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„Notweg“ im hinteren Pitztal wurde behördlich genehmigt, das Gesetz gebeugt!
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Nach sechs Jahren heftigen Auseinandersetzungen und zahlreichen negativen Bescheiden, haben die Pitztaler Gletscherbahnen unter kräftiger Beugung des Gesetzes durch die Tiroler Landesregierung bzw. einer Weisung an den Landesumweltanwalt, den so genannten „Notweg“ durch das Grießtal bis zur Gletscherzunge behördlich genehmigt bekommen. Für den OeAV ist die Genehmigung nicht nur ein Schlag ins Gesicht, sondern ein katastrophales Bild nach außen. Denn diese Vorgehensweise von Politik, Behörden und Betreiber lässt für die Zukunft Schlimmes erahnen, weil damit Tür und Tor geöffnet ist den Rechtsstaat zu untergraben. Noch im Juni 2006 wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung für den geplanten Sicherheitsweg, der die Schifahrer vom Pitztaler Gletscher bei einer Notsituation (z.B. Ausfall der Stollenbahn) sicher ins Tal führen sollte, ein negativer Bescheid ausgestellt. Dem Bescheiderlass ging ein umfangreiches UVP-Verfahren voraus. Beinahe alle Sachverständige, die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt waren, äußerten große Bedenken gegen dieses Projekt, da die alpinen Gefahren (Lawinen, Steinschlag, Eisschlag) in diesem extrem steilen Gelände augenscheinlich waren. Die geplante Route des Sicherheitsweges war so konzipiert, dass sie vom Pitztaler Gletscherschigebiet über den spaltenzerrissenen Mittelbergferner und anschließend durch extrem steiles und felsdurchsetztes Gelände hinunter ins Grießtal und weiter bis nach Mittelberg führen sollte. Doch die Pitztaler Gletscherbahnen akzeptierten diesen negativen Bescheid nicht und übten in weiterer Folge massiven politischen Druck aus. Unterstützt wurden sie dabei von der obersten Seilbahnbehörde in Wien, die zwei neue Liftanlagen im Pitztaler Gletscherschigebiet keine Betriebsgenehmigung erteilten und die Personenanzahl im Schigebiet auf 2.000 beschränken wollte. Schließlich einigte sich die Tiroler Landespolitik mit den Pitztaler Gletscherbahnen darauf, einen 6 - 8 m breiten „Notweg“ durch das Grießtal nur bis zur Gletscherzunge zu errichten. Der Gletscher selbst wurde im Rahmen dieses Projektes gar nicht behandelt, denn sonst wäre wiederum eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unumgänglich gewesen. Der OeAV wurde zu zwei Gesprächen eingeladen, jedoch legten die Betreiber bei den Unterredungen weder ein Projekt noch ein Sicherheitskonzept für eine sichere Notentleerung auf den Tisch.
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Illegale Baumaßnahmen In kürzester Zeit wickelte die Bezirkshauptmannschaft Imst für diesen Notweg eine naturschutz- und wasserrechtliche Verhandlung ab und stellte trotz heftiger Proteste seitens des OeAV und des Landesumweltanwaltes einen positiven Bescheid aus. Für den OeAV war diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, da noch wenige Monate zuvor, die beinahe gleiche Trassenführung aufgrund der massiven Eingriffe und der Gefährlichkeit des Geländes (Lawinen, Steinschlag, Eisschlag, usw.) von den Sachverständigen negativ bewertet wurde. Jetzt plötzlich waren die objektiv sichtbaren Naturgefahren nicht mehr in diesem Ausmaß gegeben. Der politische Druck war mehr als erkennbar. Die Landesumweltanwaltschaft berief gegen diesen Bescheid, dennoch fuhren im hinteren Pitztal die Bagger auf und begannen mit den illegalen Bauarbeiten für diesen Notweg. Die Bauarbeiten wurden zwar innerhalb kürzester Zeit von der BH Imst wieder eingestellt. Unbeirrt von dieser behördlichen Einstellung wurden die Bauarbeiten bereits am nächsten Tag wiederum illegal aufgenommen und mussten schließlich polizeilich gestoppt werden. Die dadurch bereits verursachten Schäden waren enorm. Darüber hinaus wurden auch die 1920er-Moräne sowie die 1850er-Grundmoräne, die im Tiroler Naturschutzgesetz gänzlich geschützt sind, durchschnitten und teilweise zerstört. Der OeAV versuchte in mehreren Gesprächen auf höchster landespolitischer Ebene das Ruder noch einmal herumzureißen und einen endgültigen Baustopp zu erreichen. Vergeblich! Schon einige Tage später flatterte der positive Berufungsbescheid ins Haus. |
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Moränen betroffen Im Tiroler Naturschutzgesetz sind Gletschervorfelder und deren Moränen streng geschützt und dürfen daher nicht beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Entgegen den Aussagen vom Tiroler Landesgeologen G. Heißel und dem von den Gletscherbahnen beauftragten Büro I.N.N., die immer wieder betonten, dass dieser Notweg keine Moränen berührt, stellte der OeAV mehrfach klar, dass die geplante Trasse 1850er- und 1920er-Moränen durchschneiden würden. Gestützt auf eine Expertise vom bekannten Glazialmorphologen, Univ.-Prof. Dr. Heinz Slupetzky, wurde diese Annahme mehr als bestätigt. In beinahe allen Projektabschnitten, sind Moränen im größeren Umfang betroffen. Aus der Sicht des OeAV, hätte demnach die BH Imst keinen positiven Bescheid ausstellen dürfen.
Die Expertise können Sie sich hier als PDF herunterladen!
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Gletscher wird nicht berücksichtigt und Gefahren verharmlost! Der Mittelbergferner selbst, wurde gar nicht in das Projekt und damit auch nicht in die Verhandlungen miteinbezogen. Aus der Sicht des OeAV und der Landesumweltanwaltschaft wäre dies notwendig gewesen, da von der obersten Seilbahnbehörde ein durchgängiges Sicherheitskonzept verlangt wurde. Von den Pitztaler Gletscherbahnen und dem Büro I.N.N. wurde eine Nichtberücksichtigung des Gletschers damit begründet, dass eine Notentleerung über den Mittelbergferner jederzeit problemlos möglich ist und dafür keine dauerhaften Sicherheitseinrichtungen notwendig sind. Für den OeAV war diese Darstellung und diese Ansicht völlig inakzeptabel und stellte eine absolute Verharmlosung der alpinen Gefahren auf einem Gletscher dar. In einem vom OeAV in Auftrag gegebenen Gutachten, schreibt Mag. Michael Larcher als Bergführer, sowie als beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Alpinunfälle, dass nur unter ständiger Bewirtschaftung des Gletschers und unter größten Sicherheitsvorkehrungen eine Notentleerung aus dem Schigebiet möglich ist.
Die Stellungnahme können Sie sich hier als PDF herunterladen!
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Alpintourismus und Naturschutz mit Füßen getreten Das Grießtal stellt aufgrund des imposanten hochalpinen Charakters für Wanderer und Bergsteiger ein absolutes Highlight dar. Nicht zuletzt auch deshalb, weil mit der Braunschweiger Hütte ein alpiner Stützpunkt für eine Vielzahl von hochalpinen Touren und alpinen Kursen besteht. Außerdem führt durch das Grießtal der Europawanderweg E5 und der Weitwanderweg Via Alpina (ein Projekt der Alpenkonvention), welches mit EU-Geldern großzügig finanziert wurde. Darüber hinaus haben im Rahmen der OeAV-Unterschriftenaktion „Hände weg von den Gletschern“! mittlerweile 40.000 bergbegeisterte Menschen aus dem In- und Ausland gegen weitere Gletschererschließungen unterschrieben. Doch all diese Argumente fanden weder bei der Tiroler Landespolitik noch bei den Verhandlungen ein offenes Ohr. Diese Verhaltensweise von Behördenvertretern und der Tiroler Landespolitik zeigte, dass der Alpintourismus nach wie vor in Tirol keinen Stellenwert hat und der Naturschutz mit Füßen getreten wird. |
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Wie geht es weiter? Aus der Sicht des OeAV stellen die Pitztaler Gletscherbahnen nun in einem ersten Schritt den so genannten „Notweg“ noch vor dem Winter 2006/07 fertig. Es ist aber mittlerweile bekannt, dass dieser „Notweg“ nur sekundär für eine Notentleerung herangezogen werden soll. Primär ist er als zukünftiger Bauhilfsweg für die geplante Erschließung des Linken Fernerkogels (Nord- und Südseite) und für den geplanten Zusammenschluss zwischen dem Pitztaler Gletscherschigebiet und dem Ötztaler Gletscherschigebiet (Rettenbachferner) vorgesehen. Mit dem „Notweg“ haben die Pitztaler den Fuß in der Tür, doch für die zukünftigen Projekte wird eine UVP jedenfalls unumgänglich sein und hier hat der OeAV Parteistellung, die er mit aller Kraft wahrnehmen wird. Siehe dazu weitere Informationen!
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Aktuelle Broschüre zum "Notweg"
Um die gesamten Geschehnisse rund um den "Notweg" im Pitztal festzuhalten, hat der OeAV dazu eine 74 Seiten starke Broschüre mit zahlreichen Farbabbildungen herausgegeben.
zur Bestellung
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