Oesterreichischer Alpenverein

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Dammbruch bei der Tiroler Gletscherschutzpolitik

 

 

 
  • Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes öffnet Tür für die Erschließung weiterer Gletscher
  • Katastrophales internationales Signal
  • Alpenverein ist entsetzt

Am 12. Mai 2004 hat der Tiroler Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ durch eine Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes das Tor für die skitechnische Erschließung weiterer neuer Gletscher geöffnet:

 

„Die Landesregierung kann für bestehende Gletscherskigebiete Raumordnungsprogramme nach § 7 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, erlassen, in denen unter Bedachtnahme auf die Ziele nach § 1 Abs. 1 die Errichtung von infrastrukturellen Anlagen, die für den Tourismus von besonderer Bedeutung sind, für zulässig erklärt wird. Im Verfahren zur Erlassung und Änderung solcher Raumordnungsprogramme ist auch der Naturschutzbeirat zu hören. Für die Abgabe der Äußerungen ist eine angemessene, drei Monate nicht übersteigende Frist festzusetzen.“

Die Opfer sollen der Gepatschferner mit der Weißseespitze im Kaunertal, Hangender Ferner und Karlesferner im Pitztal sein.

 

Der Gletscherschutz war bisher der Inbegriff des Alpenschutzes in Österreich und einer im Generationendialog festgehaltenen Nachhaltigkeitsstrategie für die Hochgebirgsregion.
Tirol hat sich wie die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Vorarlberg auf den Schutz der Gletscher geeinigt. In Kärnten (1986), Tirol (1991) und Vorarlberg (1982) ist er per Landesgesetz festgelegt, in Salzburg (seit 1990) in den „Richtlinien für Skierschließung in Salzburg“. Dieser Schutz hat bisher ausnahmslos dicht gehalten.


Im Laufe der letzten Jahre hat der Schutz der Gletscher im nationalen und internationalen Umwelt- und Völkerrecht sowie in der Alpenpolitik sogar eine Stärkung erhalten:

  • Im Jänner 2001 haben die Länder Tirol-Südtirol-Trentino auf Initiative des Landes Tirol die Alpendeklaration unterzeichnet. Darin wird die "Ablehnung der Erschließung weiterer Gletschergebiete" bestätigt.
  • Im Nationalen Umweltplan der Bundesregierung wurde 1996 "keine touristische Neuerschließung von Gletschern" beschlossen.
  • Die EU-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen beizutragen. Darunter ist auch der Lebensraum "8340 permanente Gletscher" berücksichtigt (= Ruhegebiet Ötztaler Alpen).
  • Bereits die 1. Alpenkonferenz der Umweltminister im Jahre 1989 in Berchtesgaden hat die Forderung nach dem Verzicht auf die skitechnische Nutzung weiterer Gletschergebiete bei der Erarbeitung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention erhoben. Im Zusammenhang mit der Alpenkonvention und deren verpflichtende Umsetzung der Protokolle in Österreich wird insbesondere auf das Protokoll "Bodenschutz“, "Naturschutz und Landschaftspflege" und "Tourismus" verwiesen.
  • Nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (= UVP) ist die Erschließung eines bisher unangetasteten Gletschers eine Neuerschließung. Die Tiroler Landesregierung hat sich bisher deutlich dazu bekannt, Neuerschließungen nicht mehr zuzulassen.
 
Der Oesterreichische Alpenverein wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein und den betroffenen Sektionen eine fundierte und detaillierte Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung der Raumordnungsprogramme (siehe www.tirol.gv.at/gletscherschutz.shtml) ausarbeiten und diese dann der Öffentlichkeit vorstellen. Ebenso bereitet sich der OeAV auf mögliche Verfahren vor.
 
Katastrophales internationales Signal
Dieses Liftbauen im Kauner- und Pitztal ohne touristisches und regionalplanerisches Gesamtkonzept wie in der Urzeit des Fremdenverkehrs ist ein katastrophales Signal aus dem Alpenland Tirol. Einerseits wehrt sich Tirol gegen die unentwegt zunehmende LKW- und Verkehrsflut, andererseits gibt es keine Hemmungen mehr, in die höchsten Hochgebirgslandschaften und entlegensten Wildnisgebiete nämlich auf das Plateau des Gepatschferner in der Gipfelflur der Ötztaler Alpen vorzudringen. Die Erschließung der 3.526 m hohen Weißseespitze bedeutet eine neue Höhen-Dimension. Dass passt in puncto Glaubwürdigkeit nicht mehr zusammen! Ohne Hemmungen soll wenige Meter vor die im Jahre 1892 erbaute Braunschweiger Hütte die Erweiterung des Pitztaler Gletscherskigebietes am Karlesferner und Hangender Ferners geknallt werden. Dorthin, wo jedes Jahr Tausende BergsteigerInnen ihre Bergerlebnisse hatten. Der OeAV fordert deshalb eine ausgewogene Alpine Raumordnung im Sinne des Tourismusprotokolls Art. 6 Abs. 3 keine Erschließung von Gebieten, die für die Sicherheitserziehung und zur Ausbildung von alpinen Sicherheitskräften (z.B. Bergrettung) und Multiplikatoren für Naturgefahren-Risikomanagement (z.B. Bergführer, Instruktoren u.a.) seit vielen Jahren genützt werden und für diese spezifischen Anforderungen besonders gut geeignet sind. Weiters sind Naturräume im Umfeld von eindeutig als „Schutzhütte“ zu klassifizierenden Unterkünften zu erhalten.
 
Andere Skigebietsbetreiber im In- und Ausland werden die aus Tirol kommende Botschaft wohl aufgreifen und ebenfalls die Lockerung von Naturschutz- und Raumordnungsbestimmungen zur Errichtung neuer Aufstiegshilfen und Skipisten einfordern. Damit dreht sich der alpine Wachstumskreisel offensichtlich munter weiter.
 

Die Hauptversammlung des OeAV hat schon im Jahre 2000 auf diese Problematik hingewiesen und einstimmig beschlossen:

  • Der Oesterreichische Alpenverein wird sich mit seinen Sektionen und Landesverbänden gegen diese Erschließungsspirale einsetzen.
  • Der Oesterreichische Alpenverein fordert eine in allen Landesgesetzen verankerte Raumverträglichkeitsprüfung für alle skitouristischen Erschließungsprojekte (Beispiel Salzburg) sowie die Einrichtung von Endausbaugrenzen für die Skigebiete.
  • Der Oesterreichische Alpenverein wird im Rahmen des Tourismus-, Raumplanungs- und Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention Maßnahmen im Kampf gegen diese alpenweite Erschließungsspirale setzen.
 
Bitte richten Sie Briefe an Herrn Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa (Altes Landeshaus, A-6020 Innsbruck, E-mail: h.vanstaa@tirol.gv.at) und an Naturschutzlandesrätin Dr. Anna Hosp (Altes Landhaus, A-6020 Innsbruck, E-mail: an.hosp@tirol.gv.at)
 

Weitere Informationen: www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Skierschliessungsprojekte/050_kaunertal.php

www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Skierschliessungsprojekte/070_st_leonhhard.php

www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Gletscherschutz/index.php

 

Rückfragen an:

Peter Haßlacher, e-mail: peter.hasslacher@alpenverein.at

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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