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Struktur der Alpenkonvention (Struktur der Alpenkonvention)

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Struktur der Alpenkonvention

Alpenkonvention Organigrammzoom

Vorsitz führende Länder

Seit Beginn der Arbeiten an der Alpenkonvention haben folgende Länder den Vorsitz bei Alpenkonferenz und Ständigem Ausschuss inne gehabt:

Zeitdauer Land = Vertragspartei
1989 Deutschland
1989 - 1991 Österreich
1991 - 1994 Frankreich
1994 - 1998 Slowenien
1998 - 2000 Schweiz
2000 - 2002 Italien
2002 - 2004 Deutschland
2004 - 2006 Österreich
2006 - 2009 Frankreich
2009 - 2011 Slowenien
2011 - 2012 Schweiz
2013 - 2014 Italien
2015 - 2016 Deutschland
2016 - 2019 Österreich
2019 - 2020 Frankreich
2020 - 2022 Schweiz
2022 - aktuell Slowenien

Der Vorsitz geht immer mit dem Tag der Alpenkonferenz an das nächste Vorsitzland weiter.

Alpenkonferenz der Umweltminister

Die zuständigen Minister der Alpenstaaten tagen alle zwei Jahre, um die Protokolle zu unterzeichnen, die Erarbeitung neuer Protokolle zu beschließen oder inhaltliche Veränderungen zu diskutieren sowie den Vorsitz der Alpenkonvention festzulegen. 


Datum Ort
I. Alpenkonferenz: 9.-11. Oktober 1989 Berchtesgaden (D)
II. Alpenkonferenz: 7. November 1991 Salzburg (A)
III. Alpenkonferenz: 20. Dezember 1994 Chambéry (F)
IV. Alpenkonferenz: 27. Februar 1996 Brdo (SLO)
V. Alpenkonferenz: 16. Oktober 1998 Bled (SLO)
VI. Alpenkonferenz: 31. Oktober 2000 Luzern (CH)
VII. Alpenkonferenz: 19. November 2002 Meran (I)
VIII. Alpenkonferenz: 16. November 2004 Garmisch-Partenkirchen (D)
IX. Alpenkonferenz: 9. November 2006 Alpbach (A)
X. Alpenkonferenz: 12. März 2009 Evian (F)
XI. Alpenkonferenz: 8.-9. März 2011 Brdo (SLO)
XII. Alpenkonferenz: 6.-7. September 2012 Valposchiavo (CH)
XIII. Alpenkonferenz: 21. November 2014 Turin (I)
XIV. Alpenkonferenz: 13. Oktober 2016 Herrenchimsee (D)
XV. Alpenkonferenz: 4. April 2019 Innsbruck (AT)
XVI. Alpenkonferenz: 10. Dezember 2020 virtuell
XVII. Alpenkonferenz: 27. Oktober 2022 Brig (CH)

Vertragsparteien

Österreich, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Italien, Monaco, Slowenien, Europäische Union

Beobachter

AEM, Allianz in den Alpen, ALPARC, Arbeitsgruppe Alpen-Adria, Alpenstadt des Jahres, ARGE ALP, CIPRA, Club Arc Alpin (CAA), Euromontana, FIANET, ISCAR, IUCN, Interreg Alpenraum, Pro Mont Blanc, UNEP, WWF

Rahmenkonvention

Bei komplexen Vertragswerken ist es üblich, die Ziele und Spielregeln in einem Rahmenvertrag festzulegen. Die Maßnahmen zur Durchführung des Abkommens werden in den Protokollen vereinbart.

Durchführungsprotokolle

Sie sind das Herzstück der Alpenkonvention. Sie bilden separate Vereinbarungen unter dem Dach der Konvention und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der Ziele in den folgenden Fachbereichen: Berglandwirtschaft, Tourismus, Raumplanung, Verkehr, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Bodenschutz sowie Energie. Die Protokollentwürfe werden von internationalen Arbeitsgruppen unter dem Vorsitz eines Staates erarbeitet und in den Vertragsstaaten einem Begutachtungsverfahren unterzogen.

Ständiger Ausschuss

Ein Ständiger Ausschuss, der aus den hohen Beamtendelegationen der Vertragsparteien besteht, ist als ausführendes Organ eingerichtet.

Alpenkonventionssekretariat

Dieses Sekretariat kann bei Einstimmigkeit von der Alpenkonferenz eingerichtet werden. Es fungiert als Stabsstelle der Alpenkonferenz, des Ständigen Ausschusses, des Vorsitzes und der Vertragsparteien der Alpenkonvention. Mit Beschluss der VII. Alpenkonferenz 2002 wurde der Sitz des Ständigen Sekretariates der Alpenkonvention in Innsbruck (Goldenes Dachl/1. Stock) eingerichtet.

Umsetzung

Die Alpenkonvention soll zukünftig in allen beteiligten Staaten Grundlage der Politik für das Alpengebiet werden und im Rahmen notwendiger Gesetzesanpassungen in die regionale und kommunale Ebene integriert werden. Jedem Staat steht es frei, höhere nationale Standards zu verwirklichen oder beizubehalten.

 
 
 
 

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