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HÄNDE WEG VON DEN KALKKÖGELN!
Die Kalkkögel, ein kleines markantes Gebirge zwischen dem Inntal und dem Stubaital, erinnert in seiner Schroffheit und Steilheit an die berühmten Dolomiten im Süden des Brennerpasses.
In Reise- und Kletterführen werden die Kalkkögel oft als die Dolomiten des Nordens bezeichnet. Es ist noch nicht lange her, da galten die tollkühn und steil in den Himmel ragenden Felstürme und rissigen Wände als scheinbar unbezwingbar. Namen wie „das Fliegerbandl“ oder der „Psychoturm“ erinnern noch heute an die verwegenen Kletterkünste von damals. |
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Die Kalkkögel - Naturjuwel im Sommer und Winter Die Kalkkögel sind jedoch nicht nur den Kletterern vorbehalten, sondern bieten auch den ambitionierten Bergsteigern und Wanderern Bergerlebnisse der Superlative. Im Frühjahr locken spektakuläre Touren eine Vielzahl von Skibergsteigern in diese tief eingeschnittenen Kare und Rinnen. Doch dieses alpingeschichtliche Kleinod ist mehr als in Gefahr. Erschließungshungrigen Touristikern und Seilbahnbetreibern stehen die Kalkkögel für den Zusammenschluss der Schlick mit der Axamer Lizum seit Jahren im Weg. Die Pläne reichen von einer Untertunnelung der Kalkkögel bis zu einer spektakulären Seilbahnverbindung durch das Herz dieses Kalkstockes. |
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Die Kalkkögel - Ruhegebiet nach dem Tiroler Naturschutzgesetz! Seit dem 26. Juli 1983 sind die Kalkkögel als Ruhegebiet verordnet - eine Schutzkategorie mit stark raumplanerischen Charakter, die es in Österreich nur im Bundeland Tirol gibt. In allen Ruhegebieten ist u.a. "die Errichtung von Seilbahnen und Schleppliften zur Personenbeförderung" generell und ohne Ausnahme untersagt. Es ist daher schon erstaunlich, dass von Seiten der Planer überhaupt ein Projekt ausgearbeitet wurde, das sich in diesem Schutzgebiet befindet bzw. dieses durchschneiden soll. Es müsste daher das Land Tirol schon die bestehende Schutzgebietsverordnung aufheben, um den Weg für dieses Projekt zu ebnen. Ein solches Vorgehen ist jedoch nach der Alpenkonvention, dem internationalen Vertragswerk zum Schutz der Alpen, nicht zulässig. Österreich hat die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle ratifiziert, sie stellt daher für Österreich geltendes Recht dar! National gesehen stellt die Situation bei den Kalkkögeln, was Erschließungsbegehrlichkeiten in Schutzgebieten anbelangt, keinen Einzelfall dar. So sind auch durch das erst 2008 verordnete Naturschutzgebiet Warscheneck-Nord durch eine Skigebietsverbindung zwischen Spittal am Phyrn und Hinterstoder sowie das einzige Gewässer bezogene Sonderschutzgebiet in Tirol, die Mieminger und Rietzer Innauen durch ein Laufkraftwerk projektiert. Verordnung Ruhegebiet Kalkkögel Lagedarstellung des Ruhegebiets Kalkkögel (Quelle: TIRIS) |
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Alpenverein lehnt jede Erschließung der Kalkkögel ab! Angesichts der landschaftlichen Vielfalt, der hohen naturschutzfachlichen und alpintouristischen Qualität der Kalkkögel lehnt der Oesterreichische Alpenverein diese Erschließungspläne vehement ab! Unerschlossene alpine Landschaften sind ein großer Wert an sich, ein Erbe, das wir nachfolgenden Generationen sichern müssen. Diese sollten die Kalkkögel genauso frei von technischer Infrastruktur und ohne Animation in ihrer Ursprünglichkeit und Schönheit erleben dürfen. |
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Unterschriftenaktion gegen eine Erschließung der Kalkkögel - verlängert bis 31.03.2011 Lesen Sie folgenden Beitrag und unterstützen Sie unser Anliegen mit folgender Unterschriftenliste. Senden Sie bitte die unterschrieben Unterschriftenliste per Post: Alpenverein Innsbruck, Meinhardstraße 7-11, 6020 Innsbruck, Email: office@alpenverein-ibk.at oder per Fax Nr.0512-588842 an uns. Bitte beachten Sie, dass die Unterschriftenaktion bis 31.03.2011 verlängert wurde! |
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Rückfragen an: Peter Haßlacher, peter.hasslacher@alpenverein.at |

