|
|
Am 12. Mai 2004 hat der Tiroler Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ durch eine Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes das Tor für die skitechnische Erschließung weiterer neuer Gletscher geöffnet:
„Die Landesregierung kann für bestehende Gletscherskigebiete Raumordnungsprogramme nach § 7 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, erlassen, in denen unter Bedachtnahme auf die Ziele nach § 1 Abs. 1 die Errichtung von infrastrukturellen Anlagen, die für den Tourismus von besonderer Bedeutung sind, für zulässig erklärt wird. Im Verfahren zur Erlassung und Änderung solcher Raumordnungsprogramme ist auch der Naturschutzbeirat zu hören. Für die Abgabe der Äußerungen ist eine angemessene, drei Monate nicht übersteigende Frist festzusetzen.“ |
|
Der Gletscherschutz war bisher der Inbegriff des Alpenschutzes in Österreich und einer im Generationendialog festgehaltenen Nachhaltigkeitsstrategie für die Hochgebirgsregion.
|
| Der Oesterreichische Alpenverein wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein und den betroffenen Sektionen eine fundierte und detaillierte Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung der Raumordnungsprogramme (siehe www.tirol.gv.at/gletscherschutz.shtml) ausarbeiten und diese dann der Öffentlichkeit vorstellen. Ebenso bereitet sich der OeAV auf mögliche Verfahren vor. |
| Katastrophales internationales Signal Dieses Liftbauen im Kauner- und Pitztal ohne touristisches und regionalplanerisches Gesamtkonzept wie in der Urzeit des Fremdenverkehrs ist ein katastrophales Signal aus dem Alpenland Tirol. Einerseits wehrt sich Tirol gegen die unentwegt zunehmende LKW- und Verkehrsflut, andererseits gibt es keine Hemmungen mehr, in die höchsten Hochgebirgslandschaften und entlegensten Wildnisgebiete nämlich auf das Plateau des Gepatschferner in der Gipfelflur der Ötztaler Alpen vorzudringen. Die Erschließung der 3.526 m hohen Weißseespitze bedeutet eine neue Höhen-Dimension. Dass passt in puncto Glaubwürdigkeit nicht mehr zusammen! Ohne Hemmungen soll wenige Meter vor die im Jahre 1892 erbaute Braunschweiger Hütte die Erweiterung des Pitztaler Gletscherskigebietes am Karlesferner und Hangender Ferners geknallt werden. Dorthin, wo jedes Jahr Tausende BergsteigerInnen ihre Bergerlebnisse hatten. Der OeAV fordert deshalb eine ausgewogene Alpine Raumordnung im Sinne des Tourismusprotokolls Art. 6 Abs. 3 keine Erschließung von Gebieten, die für die Sicherheitserziehung und zur Ausbildung von alpinen Sicherheitskräften (z.B. Bergrettung) und Multiplikatoren für Naturgefahren-Risikomanagement (z.B. Bergführer, Instruktoren u.a.) seit vielen Jahren genützt werden und für diese spezifischen Anforderungen besonders gut geeignet sind. Weiters sind Naturräume im Umfeld von eindeutig als „Schutzhütte“ zu klassifizierenden Unterkünften zu erhalten. |
| Andere Skigebietsbetreiber im In- und Ausland werden die aus Tirol kommende Botschaft wohl aufgreifen und ebenfalls die Lockerung von Naturschutz- und Raumordnungsbestimmungen zur Errichtung neuer Aufstiegshilfen und Skipisten einfordern. Damit dreht sich der alpine Wachstumskreisel offensichtlich munter weiter. |
|
Die Hauptversammlung des OeAV hat schon im Jahre 2000 auf diese Problematik hingewiesen und einstimmig beschlossen:
|
| Bitte richten Sie Briefe an Herrn Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa (Altes Landeshaus, A-6020 Innsbruck, E-mail: h.vanstaa@tirol.gv.at) und an Naturschutzlandesrätin Dr. Anna Hosp (Altes Landhaus, A-6020 Innsbruck, E-mail: an.hosp@tirol.gv.at) |
|
Weitere Informationen: www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Skierschliessungsprojekte/050_kaunertal.php www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Skierschliessungsprojekte/070_st_leonhhard.php www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Gletscherschutz/index.php |
|
Rückfragen an: Peter Haßlacher, e-mail: peter.hasslacher@alpenverein.at |


