Oesterreichischer Alpenverein

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Der Oesterreichische Alpenverein lehnt Raumordnungsprogrammentwurf Gletscher ab

Der Oesterreichische Alpenverein lehnt den vorliegenden Entwurf des Raumordnungsprogrammes über den „Schutz der Gletscher“ auf das Entschiedenste ab.

Der Titel des Raumordnungsprogrammes ist irreführend. Tatsächlich handelt es sich nicht um ein Programm zum Schutze der Gletscher, sondern vielmehr um eine Blankoermächtigung zu Gletschereingriffen, die in beliebigen wirtschaftlichen oder touristischen Interessen gelegen sein können.

Der Entwurf verdient die Bezeichnung „Raumordnungsprogramm“ nicht. Raumordnungsprogramme nach § 7 Tiroler Raumordnungsgesetz sind planerische Instrumente, welche auf Grund einer Bestandsaufnahme konkrete Maßnahmen für eine geordnete Entwicklung des gesamten Landes oder für Teile des Landes vorsehen. Im Entwurf finden sich keinerlei planerische Maßnahmen, die irgendeine Ordnung hinsichtlich der räumlichen Entwicklung, der wirtschaftlichen Infrastruktur und der Verkehrssituation des von dem Entwurf betroffenen Gebietes vorsehen. Zwar enthalten die Erläuterungen weitschweifige und wortreiche Absichtserklärungen, diesen fehlt jedoch angesichts der völlig inhaltsleeren Textierung der eigentlichen Verordnung jeglicher normativer Wert. Dieser Verordnungsentwurf stellt einen absoluten Tiefpunkt der naturschutzrechtlichen und raumordnungsrechtlichen Rechtssetzung in Tirol dar. „Der Ausdruck „Etikettenschwindel“ ist noch der freundlichste, mit dem dieser Entwurf bezeichnet werden kann,“ stellt Karl Weber, Sachwalter für Natur- und Umweltschutz im OeAV, fest.


Da das Raumordnungsprogramm Gletscher erst nach dem 21. Juli 2004 von der Landesregierung beschlossen wird, hat eine Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Strategische Umweltprüfung-Richtlinie) zwingend zu erfolgen. Ebenso wurde die im Tiroler Naturschutzgesetz verankerte gesetzliche Verpflichtung, eine Verträglichkeitsprüfung bzgl. des Natura 2000-Gebietes durchzuführen, nicht eingehalten. Auch den in der Alpenkonvention enthaltenen Protokollverpflichtungen ist in diesem Entwurf nicht Rechnung getragen worden.


Mit der geplanten Erschließung des Gepatschferners und der Erweiterung des Pitztaler Gletscherskigebietes werden die Grenzen der Ressourcenverfügbarkeit im alpinen Raum deutlich:

Beispiel 1:

Die Erschließung des Gepatschferners würde Landschaftsressourcen des kristallinen Hochgebirges verbrauchen, die es in Österreich kein zweites Mal in dieser Dimension, Höhenlage, Unerschlossenheit und Landschaftsszenarie gibt. Der Gepatschferner ist der größte Gletscher der Ostalpen; davon ist der in Tirol gelegene Teil ungefähr so groß wie die Pasterze (Pasterze 2002: Länge 8,4 km; Fläche 18,5 km²).

Dieser Landschaftsraum ist unteilbar und unzertrennlich. Der OeAV lehnt eine technische Erschließung ab.

Beispiel 2:

Der durch die Verbindung Braunschweiger Hütte - Rettenbachjoch - Innere Schwarze Schneid - Linker Fernerkogel - Braunschweiger Hütte eingeschlossene Bereich gehört zu den attraktivsten und wertvollsten Ausbildungsstätten für hochalpines Bergsteigen im Eis in Österreich. Die besondere Attraktivität entsteht durch die Dichte an Übungsplätzen in unmittelbarer Nähe zu einer Schutzhütte, die - ausgestattet mit einem Lehrsaal - auch die Verbänden wie Bundesheer, Bergrettung, Alpingendarmerie, Deutscher Alpenverein, Niederländische Bergsportvereinigung (NKBV) und Oesterreichischer Alpenverein seit Jahrzehnten genutzt wird, um Lehrgänge - darunter auch viele Jugendkurse abzuhalten.

Vergleichbare Ausbildungsstandorte gibt es in dieser Qualität nicht mehr. Das ähnlich gut geeignete Taschachhaus ist kapazitätsmäßig nicht erweiterbar, weil es im Natura 2000-Gebiet liegt. Deshalb kommt für den OeAV eine technische Erschließung des Hangender Ferner und Karlesferner samt Linken Fernerkogel nicht in Frage.


Deshalb fordert der OeAV-Raumplaner Peter Haßlacher von Politik und Gesellschaft Respekt vor der Einmaligkeit dieser hochalpinen Landschaftsressource und die Anerkennung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Bedeutung des Alpintourismus.

Weitere Informationen:

www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Skierschliessungsprojekte/050_kaunertal.php

www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Skierschliessungsprojekte/070_st_leonhhard.php

www.alpenverein.at/naturschutz/Alpine_Raumordnung/Gletscherschutz/index.php

 

Rückfragen an:

Peter Haßlacher, e-mail: peter.hasslacher@alpenverein.at





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