Die langjährigen Querelen um den Anstieg auf Freiberg und Matzen, die Nutzung des Weitwanderweges 603 im Bereiche Zell/Sele – Anwesen Pörtsch - fanden am Bezirksgericht Ferlach dieser Tage ein vielversprechendes Ende. Unter der gefühlvollen und weisen Regie von Gerichtsvorstand Richter Dr. Johann Kogelnig verzichtete Pörtsch auf einen Streifen seines Grundes zu Gunsten der Familie Meyer, die ihrerseits einen ebenso 1 m breiten Streifen an der Südostseite als unwiderruflichen Durchgang zur Verfügung stellen. Damit ist der Wanderweg auf den Freiberg nach den erforderlichen Arbeiten ab Mai 2017 barrierefrei und in ausreichender Breite wieder zu benützen. Der Durchgang mit Hunden bleibt verboten, aufgrund der Tierhaltung sind Konflikte vorprogrammiert.
Bericht: Karl Selden