Am 29.7.2013 wurde das überarbeitete Nationalparkübereinkommens zwischen Alpenverein Kärnten und der Nationalparkverwaltung Kärnten in Klagenfurt in den Räumlichkeiten der OeAV Sektion Klagenfurt unterfertigt.
Ohne Alpenverein kein Nationalpark Hohe Tauern!
Der Alpenverein ist wesentlicher Mitbegründer des National Parks Hohe Tauern durch das Einbringen des Kerngebietes im Bereich der Pasterze aus einer Dotation des Herrn Albert Wirth aus Villach.
Eine gute Zusammenarbeit liegt daher sowohl im Interesse des Alpenvereins als auch der Nationalparkverwaltung Hohe Tauern.
Die neue Ausrichtung des Nationalparks Übereinkommens wurde aufgrund der letzten intensiv geführten Gespräche zwischen Alpenverein Kärnten und dem Kärntener Teil des Nationalparks Hohe Tauern verfasst.
Beide Partner bekennen sich dazu, dass eine intensive Zusammenarbeit als Partner auf Augenhöhe für beide Parteien einen Mehrwert bringt. Deshalb ist man darum bemüht, zukünftig die Kooperation zu vertiefen und fortzusetzen.
Die neuen inhaltlichen Ausrichtungen sind zu gleich Erweiterung beziehungsweise Ergänzung des bestehenden Nationalparkübereinkommens:
Die Infrastruktureinrichtungen des Alpenvereins, Wege und Schutz Hütten, sind wesentlicher Bestandteil des Tourismus in der Nationalpark Region. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Tourismusregion Hohe Tauern und dem Alpenverein ist für beide Seiten notwendig und sinnvoll.
Der Leiter der Tourismus Region Hohe Tauern Herr Magister Günther Mussnig ist bezüglich des Tourismuskonzeptes dieser Region vorbildlich in Richtung Förderung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Tourismus.
Dieses Tourismuskonzept liegt im Interesse des Alpenvereins, der den sogenannten sanften Tourismus in besonderer Weise fördert, wie zum Beispiel mit den Bergsteigerdörfern. Die Wanderbusse, die wesentlich vom Alpenverein mitfinanziert werden, sind dabei eine erfolgreiche Einrichtung zur Verringerung des individuellen PKW Verkehrs in der Nationalpark Region.
Weiters wird neu formuliert, dass ein wesentlicher Bestandteil einer guten Zusammenarbeit die gegenseitige Information über Aktivitäten auch in den Medien der jeweiligen Partner ist.
Von beiden Seiten wird mit dieser Neuauflage des Übereinkommens unterstrichen, dass eine intensive Zusammenarbeit von Alpenverein und Nationalparkverwaltung auch weiterhin im gegenseitigen Interesse liegt, und dass die Zusammenarbeit, wenn möglich, intensiviert wird.
J. Gfreiner
OeAV Landesverband Kärnten