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Spannungsfeld Energiepolitik und Gewässerschutz (Spannungsfeld Energiepolitik und Gewässerschutz)

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Spannungsfeld Energiepolitik und Gewässerschutz

Die Wasserkraftnutzung befindet sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessensgruppen und Zielsetzungen. Mitunter stehen sich Ziele der Energie- und Klimapolitik denen der Vorgaben aus Natur- und Gewässerschutz gegenüber.

Wichtige Richtlinien und Rahmenbedingen sowie konkrete Problemstellungen aus Sicht des Alpenvereins werden hier vorgestellt.

Der Grawa-Wasserfall im Stubaital/ c Pelzzoom

Gewässerschutz und Nutzung von Wasserkraft

Wasser ist Leben! Flüsse und Seen stehen wie keine andere Naturressource in einem Spannungsfeld mehrerer konkurrierender Interessen. In Österreich wird der nationale Gewässerschutz im Rahmen des Wasserrechtsgesetz 1959 geregelt. Aber auch auf internationaler Ebene finden sich Regelwerke, die einen weiteren Schutz der heimischen Gewässer bieten bzw. fordern. An prominentester Stelle ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU (kurz WRRL) zu nennen. Diese Richtlinie wurde 2003 in nationales Recht übernommen und verpflichtet damit Österreich zur Einhaltung des grundsätzlichen „Verbesserungsgebotes“ und des „Verschlechterungsverbotes“ sowie zu einer regelmäßigen Berichtslegung über den Zustand der heimischen Gewässerlandschaft. Die WRRL gibt vor, dass alle natürlichen Oberflächengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten ökologischen Zustand“ überführt werden müssen.

[Insgesamt unterscheidet die WRRL fünf Zustandsklassen von „sehr gut“ und „gut“ über „mäßig“ bis hin zu „unbefriedigend“ und „schlecht“. Die Bewertung des Oberflächengewässers basiert auf dem Vergleich des Ist-Zustands mit dem gewässerspezifischen Referenzzustands (= sehr guter ökologischer Zustand).]

Um die Zielvorgaben der WRRL zu erreichen, sind Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Diese Maßnahmen werden alle 6 Jahre in einem Bericht – dem Nationalen Gewässerplan (kurz NGP) – zusammengefasst und an die Europäische Kommission übermittelt. Der aktuellste NGP aus 2015 muss spätestens im Jahr 2021 aktualisiert werden. Zudem sieht die WRRL vor, dass in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der Gewässer durchzuführen ist. Diese Ist-Bestandsanalyse wurde 2013 das letzte mal veröffentlicht und enthält eine Beschreibung der Gewässer, die Erhebung der Belastungen und Eingriffe in Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die Einschätzung des Risikos, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bzw. den Zielzustand zu verfehlen. Der nächste Bericht könnte 2020 oder 2021 folgen.

Angaben aus dieser Ist-Bestandsanalyse aus dem Jahr 2013:

  • 2/3 der natürlichen fließenden Oberflächengewässer weisen ein mögliches oder sicheres Risiko der Zielverfehlung bis 2021 aufgrund morphologischer Veränderungen auf;
  • 70 % der Restwasserstrecken weisen keinen ökologischen Mindestabfluss auf, sind also „Gewässer ohne Wasser“. Das sind umgerechnet ca. 10 % des gesamten Gewässernetzes;
  • 60 % aller Wasserkörper sind nicht durchgängig. Im Schnitt befindet sich auf jedem Flusskilometer mindestens ein Querbauwerk;
  • Lediglich 22,3 % bzw. 14,6 % der natürlichen Oberflächengewässer befinden sich im „guten“ bzw. „sehr guten ökologischen Zustand“ gemäß der WRRL.


Nutzung der Wasserkraft

Um die Kraft des Wassers nutzen zu können, wird hydromechanische Energie – also die Fließenergie oder auch Potentialenergie – von Gewässern in mechanische oder elektrische Energie (Strom) umgewandelt. Dabei sind die Durchflussmenge wie auch die Fallhöhe maßgebend für die Leistung von Wasserkraftanlagen. 

Für die Energiewirtschaft ergeben sich daher zwei primäre Ziele:

  • Schaffung einer möglichst hohen Fallhöhe des nutzbaren Wassers (z.B. durch Aufstau);
  • Maximierung des Durchflusses über die Turbinen (vermehrte Ableitung von Wasser für die Wasserkraftnutzung).

In Summe sind in Österreich mehr als 5.000 Wasserkraftwerke in Betrieb, welche grundsätzlich in Laufkraft- und Speicherkraftwerke unterteilt werden können. Der Umweltdachverband hebt hervor, dass damit mehr als 70 % des österreichischen Wasserkraftpotentials bereits energiewirtschaftlich genutzt werden. Dennoch kann mit der elektrischen Energie aus der Wasserkraft nur ein gewisser Anteil – etwa 1/10 – des Energiebedarfs abgedeckt werden.
Ein weiterer Ausbau der Wasserkraft bedingt daher nur eine geringe Erhöhung der Energiesouveränität. Zeitgleich wird der Zustand der heimischen Gewässer zunehmend schlechter: Wasserbauliche Eingriffe in Flussökosysteme können den Wasserhaushalt nachhaltig beeinflussen, Lebensräume verändern und den Fortbestand bestimmter Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigen. Unterbrechungen des Fließgewässerkontinuums durch Staumauern oder Wehranlagen beeinträchtigen die Durchgängigkeit von Gewässern. Querbauwerke stellen v. a. ein Wanderhindernis für Fische und andere Gewässerorganismen dar. Dies hat Auswirkungen auf den Fischbestand und in Folge auch auf den Gewässerzustand. Der Aufstau von Fließgewässern verändert den Gewässertyp in Richtung stehendes Gewässer. Mit der Verringerung der Fließgeschwindigkeit können u. a. auch Wassertemperatur und Sauerstoffverhältnisse des Gewässers beeinflusst werden.

Völlig entgegengesetzte Grundsatzziele stehen sich daher gegenüber: Ausbau der Wasserkraft oder Erhalt intakter Flussökosysteme? Energie- und Klimaziele oder Stärkung des Gewässerschutzes? Elektrische Energie oder sauberes Wasser und Artenvielfalt? Als bekanntes Instrument eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wasserkraft und Gewässerschutz ist der „Tiroler Kriterienkatalog für Wasserkraft“ zu erwähnen.

Wasserkraftwerke in Österreich (Stand: 2011)  cc ak-umwelt.atzoom

In einem Grundsatzurteil (01.07.2015) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass konkrete Vorhaben, welche die Erreichung der Umweltziele nach Artikel 4 WRRL gefährden, nicht genehmigt werden dürfen. Eine Verschlechterung des Zustands liegt bereits dann vor, wenn sich der Zustand einer Qualitätskomponente nach Anhang V der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn das keine Veränderung der Einstufung des Zustands insgesamt nach sich zieht. Es wurde dahingehend präzisiert, dass jede Verschlechterung einer Qualitätskomponente eine Verschlechterung des Gesamtzustands mit sich bringt (Prinzip: one out, all out). Für in der niedrigsten Kategorie eingeordnete Oberflächenwasserkörper stellt jede Verschlechterung einer Qualitätskomponente eine „Verschlechterung des Zustands“ dar.

Informationen und Downloads: EuGH-Urteil und Pressemitteilung des EuGH

Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan (WWRP) der TIWAG

 Im März 2014 wurde von der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) der Entwurf eines wasserwirtschaftlichen Rahmenplans „Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Großwasserkraftwerksvorhaben Tiroler Oberland – Speicherkraftwerke, Ausleitungskraftwerke am Inn (Rev.Nr. 2)[1]“ (idF kurz WWRP) gem. § 53 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (idF kurz WRG) mit dem Ersuchen um Prüfung dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (idF kurz BMLFUW) vorgelegt, um das öffentliche Interesse ausgewählter Einzelprojekte für sich zu beanspruchen.


Der WWRP Großwasserkraftwerksvorhaben „Tiroler Oberland – Speicherkraftwerke, Ausleitungskraftwerke am Inn“ der TIWAG wurde mit 04. November 2014 vom Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft anerkannt[2].

Die Ziele des gegenständlichen Entwurfes sind die Erhöhung der Stromerzeugung aus Großwasserkraftanlagen im Tiroler Oberland von derzeit 2,8 TWh/a um ca. 1,8 TWh/a durch Errichtung und/oder Erweiterung von Ausleitungs- und/oder (Pump)Speicherkraftwerken.

Der WWRP verfolgt das Ziel, das öffentliche Interesse für sechs Detailprojekte der Antragstellerin per Verordnung zu beanspruchen:

  • Speicherkraftwerk Malfon (SKW Malfon),
  • Speicherkraftwerk Kühtai (SKW Kühtai),
  • Gemeinschafts-Kraftwerk-Inn (GKI),
  • Ausbau Kraftwerk Kaunertal (AK Kaunertal),
  • Innstufe Imst-Haiming (IH),
  • Ausbau Kraftwerk Prutz-Imst (API).

Im Zuge dieser Detailprojekte werden rd. 32,1 km an Detailwasserkörpern mit einem vorausgewiesenen „sehr guten“ ökologischen Zustand verschlechtert. Weiter werden rd. 78% aller Bäche im Tiroler Oberland mit einen Einzugsgebiet < 10 km² durch die Umsetzung des WWRP um mindestens eine ökologische Zustandsklasse verschlechtert. Insgesamt werden rd. 109 km Gewässerstrecke durch Restwasserführung beeinflusst. Insgesamt werden rd. 220 ha an wertvollen Lebensräumen dauerhaft verloren gehen. Ein großer Prozentsatz dieser Flächen ist durch das Tiroler Naturschutzgesetz geschützt. Zudem wird das einzige etablierte Bibervorkommen im Oberen Inntal für den WWRP geopfert.

Der gegenständliche Rahmenplan ist mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, dem Tiroler Naturschutzgesetzes, den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der betroffenen Schutzgebiete und der Alpenkonvention nicht vereinbar. Zudem verletzt der Rahmenplan die gültigen Regierungsübereinkommen „Arbeitsübereinkommen Tirol 2013-2018[3]“ und das „Maßnahmenpaket Tirol 2014[4]“.

Aufgrund der beschriebenen Umweltauswirkungen ist der Rahmenplan in mehreren Bereichen alles andere als zielführend oder erstrebenswert. Die Bereiche Tourismus, Fauna und Flora und speziell  die Gewässerökologie werden bei einer allfälligen Anerkennung mit erheblich negativen bzw. untragbaren Auswirkungen zu rechnen haben.

Die detaillierte Stellungnahme des Alpenvereins zum WWRP Tiroler Oberland finden Sie unter folgendem Link.

[4] https://wwwstatic.tirol.gv.at/t3tiro/uploads/media/massnahmenpaket_2014.pdf


Natters, 09.10.2015

Regula Imhof (Die Grünen) ist mit sofortiger Wirkung vorzeitig als Aufsichtsrätin der TIWAG zurückgetreten. Dazu wurde einoffener Brief an die Tiroler Landesregierung und den Aufsichtsrat der TIWAG formuliert. Er befindet sich im Anhang zu Ihrer Verfügung und mit der Bitte um Veröffentlichung des Inhaltes.

Anlass dazu lieferten insbesonders die mit Nachdruck vorangetriebenen Grossprojekte der TIWAG ohne dass Risiko, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit aus meiner Sicht ausreichend geprüft sind, sowie die entsprechenden politischen Beschlüsse zur Wasserkraft in Tirol und auf Bundesebene und schliesslich, dass ohne Rücksicht auf den Willen und formelle Beschlüsse der lokalen Bevölkerung agiert wird.

"Unter diesen Voraussetzungen ist es mir unmöglich weiter im Aufsichtsrat der TIWAG zu verbleiben, schliesslich ist mit der Funktion eine Mitverantwortung für den geschäftlichen Erfolg der TIWAG sowie das Gesamt-Interesse der Tiroler Bevölkerung verbunden", erklärt Imhof.

"Wenn eine ausgemachte internationale Expertin wie Imhof, ihren Rückzug mit der mangelnden fachlichen Qualität, politischer Willkür und der Intransparenz bei Entscheidungen der Tiwag begründet, müssten doch bei Landeshauptmann Platter sämtliche Alarmglocken läuten", so Christoph Walder, Leiter des WWF Tirol.

 

Mit Ende des ersten Quartals 2006, also am 31. März, wird die Tiroler Wasserkraft (TIWAG) der Landesregierung den vertieften Machbarkeitsbericht über die in die engere Auswahl genommenen Kraftwerkspläne vorlegen:

  • Malfontal (Verwallgruppe)
  • Erweiterung Kaunertal mit a) Oberstufe Rifflsee (Pitztal)-Gepatsch und Gletscherbäche von Vent oder mit b) Oberstufe Rofenache (Vent)-Gepatsch und Beileitung der Gletscherbäche im hinteren Ötztal
  • Erweiterung Sellrain-Silz in Richtung östliches Ötztal, Stubai- u. Gschnitztal
  • neues Pumpspeicherkraftwerk Raneburg/Matrei i.O 


 

 

Mit dem Österreichischen Alpenverein wurde bis Redaktionsschluss der von Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa brieflich avisierte Dialog mit den NGOs nicht geführt. Einzige Ausnahme bildete ein Informationsgespräch mit der Frage, ob der ÖAV als Grundeigentümer in der KG Neustift im Stubaital einer Beileitung der Gletscherbäche im Bereich Sulzenau Alm zustimmt. Der ÖAV hat dies mit Verweis auf den Hauptversammlungsbeschluss abgelehnt.
Die Fronten sind verhärtet. In Matrei i.O. sammelt die Bürgerinitiative Lebensraum Matrei in Osttirol Unterschriften gegen das geplante Pumpspeicherkraftwerk: 3.200 sind es mittlerweile, großteils wahlberechtigte Matreier und Matreierinnen. Die Nationalparkverwaltung Hohe Tauern-Tirol hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Synthesebericht eine sehr kritische Position gegenüber dem Projekt eingenommen.
Im Stubai- und Gschnitztal steht die Aktionsgemeinschaft aus Talschaften, Gemeinden und Alpenverein ungebrochen.
Im Ötztal lehnt das Aktionsbündnis Ötztal weiterhin alle Pläne ab. Das Großkraftwerk im Sulztal, Gemeinde Längenfeld, scheint gefallen zu sein. Es ist die Frage, ob sich dort die Grundeigentümer auch gegen die geplanten Bachfassungen stellen werden, wo sich doch kürzlich führende Bauernvertreter ganz eindeutig für die Errichtung von Kraftwerken ausgesprochen haben.

 

Das weltbekannte Bergsteigerdorf Vent ist in großer Gefahr!
Einen neuralgischen Raum für den Alpenverein und für die Kraftwerksbauer stellt jetzt das Bergsteigerdorf Vent dar. Käme es zu einem Ausbau des Kraftwerks Kaunertal-Gepatsch, dann droht Vent ein Großspeicher mit einem 170 m hohen Stauwerk samt Bachfassungen der großen Gletscherbäche aus den Ötztaler Alpen (siehe Abbildung) und ein jahrelanger Baustellenverkehr durch den engen Ort.
Würden diese Pläne verwirklicht, dann wäre Vent zerstört!
 
Vent ist die Wiege des Alpinismus. Hier hat Pfarrer Franz Senn seinerzeit die Idee zum Deutschen Alpenverein geboren.
Vent ist der Ausgangspunkt der alpinen Gletscherforschung. Vom Ausbruch des Vernagtferners stammt das älteste Gletscherbild weltweit (1601), den Fernern des Rofentales ist die erste Gletschermonografie der Welt gewidmet: Von den Eisbergen im Tyrol (Josephus Walcher, 1773). Vent ist der Fundort des Eismannes. Die geplanten TIWAG-Wasserfassungen befänden sich alle in unmittelbarer Nähe des Tisenjoches. Vent ist uralter Siedlungs- und Kulturraum, mit bedeutenden Funden aus der Steinzeit und Bronzezeit. Die agrikulturelle Nutzung setzt sich in den grenzüberschreitenden Schaftrieben bis in unsere Zeit fort.
Vent ist das Herzstück des Ruhegebietes Ötztaler Alpen, um das der ÖAV zu Anfang der 1980er-Jahre gerungen hat, und liegt mitten im Natura 2000-Gebiet Ötztaler Alpen.
Vent hat den Ruf des Bergsteigerdorfes wie kein anderer Ort in Österreich. Vent ist ein sympathisches Beispiel für einen anderen Tourismus. Vent hat bereits im Jahre 1980 erklärt, es will das Bergsteigerdorf Tirols bleiben.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass Vent zerstört wird!

Die Venter sind mit ihren 158 Einwohnern allein nicht in der Lage, den geplanten Anschlag auf die hochalpinen Landschaften ihrer Region abzuwehren. 
 
Unterstützungsplattform Pro Vent
Der Österreichische Alpenverein, der Deutsche Alpenverein und der Österreichische Umweltdachverband laden nun ein, eine Plattform zu unterstützen, die gleichsam einen Rettungsring um unser Vent bildet. Ihr sollen namhafte, mit Vent und den Rofenhöfen - als höchstem Dauersiedlungsraum Österreichs - verbundene Organisationen sowie alle Bergsteigerinnen und Bergsteiger angehören, denen die Erhaltung dieses weltbekannten Wander- und Tourengebietes und dessen selbstbestimmte und nachhaltige Entwicklung ein großes Anliegen ist. Ziel dieser Plattform ist es, die geplante Errichtung eines riesigen Großspeichers am Fuße der Wildspitze und die Ausleitung der imposanten Gletscherbäche aus den Ötztaler Alpen zu verhindern.  
 

Unterstützungsformular
Um die Unterstützungsplattform Pro Vent zu unterstüzen, können Sie sich das Unterstützungsformular als PDF File downloaden, auf Ihrem Computer speichern und ausfüllen. Anschließend schicken Sie es bitte an raumplanung.naturschutz@alpenverein.at oder Österreichischer Alpenverein; Abteilung Raumplanung-Naturschutz; Olympiastraße 37; A-6020 Innsbruck.


Rückfragen an:
Liliana Dagostin, E-Mail: liliana.dagostin@alpenverein.at

Schutz der Isel/ Osttirol

Schutz der Isel/ Osttirol

Kraftwerkspläne der TIWAG an der Osttiroler Isel, einem der letzten freifließenden Gebirgsflüssen, bringt den Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Bürgerinitiativen aber auch Umweltorganisationen und NGOs wie auch der Alpenverein setzen sich seit Jahren für den erhalt dieses Naturjuweles ein.

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