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Die Alpenkonvention

Ausbildungszentrum & 8A Geschäftsstelle Österreich im Bergsteigerdorf Mallnitz/Kärnten

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Villa Liebermann (Vorderseite)

Der frühere Sitz der Nationalparkverwaltung Kärnten in Mallnitz, die „Liebermannvilla“, soll nach Plänen der Kärntner Landesregierung künftig zu einem umfassenden Umweltbildungszentrum ausgebaut werden. 

Die in der Nationalparkgemeinde Mallnitz bereits bestehenden Bildungsbereiche Swarowski-Wasserschule, Klimaschule/Verbund, NP-Rangerlabs und die Pädagogenbildung sollen in einem weiteren wichtigen Teilbereich durch duale Ausbildungsprogramme (In- und Outdoor im unmittelbar angrenzenden Nationalpark Hohe Tauern) zur Alpenkonvention ergänzt und abgerundet werden.

Mallnitz, das hochgelegene ÖAV Bergsteigerdorf im Kärntner Anteil des Nationalparks Hohe Tauern, das gleichzeitig auch Mitglied in der alpenweiten Initiative für sanften Tourismus ALPINE PEARLS ist, eignet sich wegen seiner zentralen Lage und der exzellenten Anbindung an den Bahnverkehr (IC Bahnhof Mallnitz/Obervellach mit Stopps jeweils 8 mal täglich aus nördlicher- und aus südlicher Richtung im Zweistundentakt) ganz besonders dafür. Überdies wurde der zukünftige Bildungsstandort, die „Liebermannvilla“, von Edmund von Mojsisovics, neben Paul Grohmann und Guido von Sommaruga einem der drei „Gründerväter“ des Österreichischen Alpenvereins, im ausgehenden 19. Jahrhundert erbaut.

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)

Das von den insgesamt 8 Alpenstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco (1994), Österreich, Schweiz, Slowenien (1993) und der Europäischen Union in Salzburg am 7. November 1991 unterzeichnete internationale Abkommen hat - unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensgrundlage der dort lebenden Bevölkerung - die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums und den Schutz des ökologischen Gleichgewichts als gemeinsamer Lebensraum für Mensch und Tier zum Inhalt.

Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen ist seit 2002 Teil des österreichischen Rechtsbestands und die von der EU ratifizierten Protokolle sind auch Bestandteil des EU-Rechts. Die Vertragsparteien haben sich in den Durchführungsprotokollen zur Aus- und Weiterbildung sowie die Information der Öffentlichkeit im Hinblick auf Ziele, Maßnahmen und Durchführung verpflichtet. Allerdings ist die Kenntnis über Inhalt und Ziele der Alpenkonvention, ihrer Protokolle, der Deklaration "Bevölkerung und Kultur“ sowie der „Klimadeklaration“ (im folgenden kurz „Alpenkonvention“) sowohl bei den innerstaatlichen Behörden wie auch in der Öffentlichkeit immer noch nur spärlich gegeben.

Der Landesverband Kärnten des Österreichischen Alpenvereins hat sich daher im Februar 2019 entschlossen, dieses Projekt im Rahmen des „Aufrufes zur Einreichung von Förderungsanträgen beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) zur Vorhabensart „Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ zum Themenbereich „Umsetzung der Alpenkonvention in Gemeinden“ einzureichen.

In Ausführung dieses Bildungsprojekts sollen den MitarbeiterInnen von Verwaltungsbehörden im Anwendungsbereich der Alpenkonvention die Inhalte und Ziele der Alpenkonvention insoweit vermittelt werden, als dass sie damit in den verwaltungsbehördlichen Abläufen ausreichend informiert sind, um die teilweise unmittelbar anwendbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen interpretieren und in ihrer täglichen Arbeit anwenden zu können.

Darüber hinaus sollen aber durch die Ausbildungen auch erreicht werden, dass diese die Ziele des multistaatlichen Übereinkommens zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums in ihren Aufgabenbereichen in strategischer Hinsicht nutzen zu können. Die Ausbildungsstätte steht selbstverständlich auch allen anderen an den Zielen und Inhalten der Alpenkonvention Interessierten außerhalb des öffentlichen Bereichs offen.

Weitere Auskünfte: Österreichischer Alpenverein, Landesverband Kärnten kaernten@landesverband.alpenverein.at

 
 
 

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