrettung

Klaus Egger, Flight Safety Officer, ÖAMTC-Flugrettung

Fakt ist, dass die Anzahl der Drohnen österreichweit rasant ansteigt. Fakt ist auch, dass die ÖAMTC-Flugrettung Einsätze in jeder Region Österreichs – ganz gleich ob im urbanen oder alpinen Bereich – fliegt. Für die Christophorus-Piloten sind diese Fluggeräte allerdings schwer erkennbar. Ihre schlechte Sichtbarkeit aufgrund ihrer geringen Größe und der oftmals dezenten Farbgebung erschwert ein Ausweichen in der Luft. Zudem sind Drohnen klein und wendig und kreuzen mitunter auch die Flugbahn der Notarzthubschrauber, wenn sie bei Notfalleinsätzen in den Bergen oder auf Straßen, Parkplätzen, Sportflächen und Wiesen landen. 

Trotz ihrer geringen Masse können sie nämlich, bedingt durch ihre kinetische Energie, einen Helikopter gefährden und im ungünstigsten Fall auch zum Absturz bringen. Cockpits bestehen zum größten Teil aus Plexiglas, das nur bedingt widerstandsfähig gegen Kollisionen mit kleinen fliegenden Teilen ist. In erster Linie geht es darum, Drohnen sicher und effizient in den Luftraum zu integrieren. Drohnenpiloten tragen für ihre eigene Sicherheit und auch für die Sicherheit anderer ein großes Maß an Verantwortung. Die ÖAMTC Drohnen-Info-App stellt Drohnenpiloten die notwendigen Informationen – auch zu Gebieten und Höhen in denen man ohne Genehmigung nicht fliegen darf – kompakt und übersichtlich zur Verfügung.

Statement des BFW

Marc Adams, BFW, Innsbruck

Aus wissenschaftlicher Sicht eröffnen Drohnen vollkommen neue Möglichkeiten für die Erhebung von Daten aus der Luft. Aufgrund ihrer flexiblen Einsetzbarkeit und geringen Anschaffungskosten schließen sie die Lücke zwischen bemannter Luftfahrt und bodengestützten Aufnahmen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Vielfalt der verfügbaren Sensoren: Diese reichen von hochauflösenden Tageslicht- oder Thermalkameras bis hin zu speziellen Instrumenten für die Messung von Gaskonzentrationen.

Bei der Erhebung von Luftbildern mittels Drohnen können aufgrund der niedrigen Flughöhe Bodenauflösungen im Millimeterbereich erzielt werden. Damit können kleinste Veränderungen, etwa das Verfärben von Kiefernnadeln aufgrund von Schädlingsbefall, über Flächen von mehreren Hektar systematisch erfasst werden. 

Neben den rasanten Entwicklungen in der Drohnentechnologie haben auch große Fortschritte in der Datenprozessierung zum sprunghaften Anstieg von wissenschaftlichen Drohneneinsätzen beigetragen: Während die seit Jahrzehnten etablierte klassische Photogrammetrie (Anm.: Verfahren zur Bestimmung der dreidimensionalen Form oder räumlichen Lage eines Objekts aus Fotografien) teure Großformatkameras benötigt, erzielen neue Algorithmen vergleichbare Resultate mit handelsüblichen Digitalkameras.

In der Naturgefahrenforschung werden Drohnen seit einigen Jahren unter anderem zur Dokumentation von Ereignissen eingesetzt. Ein aktuelles Beispiel: Im Jänner 2018 kartierte das BFW ein Lawinenereignis im Bereich Arzler Alm auf der Innsbrucker Nordkette mit einer Drohne. Dazu wurden über einer Fläche von ca. 60 Hektar 800 Serienbilder aufgenommen und photogrammetrisch prozessiert. So entstanden ein geometrisch entzerrtes Luftbild und ein Abbild der Höhe der überflogenen Fläche. Der Vergleich von Sommer- und Winterdaten resultierte in einer Schneehöhenkarte der Lawinenablagerung.

 

Statement des Alpenvereins

Josef Pichler, Mitarbeiter des Alpenvereins in der Abteilung Raumplanung und Naturschutz

Alpenverein und Drohnen? Drohnen sind gefragt, dank fortschreitender Technik einfach bedienbar und ebenso unaufwendig wie kostengünstig zu erwerben. Die Geschäftsstelle des Alpenvereins ist auf vielen Ebenen mit dieser Thematik konfrontiert: Regelmäßig gibt es Anfragen, ob der Gipfelsieg per Drohne gefilmt werden oder ob der Grundbesitz des Alpenvereins im Nationalpark Hohe Tauern im Auftrag der Wissenschaft per Drohne erkundet werden darf. 

Diese Beispiele veranschaulichen die differenzierte Haltung des Alpenvereins zur Drohnennutzung: Sie hängt vom Verwendungszweck ab! Der Alpenverein steht innovativen Nutzungsansätzen von Drohnen offen gegenüber, wenn diese zum Beispiel wissenschaftlich oder rettungstechnisch begründet sind oder die nachhaltige Hüttenversorgung unterstützen. Professionelle Anwendungen von Drohnen können die Funktionäre in ihren Tätigkeiten unterstützen, indem Steinschlagherde bei alpinen Steigen kontrolliert werden können. Selbstdarstellerische Drohnenanwendungen wie das Gipfelselfie sieht der Alpenverein durchwegs kritisch, da hier durch Menschen und Wildtiere (etwa durch Kollisionen, Absturz, Ablenkung oder Lärm) gestört oder gefährdet werden können. 

Daher der Appell an alle Funktionäre und Mitglieder: Das Naturerlebnis und die Sicherheit anderer Bergsporttreibender, die Unversehrtheit von Flora und Fauna darf durch die private Drohnennutzung nicht beeinträchtigt werden. Bei vereinsinternen Drohnenanwendungen achten wir auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und nutzen die Technik umsichtig, um die Integrität der Bergwelt zu bewahren.

 
 
 
 

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