Bereits seit den 1970er Jahren existieren Planungen für eine Schnellstraße entlang des Traisentales südlich St. Pölten. Mit sehr viel Geldmitteln und Flächenverschwendung soll hier der bevölkerungsschwächste Bezirk (!) an die Landeshauptstadt angebunden werden.
Die Planung der Schnellstraße gliedert sich in zwei Teile:
1.) S34 von St. Pölten Ost bis vor Wilhelmsburg wird von der Asfinag projektiert und finanziert.
2.) B334 von Wilhelmsburg bis Traisen wird vom Land Niederösterreich finanziert.
Durch die Aneinandereihung der S34 und der B334 entsteht ein zirka 20 km langer hochrangiger Verkehrsträger.
Anstatt ressourcensparend in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu investieren werden hier auch gleichzeitig Teilstrecken einer Transitroute Znaim-Graz (lt. strategischer Prüfung 2005) errichtet. Ein Abschnitt des Projektes fällt in den Anwendungsbereich der Alpenkonvention, die den Charakter eines Gesetzes hat.
Im Verkehrsprotokoll wird eindeutig festgestellt:
Verkehrsbedingte Belastungen sind auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs auf die Schiene... (Alpenkonvention Art.2).
Und weiter:
Ein Neubau hochrangiger Straßen kann nur verwirklicht werden, wenn die Bedürfnisse nach Transportkapazitäten nicht durch eine bessere Auslastung bestehender Straßen- und Bahnkapazitäten, durch den Ausbau von Bahn- und Schifffahrtsinfrastruktur und die Verbesserung des kombinierten Verkehr sowie durch weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen erfüllt werden kann. (Verk.Prot. Art.11)
Da diese Möglichkeiten einer sanfteren verkehrstechnischen Anbindung noch nicht genutzt wurden, verstößt der geplante Bau einer Traisental-Schnellstraße eindeutig gegen die Alpenkonvention. Ist also rechtswidrig.
Weitere Information:
Stopp Transit S34 http://www.s34.at/
Alpenkonvention und Verkehr in Niederösterreich
http://alpenkonvention-noe.at/index.php?page=leitfaden-verkehr